c20let eintragung im kadett e

  • #21

    @ kadettgsi driver


    dann hatte die einfach glück.


    hab meinen fall damals auch nem anwalt gezeigt, da meine schwester zu der zeit einen schweren unfall hatte und daher der anwalt fast jeden tag bei uns zuhause war.
    Rein rechtlich ist man in so einem fall zu 100% im unrecht, man kann nur hoffen dass der gegner irgendwann keine lust mehr hat und den fall abgibt ( wie in deinem fall )


    was in der stvo steht ist gesetz und weder tüv noch iwer anders bekommen da ne ausnahme.


    und tigra mit tieferlegungsfedern ist nicht erlaubt, ganz richtig, ausser es gibt ein zusatzgutachten.

  • #23

    es geht hier nicht ums ankacken, sondern um Gesetze die es gibt. Aber ja wo kein Kläger da kein Richter.
    Aber was ich hier an Nichtwissen lese und auch bei vielen Prüfern vorfinde ist schon traurig. Ich glaube einfach mal das einige Prüfer nur zum Zwecke des Umsatzes so etwas machen. Nicht ohne Grund wird genau deswegen seit Jahren, daran rumreformiert. Weil genau diese Prüfer Busses und LKWs ohne funktionstüchtige Bremsen wieder los geschickt. Und das wird die nächsten Jahre nur noch schlimmer, weil genau wegen dieser Typen, die ganzen Überwachungsvereine nun unter ständiger Beobachtung sind, ob sie sich für ein Auto 20min Zeit nehmen und für einen LKW 60min.
    Und es gibt heute noch Prüfer die Blindtüv machen, sorry genau deswegen, wird alles schärfer.


    Wozu man ein Abgasgutachten braucht, Gegenfrage warum sollte man keins brauchen. Nur wenn du ein anderes Getriebe einbaust bräuchtest du eins, wenn ich nach der Gesetzeslage gehen.


    Ich kann es nur jedem raten, sich mal ernsthaft mit der STVZO aus einander zu setzen, da steht alles drin, bis ins letzte. Und komisch leider lässt man da einem wenig Spielraum, wenn man es genau nimmt.


    Und nur weil ein Prüfer das nicht so sieht und sich über Gesetzesvorgaben hinweg sieht und sowas einträgt, obwohl es nicht geht, heisst es noch lange nicht das es richtig ist. Viele meinen aber, wenn man nur lange genug etwas falsch macht, wird es richtig. Oder meint einer Kinder verprügeln zur Erziehung ist in Ordnung, gibt ja einige die meinen das müsste so sein.


    Nochmal ich weisse nur darauf hin, das man als Halter im Zweifel immer dran ist. Ein Prüfer kann sich zur Not raus winden, weil zuviel Zeit dazwischen ist. Weil dann könnte man ja bis dahin wieder etwas um gebaut haben. Also müsste man nachweisen, das man es nicht getan hat.

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    Mammuttreffen

  • #24

    @ Finn,


    so siehts leider aus...


    kadett-gsi-driver


    in fast jedem gutachten steht sogar mit drind ass man die scheinwerferaustrittshöhe beim umbau beachten muss, 60er oder gar 80er federn kriegen nur gutachten, weil die hersteller das auto mit doppelscheinwerfern ( austrittskante höher ) und 18 zoll felgen vorfahren.


    Und beim Kadett isses noch viel einfacher.
    Die regelung mit der austriffshöhe gilt für alle Fahrzeuge ab erstzulassung 1.1.88 ( genaues datum bin ich mir nicht sicher aber iwas um den dreh ) und da es den kadett davor auch schon gab, dürfte man auch 150er federn reinbauen, solang nix schleift :)
    vorrausgesetzt natürlich man hat einen kadett der so alt ist.

  • #25


    Ganz einfach, weil es den c20let mit F28 nur im Vectra A/Calibra serienmäßig gibt. Punkt.


    Und zu dem Thema Eintragung und sich auf das alte Gutachten beziehen .... Die Gutachten werden speziell auf ein Fahrzeug mit Angabe der Fahrgestellnummer ausgestellt. Und nur bei diesem einen Fahrzeug ist dann das ausgestellte Gutachten gültig.


    Fragt zB bei HIPO nach, die erklären euch das gerne.


    Auch zum Thema Lichtaustrittshöhe, in jedem Tieferlegungsgutachten steht unter den Auflagen und Hinweisen das die mindest Lichtaustrittshöhe zu beachten ist und wenn der Prüfer das bei der Eintragung ignoriert ist er genau so schuldig.

  • #26



    Aber nur als 4x4, selbst mit Fr´nur Frontantrieb müsste ich erstmal nachweise das die Abgasnorm sich nicht verschlechtert, weil man geht ja bei Veränderungen immer davon aus das es schlechter wird.


    Nachweisbarkeit ist das Problem, die Prüfer sind ja quasi "vereidigt" nun müsste ich als Halter erst mal nachweisen, das es zum Zeitpunkt der Abnahme so war. Ich würde behaupten wenn es vor Gericht geht hat man als Halter immer schlechte Karten.

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    Mammuttreffen

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