Beiträge von Carin01

    Hallo

    Ich überlege gerade ob ich mir einen original Opel Werksradio in mein Cabrio einbaue.

    Der Radio sollte aus der Zeit stammen also bis '93 und einen CD Wechsler steuern können. Laut EPC gab es im Kadett kein Radiomodell das dies kann. Nun ist die Frage ab wann gab es die überhaupt mit CD Wechsler von Opel?

    Grüße Michael

    Hi


    Nummern hat die EPC :):)


    Die die Teilenummern lauten wie folgt:

    Bis Facelift:

    links 90181011 1710183

    rechts 90181012 1710184


    Ab Facelift:

    links 90340795 1710112

    rechts 90340796 1710113


    Dein '93 ist natürlich ein Faceliftmodell. Kannst aber auch die vorfacelift nehmen sind genau gleich nur der Stecker ist anders.

    Was mich wundert das dein Editionsmodell ohne die GSi Verspoilerung ausgeliefert wurde!? Muss der Erstbesitzer wohl abbestellt haben.

    Eine NSL habe ich da.

    Grüße

    Michael

    Hi

    Wenn in deinem Wagen noch der original Kabelbaum verbaut ist dann sende mir deine VIN und den Motortyp (c20NE oder C20XE). Mit dieser kann ich nach der korrekten Teilenummer schauen

    Ich war mit beiden Kadett beim TÜV und beide haben diese NSL verbaut und es wurde nichts gesagt. Mir geht es nicht darum ob das irgendeine Institution bemängelt oder nicht. Fakt ist das die Teile als NSL nicht zugelassen sind, jedenfalls nicht nach der Bezeichnung "AR" auf der NSL!
    Mich stört das die Abdeckungen von Blinkerhaus extra als NSL angepriesen und verkauft werden. Ich habe zwei Stück dort gekauft und bei keiner war eine ABE oder Teilegutachten dabei die das genehmigen würden. Im Lieferschein stand auch NSL. Auf Nachfrage keine Antwort, darum mein Aufruf hier an die Kollegen die schon Eine gekauft habe das dort zu reklamieren bzw. um Klärung zu bitten. Die Vorschriften hier in "D" sind dazu klar mit den Bezeichnungen.

    Ich vermute der "einfache Fußsoldat" wird das wahrscheinlich nicht wissen. Aber bei "Tuningkontrollen" wissen die um die Feinheiten.

    Konsequenzen: Geht wohl im einfachsten Fall mit einer Mangelkarte glimpflich aus. Kann aber auch zur Untersagung der Weiterfahrt kommen.

    Ob es ein Gutachten oder eine ABE für diese Leuchtscheibe gibt die sie als Nebelschlussleuchte freigibt. Wie in meinem Beitrag #23 schon geschrieben sind diese Scheiben mit "AR" gekennzeichnet und das bedeutet Rückfahrscheinwerfer!?