Kann ich so bestätigen - vor knapp zwei Jahren ist mein 16V nach 15 Jahren Standzeit wieder zum Leben erwacht.
Auto aufgeladen, zum TÜV, dort haben sie rote Leihnummernschilder draufgemacht, Standard HU / ASU und fertig.
Mit dem Papierbündel zur Zulassung und angemeldet.
Sind keine Papiere mehr vorhanden, wird im System gesucht. Ist das Fahrzeug dort nicht mehr aufgeführt, wird ein Gutachten nach §21 gemacht (die sog. Vollabnahme), evtl. verbunden mit dem Einschlagen einer Seriennummer (z.B. Kadett B, Bj. 65 - hier ist sie nur auf dem Typenschild, das reicht nicht mehr aus). Damit gibt es dann den Brief und die Zulassung.
Sind keine Papiere mehr vorhanden, das Fahrzeug ist aber noch im System und nicht als gestohlen gemeldet, dann wird ein neuer Brief ausgestellt (bissl mehr Papierkram zum unterschreiben) und die Prozedur läuft wie oben ab.
Es kann vorkommen, dass die Zulassungsstelle einen Eigentumsnachweis fordert für diese Prozedur (Kaufvertrag, ...). Sollte ein solcher nicht vorhanden sein, kann es wohl vorkommen, dass der Brief oder das Fahrzeug "aufgeboten" wird, d.h. eine Sperrfrist herrscht, in der theoretisch jemand anderes den Eigentumsnachweis über das Fahrzeug erbringen kann. Ist mir persönlich aber noch nicht passiert. Ein einfacher Kaufvertrag mit der expliziten Zusicherung vom Verkäufer, dass es sich um sein Eigentum handelt und die Papiere über die Jahre verloren gegangen sind, war bisher ausreichend.