Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.
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Also alles wie immer, wenn ich mir in mein Bezirk ein Kurzzeitkennzeichen hole darf ich doch das Auto in mein Zulassungsbezirk überführen für Fahrten zur "Prüfstelle" !
Das ist doch alles schwammig geschrieben!
Stellen wir uns vor ich kauf mir ein Auto ohne Tüv, weil es 3 jahre stand, letzter Bericht ohne Mängel, also wäre es nicht Verkehrsunsicher und ich dürfte es überführen laut dieser Darstellung.