Beiträge von Frank

    Auspuffanlage inkl. Krümmer geht nur mit Geräusch- und Abgasgutachten. In Verbindung mit EDKA könnte es bei dir klappen, da du ja ein Fahrzeug ohne Kat hast. Damit ist dein Geräuschpegel vermutlich lauter eingetragen, wenn nicht beim Import irgendwas "angepasst" wurde.


    EDKA wird bei mir wegen den Geräuschen leider nichts, weil ich eine 1991er Karosse habe.

    Vollgutachten, Geräuschmessung und Abgasgutachten lagen bei ca. 500,00 Euro. Dazu kamen die Eintragungen, TÜV und die Oldtimerabnahme.


    Habe mich heute nochmal um die Antriebswellen gekümmert.



    Die Welle an sich und die Manschetten waren OK, nur bei der auf der Fahrerseite waren die Schellen komplett locker. Keine Ahnung warum. Auf der Beifahrerseite war es nur minimal, dort habe ich nochmal mit der Klemmzange nachgedrückt und auf der Fahrerseite habe ich alle 4 Schellen neu gemacht. Fürs Putzen vom Querlenker, Bremssattel, Federbein, Motorraum usw. habe ich dann knapp über eine Stunde gebraucht.




    Danach habe ich das Auto komplett gewaschen. Am Lack muss ich noch viel machen. Auf alle Fälle werde ich ihn demnächst komplett Kneten, ein bisschen Polieren und danach Wachsen. Ich denke aber nicht, dass einmal reicht.



    Sauber wirkt der Motorraum richtig gut. :)

    Ich hatte leider nicht genug aufm Konto, dass was mit Schmieren oder so geklappt hätte. :D


    Nein. Wir haben am Freitag erstmal die komplette Map auf der Straße geschrieben und waren nicht auf einem Prüfstand. Das ist auch erstmal egal. Irgendwann wird das noch werden denke ich, aber erstmal fühlt sich alles super an und vom Gefühl her geht der Fun mit seinem Motor deutlich besser als das Cabrio mit dem C20XE.


    Die ganze Eintragung war nicht einfach. Ich musste viele Auflagen erfüllen.


    Eine Leistungsmessung lag vor, Gutachten der Irmscher Ansaugbrücke, alle Unterlagen zur Nockenwelle, Ventilfedern usw. usf. Du brauchst nur mal ein paar Beiträge zuvor nachlesen. Alle Änderungen, die am Motor vorgenommen wurden, hat der Prüfer auch in den Fahrzeugschein eingetragen. Die freiprogrammierbare Motorsteuerung wurde als "Steuergerät zum Motor mit Motorkabelbaum" eingetragen. Ansonsten ist ein komplettes Abgasgutachten inkl. Geräuschmessung erstellt worden. Die Geräuschmessung wurde einmal von vorn wegen dem Ansauggeräusch und einmal am Heck wegen der Auspuffanlage durchgeführt, wenn ich das im Januar richtig verstanden habe. War leider nicht dabei.

    H-Zulassung und Gewindefahrwerk im Kadett E ist ein K(r)ampf. Ich selbst habe es hinbekommen. Mit dem H&R-Gutachten von 1990 ist nachgewiesen, dass es zu diesem Zeitpunkt das Gewindefahrwerk für den Kadett E gab. Bei meiner Erstzulassung mit März 1991 war es trotzdem ein Kampf, weil Gewindefahrwerke für "echte" Oldtimer wohl ein "No Go" sind. Genauso wie viele Prüfer Kat-Fahrzeuge nicht als Oldtimer anerkennen wollen. Unverständlich.


    Die Hinterachsverstellung ist definitiv mit H-Zulassung nicht TÜV-Fähig. Die ersten Hinterachsverstellungen für den Kadett E bzw. Astra F gab es erst Mitte der 2000er Jahre und somit ist das außerhalb des Toleranzzeitraum. Ich selbst verkaufe auch keine Fahrwerke mehr mit HA-Verstellung und lasse lieber die Hinterachsfedern so anfertigen, dass die Höhe so passt wie sie sein soll.


    Ansonsten ist wohl immer noch sehr viel Ermessensspielraum des Prüfers. Unverständlich sind für mich jedoch H-Kennzeichen mit Lenso- oder generell Nachbaufelgen, GFK-Anbauteilen oder sogar Luftfahrwerken in Kadett D und Kadett E. Fährt hier bei uns alles rum und ich musste wegen meinen echten BBS und dem H&R-Gewinde kämpfen.