Die SWF hatten schon 1990 und früher eine ABE und mußten noch nie eigetragen werden. Meine ABE ist von 1989, also 32 Jahre alt. Aber das ist ein anderes Thema.
In diesem Angebot steht mit keinem Wort dass dieses Teil eine Zulassung hat. Und eine e Nummer bedeutet nicht automatisch dass es auch erlaubt ist. Bei 9 von 10 Anbietern, die lasierte Rückleuchten, also illegale Rückleuchten, anbieten, wird auf eine e Nummer hingewiesen und dass die Zulassung besteht. Aber jeder weiß, dass die Dinger nicht erlaubt sind.
Der Verkäufer hier verweist ebenfalls nur auf eine e Nummer, aber mitnichten auf eine Zulassung.
Entweder man fährt damit rum und wird eben nicht erwischt, oder wartet auf eine Rückmeldung seitens des Verkäufers. Bekommt man die nicht, fährt man eben mit der roten, wenn es einen stört. Und da ist es auch vollkomen egal ob nun noch 5, 10 oder 100 Leute dort nachfragen. Das Teil wird vermutlich keine Zulassung bekommen, da der Aufwand und die Kosten viel zu hoch wären.
Dann hat sich bei den Leuchtmitteln etwas geändert. Als ich danach gesucht habe, waren die roten nur bei Zweirädern erlaubt.