Beiträge von Frank

    Hallo,


    ja ich verstehe ganz genau was du meinst.
    Einfach so kann ich diese Genehmigung natürlich nicht beantragen. Dazu brauche ich eine Bestätigung vom TÜV/Dekra oder einer anderen anerkannten Prüfstelle.


    Hab mich gerade nochmal erkundigt, warum ich das Recht auf diese Ausnahmegenehmigung habe. Die Begründung liegt hierbei, dass es von meinem Fahrzeugtyp schon Modelle mit Erstzulassung vor dem 01.01.1988 gab und man somit umbautechnisch auf das geltende Recht des gesamten Produktionszeitraumes zurückgreifen darf. Heisst also nach meinem Verständnis, dass diese Ausnahmegenehmigung für einen Astra F gar nicht ausgestellt werden dürfte, da dieser erst ab 10/91 gebaut wurde (bzw. die offizielle Auslieferung ab 10/91 erfolgte).


    Wegem dem Verschränken bei einer Verbundlenkerachse:
    Das Verschränken soll ja das komplette Einfedern des Rades simulieren. Bei einer Einzelradaufhängung taucht das Rad nach oben und innen ins Radhaus ein, bei einer Verbundlenkerachse taucht es nach oben und vorn ein. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass das Rad da im großen Maße nach innen eintaucht. Ich hoffe du verstehst was ich meine. Deswegen zieht man einen gleichmäßigen Belastungstest der kompletten Achse dem Verschränken vor, wobei ich selber trotzdem immer noch zusätzlich mit dem Verschränken teste. Die beste Methode für die Hinterachse ist meiner Meinung nach eh, beim Ziehen die Federn rauszunehmen und so weit das Radhaus anzupassen, dass auch im voll "eingefederten" Zustand die Freigängigkeit des Rades gewährleistet ist. Bei meiner "extremen" Rad-Reifen-Kombination an der Hinterachse ist das natürlich nur schwer möglich, deswegen habe ich auch die kritischen letzten cm begrenzt. Bei schmaleren Rädern funktioniert diese Methode aber richtig gut.

    Hallo D-Zug,


    also es ist ja kein Mensch perfekt und ich entschuldige mich für den Ausdruck Starrachse. Es wissen sicherlich alle, was ich damit gemeint habe. Starr meinte ich im Zusammenhang damit, dass der Kadett keine Einzelradaufhängung an der Hinterachse hat. Werde mich bemühen in Zukunft nur noch den Ausdruck Verbundlenkerachse zu benutzen. :)


    Du hast geschrieben, dass du dich dafür interessierst, wie ich an die Ausnahmegenehmigung für die Scheinwerferhöhe gekommen bin. Sie wurde vom Prüfer gefordert um das Fahrwerk legal eintragen zu können, deswegen steht auch im Schein, dass die vorgeschriebene Scheinwerferhöhe einzuhalten ist. Die Ausnahmegenehmigung wird auf den Namen des Antragstellers sowie auf die Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ausgestellt und ist nicht übertragbar - die Gebühr hierfür beträgt 25€.


    Wozu diese Ausnahmegenehmigung nötig ist? Mir wurde es so erklärt. Im Falle einer Verkehrskontrolle, bei der die Polizei die Eintragung anzweifelt, kann diese über die KFZ-Behörde abfragen, ob eine Ausnahmegenehmigung für diese Eintragung vorliegt oder nicht. Dies dient erstens zum Schutz des Prüfers, der die Eintragung vorgenommen hat und zweitens auch zum Schutz des KFZ-Halters. Die benötigte Ausnahmegenehmigung wird auf dem Prüfprotokoll vermerkt und deswegen zusätzlich auf der Zulassungsstelle für die Eintragung in die Fahrzeugpapiere gefordert. Hier wird diese im Original hinterlegt.


    Nochmal kurz zu meinem Auto. Es muss dir nicht gefallen, weil ich das Auto für mich gebaut habe und jeder einen anderen Geschmack hat. Hab damit auch gar kein Problem, wenn jemand sagt, dass ihm dies und jenes daran nicht gefällt. Dazu sind ja Foren da, dass jeder seine Meinung sagen darf.
    Das Auto wirkt (meiner Meinung nach) auf den Bildern höher, als es in Wirklichkeit ist. Liegt eventuell an den Perspektiven, oder daran, dass ich immer auf geraden Asphaltflächen photographiert hab und nicht auf Wiesen usw. Räder die weit aus dem Radkasten herausstehen lassen ein Auto auch immer höher wirken als bei einem Auto bei dem die Räder weit im Radkasten stehen. Im Vergleich zum 75/50 Fahrwerk vom alten Cabrio ist es an der Unterkante des Spiegels 50mm tiefer. Natürlich gibt es weitaus tiefere Kadetten, aber ich finde meinen von der Tieferlegung her super, besonders wegen dem noch vorhandenen Restkomfort.


    Und zu Baluu, der Golf ist mal allererste Sahne. Optik, Tieferlegung, Felgen --> vom Feinsten! :)
    Das mit dem Gesetz würde mich auch mal interessieren, weil ich auch von keinem Gesetz bezüglich dessen weiss. Wie ich schon gesagt habe, gibt es (laut meinen Informationen) in Deutschland lediglich eine Empfehlung. Aber wegen einem Auto vorm Richter stehen nur weil es zu tief ist?

    Da kann ich nur sagen kommt her und überzeugt euch selbst davon. Lest euch meinen Fahrzeugschein durch und fahrt dann noch ne Runde mit. Und wenn mir ein Polizist die Kiste stilllegt, dann muss er das wohl komplett auf seine Kosten machen. Und da hier alle Eintragungen legal sind, hat mich die ganze Geschichte auch ein halbes Vermögen gekostet durch die Genehmigungen usw.


    Ich hab auch am ersten Tag der Anmeldung gleich zwei Verkehrskontrollen gehabt, wo einmal die Bundespolizei und einmal die Verkehrspolizei richtig heiss drauf waren die Plaketten abzukratzen. Sie konnten es aber im Endeffekt nicht nach dem Studieren des Fahrzeugscheins und nach mehreren, ich sag mal Telefonaten, mit deren Zentralen, weil ALLES an diesem Auto Hand und Fuss hat.


    Und wegen zu tief. Darüber gibt es hier in Deutschland kein einziges Gesetz und auch keine Festlegung oder ähnliches. Es gibt lediglich eine Empfehlung, an die man sich aber nicht halten muss. Von daher sind alle Test wie "über ein 10cm hohes Holzstück zu fahren" usw. von den Prüfern einfach nur Schikane und nicht legal.


    Zu tief wegen unfahrbar ist das Auto auch nicht. Wenn ich damit problemlos über Bahnübergänge "springen" kann, ist das ja wohl klar. Der Dekra Prüfer (bei den Eintragungen) und auch der TÜV Prüfer (bei der anschliessenden) Hauptuntersuchung haben das Auto ebenfalls bei Fahrtests richtig hart rangekommen. Der TÜV Prüfer (ein älterer Herr um die Mitte 50) wollte sogar gar nicht mehr aus dem Auto aussteigen, weil ihn das Fahrverhalten so sehr begeistert hat. Als einzigen kleinen Mangel hat er die Scheinwerfereinstellung bemängelt, weil die nicht mehr hoch genug einzustellen gingen aufgrund der Tiefe. Dieses Problem hab ich mittels Adaptern von Zubehörscheinwerfern aber auch schon behoben. :)


    Wie gesagt, an alle Zweifler, kommt her und überzeugt euch selbst. :)

    Ist ja zum Glück alles Geschmackssache. :) Aber das Konzept find ich gut. Sieht richtig stimmig aus. Auch die Frontoptik, da gefällt mir sogar die Stoßstange ohne Nebler...