Beiträge von Carin01

    Hi, das Teil an der Pumpe ist nicht der Druckregler!!! Das ist der Pulsationsdämpfer, dieser dient dazu den Kraftstofffluss zu "beruhigen".

    Der Kraftstoffdruckregler ist beim C20XE direkt auf das Einspritzrail geschraubt.

    Ich hatte ähnliche Probleme mit meinen C20XE, dieser ist aber serienmäßig, ungetunt. Bei mir war die nagelneue Kraftstoffpumpe defekt, auch durch abquetschen des Rücklauf änderte nichts an dem Leistungsmangel. Erst der Einbau einer neuen Pumpe brachte den Erfolg.

    Das ist Falsch!

    Hier der Prüfbericht von 1991 der irmscher/SWF Leuchten:

    Kadett E - irmscher Rückleuchten (D 559).pdf

    Die Sind sehr wohl eintragungspflichtig gewesen!

    Hier meine Eintragung:


    Ab 2002 gab es eine "Gutachterliche Stellungnahme", mit dieser entfiel die Eintragungspflicht:

    Kadett E - Irmscher Rückleuchten (i1712420).pdf


    Aber das ist jetzt abgeschweift.

    Meine Beiträge hier sollten nur etwahige Kaufinteressenten darauf aufmerksam machen, diese NSL ist keine NSL! Und bei Anbau ein nicht Zulässiges Teil (als NSL) verbaut ist! "E"-Zeichen hin oder her.

    Holgi71

    1. Wo habe ich geschrieben das die was illegales machen? Ich schrieb: "das stört mich"! Und dies bezog sich auf die Anpreisung als NSL!

    2. Das eine "E"-Nummer drauf steht ist auch schon gesagt worden und zum 100.-Mal: Ja, es hat auch noch keine "Staatsmacht" sich daran gestört !- Ändert aber nichts an der Tatsache das der Nachweis einer Zulassung noch aussteht!


    3. Auf den irmscher (SWF) Leuchten stehen die richtigen Kennzeichnungen. Und als ich die vor über 20 Jahren eintragen lies (da war das noch Vorschrift) hat der Prüfer nach diesen Kennungen geschaut.


    4. Habe gerade auf der Philips Seite nachgeschaut, dort steht bei den PR21W: Zulassung als Nebelschlußleuchte und Bremslicht! Diese sind auch bei meinen Klarglas Zafirarückleuchten als NSL verbaut.

    5. Das es massig nicht zugelassenes Tuningmaterial gibt ist doch klar aber oft steht im Kleingedruckten : Im Bereich der StVZO nicht zugelassen!

    Hier aber wird mit dem Hinweis auf das "E"-Prüfzeichen einen Zulassung suggeriert.

    Holgi71

    Das die noch nicht bemängelt wurde ist ja schon zur genüge erwähnt worden! Sorry, wenn noch 20 Leute schreiben das die noch niemand beanstandet hat ändert auch nichts an der Tatsache daß die Zulassung fehlt!!


    Es geht darum das die aktuell von Blinkerhaus angebotene Leuchtscheibe als NSL verkauft wird aber die Kennzeichnung auf der Scheibe diese als Rückfahrscheinwerfer deklariert!


    Anfragen von Blinkerhaus werden nicht beantwortet. Erst gestern habe ich eine Anfrage auf die Anzeige in eBay Kleinanzeigen gestellt.


    Evtl. Stellen noch ein paar Leute von hier auch eine Anfrage an Blinkerhaus.

    Oder werfen einen Blick auf ihre NSL wie diese gekennzeichnet sind. Was drauf stehen muss steht weiter oben.