Beiträge von Turbo-D

    Mein guter Kombi is nu hin. Habe ihn wegen meinem defekten Fuß meiner Tante verkauft. Da ist auch des öfteren Ihr Sohn gefahren. Der kann aber nicht fahren. Sein Auto hatte innerhalb drei Monate drei unfälle und war dann Schrottreif.
    Mit dem Astra ist er in Aquaplaning gekommen. Nach seinen angaben ist er 50 km/h schnell gefahren. Er mußte am Arm genäht werden und am kopf hatte er eine richtig schön große Beule.
    Eine Woche vor dem unfall wollte ich das Autp von meiner Tante wieder zurück kaufen - Sie ist nicht drauf einegangen.
    Vom Auto kann man nichts mehr gebrauchen. hinterachse krumm, beide Federbeine usw. Blechteile auserum ist auch alles nicht mehr zu gebrauchen.

    Hört sich Hammergeil an (hab ja endlich DSL). Sehe ich das richtig das der bei 228 km/h abregelt? Was ist das für ein Getriebe?
    Der D-Kadett im Hintergrund, ist das der Allrad vom Arno Schindler?

    Bei meien GSi geht die Heizung nicht. Das weis ich schon seid dem Motoreinbau. Heute wollte ich die Schläuche tauschen weil ich der Meinung war Zulauf und Ablauf vertauscht zu haben. Das habe ich jetzt gemacht, aber es gab keine Änderung.
    Kann mir auch nicht worstellen das der Zulauf und der Ablauf am Verteilerohr mit ca 10 cm abstand angeschlossen werden sollen.
    Auf dem Bild sind die beiden Schläuche (weis und gelb)die in den Heizungskühler gehen. Das ergibt, nach meinem logischen denken, keinen Sinn. Muß nicht der Schlauch (blau) der aus dem Zylinderkopf geht mit dem Heizungskühler verbunden werden?
    Habe leider keinen Auto zum vergleichen.
    Bitte helft mir, so langsam wird es kalt im Auto

    Trotzdem muß dir nachgewiesen werden das du die Felgen mit Beschädigung versendet hast. Der Käufer wird also kaum eine chance haben.
    Im zweifel für den Angeklagten.
    Bleibe einfach dabei, das die Felgen in Ordnung waren als du sie versendet hast.

    Wenn du in deiner Artikelbeschreibung die Garantie sowie die Rücknahme ausgeschlosen hast, brauchst du ganrnichts machen. Wenn du die Rücknahme ausgeschlossen hast, somit heist das egal was kommt, Du nimmst das Teil nicht zurück.
    Wenn der Käufer die Sache an einen Anwalt weiter gibt, so muß er beweisen werden, das du die Felgen defekt versendet hat. Da die Teile aber gebraucht sind (das wird ja auch in der Artikelbeschreibung stehen), hat er keine chance. Dann steht Ausage gegen Aussage. Das heist dann im Zweifel für den Angeklagten. Dafür brauchst du mit aller höchster warscheinlichkeit nicht mal einen Anwalt.
    Habe über dieses Thema vor nicht mal 2 Wochen mit einem Anwalt gesprochen.


    Kannst mal bitte einen LINK zu der Auktion machen.

    Ist ja witzig was man hier alles zu lesen kriegt.


    Ich arbeite in der Reisemoible Branche. Diese Fahrzeuge haben auch eine 100 A Lichtmaschine. Mit dieser Lichtmaschine werden zwei Batterien (je 100 AH) geladen. Das sind Gel-Batterien. Diese verkaften weit aus mehr Ladestrom als eine Säurebatterie. Diese beiden Batterien werden mit einem 1,5 mm² Kabel geladen. Über dieses Kabel kann (gleichzeitig) auch noch ein Kühlschrank betrieben werden. Diese ganze sache ist mit einer 15 A (könnte nochmal genauer nachsehen) Sicherung abgesichert.


    Wer es ganz genau wissen will, kann ja mal mit dem Messgerät messen was tatsächlich an Strom fliest. Da kann man sich dann auch danach richten. Alles andere ist ist Schätzerei - pfusch!!!