Rüklichter Schwarz eintragen oder nicht ?!?

  • #1

    sooo ich war gestern beim tüv ...


    für meine irmscher rücklichter hab ich einen prüfbericht der besagtt es musss eingetragen werden , der tüv mann sagte mir aber das dieser seit jahren ungültig ist wel es sowas jetz nicht mehr gibt ???!?!


    Er meinte das alles ok sei weil die rücklichter ja geprüft sind strahler angebracht nach vorschrifft
    und somit hätte ich keine probleme ? ist diese aussage jetz richgit , gibts dafür dennoch eine abe ?


    oder wie habt ihr das gemacht ?


    und nicht gemeckern hab es absichlich hier rein das es mehr leute lesen ..
    . weil wir haben noch einen kadett der erst eine vollabnahme bekommen hat wo die lichter nicht eingetragen wurden mit selber begründung !!!

    Kadett Fah´n is geil


    kadett e stufe 3,0 gt

  • #3

    ja klar ist ein E prüfzeichen drauf , aber das heist ja noch lange nicht eintragungs frei !!!!


    ich würde halt gern mal eine genau aussagen bekommen .
    oder ein schriftstück damit ich das den werten heren in blau vorlegen kann das dieses anbauteil nicht eingetragen werden muss ...
    mal davon abgesehn fahr ich so schon vier jahr rum und es hat nie einer danach gefragt

    Kadett Fah´n is geil


    kadett e stufe 3,0 gt

  • #5

    Also für die Irmscher dinger gab bzw gibt es ein Gutachten. Aber seit dem sich manche Richtlinien geändert haben langt die e-nummer, Reflektoren und ggf ne separate NSL. Die Tüver haben kein Bock noch unnütze Arbeit zu machen man kennt es ja und sie sagen das Beleuchtungen die eine e-nummer haben und alle wichtigen Sachen (Reflektoren,NSL) eingehalten werden alles ok so ist.

    Der bessere GTI heisst GSI

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