Aus dem Netz "geklaut":
Hochleistungs-LED-Scheinwerfer Lazer Lamps RS-8 / ECE-Zulassung
Ohne Eintragung zugelassener Fernscheinwerfer nach ECE R112.
mit Tagfahrlicht und Positionsleuchten
Eingangsspannungsbereich 9 bis 32 Volt
Hocheffizientes Doppel-Optik-System mit im Vakuum metallbedampften Reflektoren.
Gore-Tex-Membran für Druckausgleich und Abdichtung.
Temperaturgesteuertes elektronisches Management.
Made in Britain
Wasserdicht nach IP67.
Nun ein Link zur Zulassung:
Zulassungserklärung vom Amt
"....Bitte überprüfen Sie vor der Montage eines Produkts an einem Fahrzeug, welches am regulären Straßenverkehr teilnehmen soll, ob die von Ihnen benötigte Funktion auch abgedeckt wird...."
Bedeutet schon im Klartext, dass die Lampen an sich geprüft sind aber nicht "frei und überall" montierbar. Hierzu muß die StVo befragt werden:
Gesetzestext
Auch hier ganz klar geregelt aber in den "Feinheiten" muß das Baujahr des Fahrzeuges (Mindest-/Maximalmaße am Fahrzeug, wo Lampen sein dürfen/müssen) beachtet werden. Eine Leuchtweitenregulierung ist erst mal nur für das Abblendlicht erforderlich, wenn es Baujahrbedingt sein muß. Wir reden hier aber nicht vom Abblendlicht, sondern von zusätzlichen Fernscheinwerfern - die können fest installiert sein, sofern die Grenzmaße am Fahrzeug und auch die Leuchtweite eingehalten wird.
Dauer der Linksuche via Google ... 3min.
Meint Ihr denn, wir Rallyeautofahrer unterliegen nicht der StVo? Der ganze Mist muß eingetragen sein und funktionieren. Vor JEDER Veranstaltung werden die Fahrzeuge durch einen techn. Kommissar überprüft und das sind teilweise TÜV Ingenieure oder ähnliches. Zwischen den Prüfungen fahren wir im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle werden auch wir angehalten und überprüft. Stellt da ein Polizist was verbotenes fest, gibt es nicht nur den obligatorischen Knollen und evtl. Punkte in Flensburg - nee, das geht da noch weiter. Die Daten werden an den Veranstalter weiter gegeben, der widerum gibt es an den Dachverband und von dort kommt dann noch ein Sportstrafverfahren, wo Strafen ab 500€ anfangen und nach oben keine Grenze haben.
OK, das Szenario ist zugegeben selten aber nicht unmöglich oder gar, noch nie vorgekommen.
Egal ob Kurt´s Lampen euch nun gefallen, wie er sie montiert hat - hier ist ganz klar der Aspekt des Licht´s im Vordergrund und nicht die Optik. Es ging hier um die Lampen selbst, die eine Zulassung besitzen, wenn man sie richtig anbaut.
Thomas