ist heizung pflicht ??
-
-
-
-
-
#13 So wie es dort im STVZO Auszug steht, ist es nunmal strenggenommen.
Man kann die Heizung ja weglassen,wenn man wirklich nur im Sommer fährt. Ich habe noch nie einen Tüv-Prüfer gesehen,der im Sommer ausprobiert, ob die Heizung des 'Fahrzeugs funktioniert.
Mal davon abgesehen, würde ich generell nicht auf den Wärmetauscher für die Heizung verzichten. Weil man erstens dadurch mehr Kühlwasser im System hat und somit gerade im Sommer die Gefahr von Überhitzung etwas herrab gesetzt wird. Solange man den Heizungsschieber auf kalt läßt wirds auch nicht wirklich wärmer im Auto,als wenn man garkeinen Wärmetauscher dirn hat.
Zum Thema beschlagen der Scheiben im Sommer. Schonmal in nen Sommerregen gekommen und mit Nassen Klamotten im Auto unterwegs gewesen. wenns dann noch so stark regnet,dass man die Scheiben nicht runter machen kann? Dann achtet mal drauf, wie lange die Scheiben frei bleiben Daher immer ein Gebläse baie haben
Zu dem Käfer Cab ist zu sagen,dass es ersten kein geschlossenes FZG ist und zweitens ein anderes Heizsystem hat. Die meisten FZG nutzen die Wärme des Kühlwassers, beim Käfer wird der Innenraum über die Abwärme der Auspuffkrümmer aufgeheitzt. Daher bezeichne ich das nicht wirklich als Heizung (jetzt aber bitte nicht schlagen)
-
#14 ZitatOriginal von mcschorsch
*g* ok... das wörtchen Ausreichend is sehr schwammig, wie immer! da käme bei mir das Argument: wenn ICH der Meinung bin, dass in meinem Auto -2°C Ausreichend warm sind, hat sich da kein anderer zu beschweren drüber*g* is immer auslegungssache, wenn das en Sommerfahrzeug mit evtl. Saisonnummer is, würd ich das am einfachsten mitm Tüv absprechen, wie die das sehen. Im Sommer brauchst keine Heizung, und ende.Wenn man mit -2°C das beschlagen der Scheiben verhindern kann,dann ist es ausreichend...nur das wird nicht funktionieren!
Wenn ich TÜV-Prüfer wäre,dann würde mich das Argument mit dem Sommerauto überhaupt nicht beeindrucken.Schließlich könnte man das Auto mit TÜV verkaufen und der jenige würde ihn auch im Winter fahren...und nur,weil da ein TÜV-Prüfer "blind" war,heisst es noch lange nicht,dass es auch erlaubt ist,ohne Heizung/Gebläse zu fahren. -
-
-
#16 Heizlüfter (Autozubehör) reicht, er erhitzt und bläst auf die Frontscheibe, kannst ihn ja auch ins Armaturenbrett einbauen und den Strom von irgendwo abzweigen. Habe einen Corsa ohne Gebläse und ein Bekannter hat nen Kadett ohne Heizung, bei solchen Sachen muss man allerdings auf den Prüfer setzen
Gibt ja auch Prüfer die verbreiterte SSF eintragen.Gruß Frank
-
-
#17 ZitatOriginal von california87
in dem zusammenhang wie wärs mit dem vorschlag einen 12 volt heizlüfter ins auto zu hängen. steht ja nirgendwo dass das fest eingebaut sein muss.Die Idee mit dem reinhängen ist gut. :totlach: Der kandidat hat 100 Punkte. Du solltest aber bei einer gefahrenbremsung das Lenkrad loslassen und den Heizlüfter festhalten. Warum festhalten: Damit er nicht durch die Gegend fliegt. :lol:
-
#18 Also ich habe an meinem Ringtool auch keine Heizung mehr drin.
Es ist nur noch das Gebläse vorhanden, was ich über einen Schalter auf Stufe zwei oder drei laufen lassen kann!Das Bedienelement für die Heizung ist auch weg und der TÜV lässt das so durchgehen!
Fahre das Auto allerdings nur von 04-09 und selbst wenn mal was beschlagen sollte habe ich freie Sicht. -
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein kostenloses Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!