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#4 Hallo,
ja ist H Tauglich , es geht nach dem Tag der erst Zulassung .
Bei unserem weißen D sind die weißen Blinker nicht H tauglich da die ABE
von 1993 ist und der D von 1981 .
Bei meinem 1984 Kombi (und deinen Blinkern) ist das ganze wieder kein Problem .
Mfg
Chefkoch
Ps:
Man kann sich jetzt auch streiten mit dem TÜV Prüfer .
da die ABE für einen PKW ausgestellt ist , und nicht für einen Oldtimer .
Da das PKW ja im Fahrzeug Brief gestrichen wird , und durch Oldtimer ersetzt wird
Ist die Abe eigentlich hinfällig ....
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#6 Es kommt sehr auf den Prüfer an und wer vor dem Prüfer steht. Bei mir hat er gar nichts in der Richtung gefragt, die Blinker mussten nur funktionieren. Aber du darfst alle machen, was in den ersten zehn Jahren nach Zulassung möglich gewesen wäre (früher: in den ersten 10 Jahren erfolgt ist). Deiner ist BJ 88 plus 10 Jahre macht 98, Spoiler vom 95 oder 97, also alles ok.
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