Kannst Du mir mal bitte sagen, was DU Dir rausnimmst MICH hier einfach anzumachen, noch dazu nachdem Du jedem
Schraubfahrwerkfahrer vorwirfst er würde damit illegal rumfahren und wie diese es geschafft haben (vermutlich auch illegal)
das Teil eingetragen zu bekommen???
Und ja...JEDER! Ich denke die Aussage in meinen Gutachten sprechen dafür, dass JEDER Prüfer so vorgehen muss,
denn dann bräuchten wir in Deutschland den ganzen Papierkrempel/Gutachten und Eintragungen nicht in denen genau drinsteht
was zu prüfen ist und wie! Jedenfalls stehen in meinen solche Sachen drin?!?
Bei mir steht in der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauses KW:
"bla bla bla...(nicht wörtlich)
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine vom Gutachten abweichende Feder zu verwenden,
sofern dieses geänderte Produkt ebendfalls einer TüV Prüfung unterzogen wurde und die Verwendung
für das jeweilige Fahrzeug mittels Anbaugutachten bestätigt ist.
Sollte dies der Fall sein, ist die Betriebsfestigkeit der Feder und das entsprechende Restfederverhalten
nachgewiesen und dokumentiert.
Wir bitten Sie bei der Abnahme des Fahrzeugs diese Situation zu berücksichtigen und gegebenenfalls
einen Fahrversuch zu unternehmen."
zudem steht in unseren Gutachten für die Prüfung unter Festigkeitsnachweis, Achsmeßwerte, Verwendungsbreich und
Auflagen und Hinweise ALLE Randbedingungen und Auflagen für die Abnahme des Fahrwerks.
Auch steht unter Auflagen und Hinweise folgender Punkt unter 5.15:
"Die Abstandsmaße zwischen Radausschnittkante und Radmitte sind in die Fahrzeugpapiere aufzunehmen."
"Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung gewährleisten. Das vorliegende Gutachten verliert seine
Gültigkeit, wenn sich durch die Fahrwerk-Umrüstung berührte Bauvorschrift der StVZO ändern, bzw. Änderungen am Fahrzeug eintreten, die die obengenannten Begutachtungspunkte beeiflussen."
Und nein ich bin kein Gott, denn dann hätt schon so manchen einfach nen Blitz getroffen und ich bräucht auch kein Kadett zum Fliegen ...