Hallo,
ja ich verstehe ganz genau was du meinst.
Einfach so kann ich diese Genehmigung natürlich nicht beantragen. Dazu brauche ich eine Bestätigung vom TÜV/Dekra oder einer anderen anerkannten Prüfstelle.
Hab mich gerade nochmal erkundigt, warum ich das Recht auf diese Ausnahmegenehmigung habe. Die Begründung liegt hierbei, dass es von meinem Fahrzeugtyp schon Modelle mit Erstzulassung vor dem 01.01.1988 gab und man somit umbautechnisch auf das geltende Recht des gesamten Produktionszeitraumes zurückgreifen darf. Heisst also nach meinem Verständnis, dass diese Ausnahmegenehmigung für einen Astra F gar nicht ausgestellt werden dürfte, da dieser erst ab 10/91 gebaut wurde (bzw. die offizielle Auslieferung ab 10/91 erfolgte).
Wegem dem Verschränken bei einer Verbundlenkerachse:
Das Verschränken soll ja das komplette Einfedern des Rades simulieren. Bei einer Einzelradaufhängung taucht das Rad nach oben und innen ins Radhaus ein, bei einer Verbundlenkerachse taucht es nach oben und vorn ein. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass das Rad da im großen Maße nach innen eintaucht. Ich hoffe du verstehst was ich meine. Deswegen zieht man einen gleichmäßigen Belastungstest der kompletten Achse dem Verschränken vor, wobei ich selber trotzdem immer noch zusätzlich mit dem Verschränken teste. Die beste Methode für die Hinterachse ist meiner Meinung nach eh, beim Ziehen die Federn rauszunehmen und so weit das Radhaus anzupassen, dass auch im voll "eingefederten" Zustand die Freigängigkeit des Rades gewährleistet ist. Bei meiner "extremen" Rad-Reifen-Kombination an der Hinterachse ist das natürlich nur schwer möglich, deswegen habe ich auch die kritischen letzten cm begrenzt. Bei schmaleren Rädern funktioniert diese Methode aber richtig gut.