sooo ich war gestern beim tüv ...
für meine irmscher rücklichter hab ich einen prüfbericht der besagtt es musss eingetragen werden , der tüv mann sagte mir aber das dieser seit jahren ungültig ist wel es sowas jetz nicht mehr gibt ???!?!
Er meinte das alles ok sei weil die rücklichter ja geprüft sind strahler angebracht nach vorschrifft
und somit hätte ich keine probleme ? ist diese aussage jetz richgit , gibts dafür dennoch eine abe ?
oder wie habt ihr das gemacht ?
und nicht gemeckern hab es absichlich hier rein das es mehr leute lesen ..
. weil wir haben noch einen kadett der erst eine vollabnahme bekommen hat wo die lichter nicht eingetragen wurden mit selber begründung !!!