Schwarze Scheinwerfer- noch legal?

  • #3

    Einfach damit mal zum TÜV gehen, ich habe auch die Info beim TÜV bekommen, das das Gutachten zurück gezogen sei, das ist aber schon ewig her, fahre ja schon lange kein Kadett mehr.

    Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man Morgens davor steht und angst hat, es aufzuschliessen. Zitat: Walter Röhrl
    1x Omega A Caravan 116PS/C20NE mit LPG
    1x Omega A Caravan 116PS/C20NE
    1x Astra H TwinTop 140PS/Z18XER

  • #4

    Fahre ja auch mit "schwarzen" Scheinwerfern die ich selber geschwärzt habe.

    Bisher hat das weder TÜV noch sonst wen interessiert. Auch bei der H Abnahme war das kein Thema.

    Es ändert ja auch nichts am Reflektor, da ja nur die quasi passiven Positionen geschwärzt werden.

  • #6

    Ja dass es keine Probleme gibt ist halt eine Sache, selbst anmalen ist aber nicht zulässig wenn's hart auf hart kommt. Dabei is egal ob es am Licht was ändert oder nicht (natürlich nicht) 😉


    Hatte das Thema an nem Manta B ,auch den grauen Bereich schwarz gemacht bei der §21 Abnahme eines 24V Motors etc. Technisch alles ok und abgenommen, aber zu den Scheinwerfern sagte der Prüfer " ist nicht zulässig, Bauart verändert, hab ich nicht gesehen, war nicht so als du hier warst" 😉

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