Anzeige wegen Luftfilter?!?

  • #1

    Moin!
    Hatte gestern abend mit nem kumpel n interessantes gespräch über den wohklingenden sound eines offenen k&n filters. (...performance kit 57i)
    der hat mir erzählt, das er letzten sommer deswegen mächtig stress bekommen hat mit den freunden in grün!


    folge:
    - stillegung des kaddys
    - 1 Punkt
    - Anzeige
    - 75 euro strafe


    Frage: KANN DAS SEIN?!? weil mein kumpel ist grad bei solchen dingen nich so vertrauenswürdig und sabbert gern a bissl scheisse.
    macht mir aber trotzdem bauchweh, weil ich mir diesen sommer auch nen 57i reinstecken will...


    das komische an der sache ist, laut k&n ist ja ne abe mitgeliefert, aber da hat mein kumpel gemeint das du den trotzdem über einzelabnahme eintragen lassen musst... <- HÄ???
    er hat auch noch irgendwas gelabert von wegen das der filter zuviel lärm erzeugt, und man den motorraum mit schallschutzmatten dämmen muss, um den filter überhaupt eintragen lassen zu können.


    .....lange rede kurzer sinn: was meint ihr dazu? mir kommt das n bissl komisch vor alles. sollte ich besser die finger vom 57i lassen ?!?


    gruss chris

  • #2

    Wenn du ne ABE dabei hast,mußt du es nicht eintragen lassen.Ich hatte mal nen offenen Filter drauf,allerdings ohne jegliches Schriftstück.Das gab für 3 Punkte und 75 Euronen Strafe.Aber von ner Stillegung hat niemand was gesagt.

    Mit dem Computer kann man mehr Fehler in kürzerer Zeit begehen,als mit jeder anderen Erfindung in der Geschichte der Menschheit-mit Ausnahme von Handfeuerwaffen und Whisky.

  • #3

    Bei der K&N-Tröte ist ein Teilegutachten dabei, keine ABE.
    Dieses Gutachten dient dem amtl. anerkannten KFZ-Sachverständigen als Prüfungsgrundlage zur Abnahme der Umbaumaßnahme am Fahrzeug.
    Nach erfolgreicher Abnahme mußt Du bei Deiner Zulassungstelle eine erneute Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug beantragen.
    D.h., die Zulassungsstelle übernimmt die bauliche Veränderung in Deine Fahrzeugpapiere und versieht die Eintragung mit dem Stempel "Betriebserlaubnis erteilt am ..."


    Ziehst Du diese Prozedur nicht durch und fährst ohne Abnahme Deiner Veränderung durch die Gegend, fährst Du ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis, d.h. auch ohne Versicherungsschutz.
    Und dann kann Dir die Rennleitung auch Dein Fahrzeug stilllegen, wenn sie Dich kriegen. Über Punkte und Bußgeld brauchen wir da gar nicht reden. Versteht sich von selbst.
    Was da im Einzelfall draus gemacht wird, liegt immer im Ermessen des jeweiligen Ordnungshüters, der Dich gerade zu fassen hat.


    Zum K&N-57i selbst, guckst Du hier

    " Für Leute mit Spaß am Fahren - Kadett GTE "



    Interne Infomappe zum Kadett D GTE (Mai ´83)


  • #4

    ohh shit... da hab ich wohl kräftig was verpeilt. war echt der meinung das da ne abe dabei ist. hab mich wohl absolut verlesen!


    jo. jetz wenn ich dat ding einbau, zum tüv heiz, dann erzählt mir der wahrscheinlich das ich erst dämmatten brauch... schiss. sind die teuer? ausserdem find ich das die echt beschissen aussehen. oder gibts da unterschiedliche? hätte mir halt welche im baumarkt geholt (wenns die da gibt) und irgendwie da schöneer gestaltet.
    aber ich glaub das man one dämmung fast nie schön hinbekommt...


    chris

  • #5

    es gibt bei speziellen filtern auflagen wo man leider ne dämmmatte unter die haube klemmen muss. früher waren zb offene filter erlaubt( hatte ich auch eingetragen) , dann waren se bis vor kurzem verboten, und jetzt gibt es schon wieder einige die man eintragen lassen kann. die spinnen doch vom tüv X(

  • #6

    hey ich begreif den ganzen mist sowieso net ganz....


    bitte nennt mir hier mal einer n grund WIESO UND WESHALB der tüv wegen nem scheiss luftfilter solche zicken macht. ...zu laut oder wat?!? lärmbelästigung oder wie?!? hey ich kenn gruppe a anlagen die sind scho fast lauter als n pilz.
    also bitte gebt mir mal nen vernünftigen grund für diese zicken.


    chris


    P.S.: will hier net dumm rumfrotzeln, sondern das interessiert mich echt!!

  • #7

    Jede Art von Geräuschveränderung ist aus Umweltgründen erneut bei einem Gutachter begutachen zu lassen.


    Wenn eine (sog.) Gr. A Anlage lauter ist, ist sie nicht zulässig !! Da kannst du soviele Gutachten und ABEs mit dabei haben wie du willst. Die Fahrgeräuschentwicklung ist ausschlaggebend und darf von dem eingetragenen Wert im KFZ Schein/Brief nicht abweichen.


    Hat ein Beamter der grün/weissen Fraktion oder ein TÜV Prüfer Ahnung davon, dann kommt es schnell zu einem "fahren ohne Betriebserlaubnis".


    Ist so, schon seit Jahrhunderten.


    Ob nun sinnvoll oder nicht, oder wo Grenzen sind oder nicht steht dabei hier nicht zur Diskussion. Bist du damit nicht einverstanden kannst du ja ein Geräuschgutachten erstellen lassen oder wende dich an unsere gesetzgebende Regierung.


    Gruß
    Chris

    Fun is not a straight line !


    Mein Blog / Meine Fotos: ckworks.de

  • #8

    Ähm, mal ne Frage ! das was D-ZUG.TP geschrieben hat verwirrt mich ! Ich fahre am Mittwoch mit meinem 57i KIT zu Hot Wheels und die tragen mir das dingen ein (klar, ist ja auch Hot Wheels), aber wenn das ding eingetragen ist, muss ich doch nirgends mehr hin ... net zum TÜV oder sonst wo.... oder habe ich da was falsch verstanden ? Ich muss doch keine neue Betriebserlaubnis beantragen !

    www.haxxxor-music.de

    Einmal editiert, zuletzt von HaxXxor GSI ()

  • #9

    Die Eintragung ist nur im Brief, um das alles in den KFZ-Schein zu bekommen musst du zur Zulassungsstelle und die drucken dir dann nen neuen Schein mit den geänderten Daten. Oder musst halt immer den Brief mitschleppen :)


    Bei manchen Tunern (oder auch TüV´s) bekommste son Wisch, wo drinne steht was die geprüft haben und dann musste damit zur Zulassungsstelle und das in Brief und Schein eintragen lassen. Ist von Region zu Region anders

  • #10

    Also ich hab damals von der DEKRA den wisch fürs fahrwerk, endtopf und noch n paar sachen bekommen, er meinte beim nächten tüv einfach nachtragen, so handhabe ich das jetzt auch


    Gruß


    Dennis :D

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