Beiträge von Waffel

    sieht echt sehr sehr geil aus, respekt!!!!!


    aber kann es sein dass die Heckstoßstange nicht die erste ist?


    wenn der Baujahr 88 ist müsste die doch eigentlich komplett ohne Nebelschlussleuchten sein oder war das beim 16v anders?


    mein cabrio ist auch baujahr 88 und das ist komplett ohne.

    @ Finn,


    so siehts leider aus...


    kadett-gsi-driver


    in fast jedem gutachten steht sogar mit drind ass man die scheinwerferaustrittshöhe beim umbau beachten muss, 60er oder gar 80er federn kriegen nur gutachten, weil die hersteller das auto mit doppelscheinwerfern ( austrittskante höher ) und 18 zoll felgen vorfahren.


    Und beim Kadett isses noch viel einfacher.
    Die regelung mit der austriffshöhe gilt für alle Fahrzeuge ab erstzulassung 1.1.88 ( genaues datum bin ich mir nicht sicher aber iwas um den dreh ) und da es den kadett davor auch schon gab, dürfte man auch 150er federn reinbauen, solang nix schleift :)
    vorrausgesetzt natürlich man hat einen kadett der so alt ist.

    @ kadettgsi driver


    dann hatte die einfach glück.


    hab meinen fall damals auch nem anwalt gezeigt, da meine schwester zu der zeit einen schweren unfall hatte und daher der anwalt fast jeden tag bei uns zuhause war.
    Rein rechtlich ist man in so einem fall zu 100% im unrecht, man kann nur hoffen dass der gegner irgendwann keine lust mehr hat und den fall abgibt ( wie in deinem fall )


    was in der stvo steht ist gesetz und weder tüv noch iwer anders bekommen da ne ausnahme.


    und tigra mit tieferlegungsfedern ist nicht erlaubt, ganz richtig, ausser es gibt ein zusatzgutachten.

    Also rein rechtlich ist IMMER de FAHRZEUGHALTER für sein AUto verantwortlich, egal was der Tüv einträgt.


    Falls man also an seinem AUto änderungen übernimmt, muss man selber dafür sorge tragen, dass das auch nicht gegen die stvo verstößt.


    Ich selber musste das lernen, als ich mir vor 4 jahren ein 60/40 fahrwerk hab eintragen lassen ( tüv prüfer meinte alles ok, war damals schon gebrauchtes fahrwerk ).
    Ich hab mich gefreut und bin jahrelang damit rumgefahren.


    Letztes jahr hat mich dann die Polizei aufgehalten und gemeint meine lichtaustrittskante wäre zu niedrig, und anhand der originaldaten ist mein cabrio auch exakt 6cm tiefer als serie ( fahrwerk hat sich also nicht gesetzt => genauso wie zum eintragungszeitpunkt )


    Ich hab mich natürlich beschwert wieso das dann legal eingetragen wurde etc.


    Dann hat mir del freundliche Polizist erstmal untersetellt ich hätte für die eintragung andere scheinwerfer verbaut gehabt.......


    Und das ende vom lied:


    90€ strafe und 1 Punkt wegen zu tiefer lichtaustrittskante.



    => Wenns hart auf hart kommt bringt einem der Tüv gar nichts, also am besten immer selber schaluch machen was geht und was nicht, und das in der STVO.