Beiträge von Kiwikeks

    *g*
    ich glaub nich das sonen kleines Metallkrümmerblech da viel zu beiträgt.
    Das mit dem Ölkühler is eher für hohe Drehzahlen auf der Autobahn gedacht, und da macht sonen Blech ga nix aus.
    Durch den Ölkühler wird das Öl bissl langlebiger... die Kühlleistung ist sicher nich schlecht aber eben nich notwendig


    der war gut :tongue: :tongue:

    interessante Sache, im Zweifelsfall hat deine Versicherung recht ;)
    also wenn die sagen das du es nicht offen abstellen darfst, dann halte dich besser dran.


    Ich selbst händle das so, das ich es nur offen abstelle wenn ich in der Nähe bin (im Sichtbereich)
    Oder wenn es nur mal für 5 bis 10 minuten ist.
    Und natürlich auf meinen Privatgrundstück xD


    ohoh da liegste nich ganz richtig. Der 8V GSI ist nen alter 18E die hatten noch die 236er Scheiben vorn. Das macht schon nen unterschied zu den 256ern



    Aber finde es gut das du die fährst und pflegst.
    Beides geile Autos die man so nur noch ganz selten sieht.

    nee nix zusätzliche Prüfung, über die Jahre wurde eben immer mehr mist an die Autos gebaut vorallem GFK Teile ohne jegliche Gutachten etc.
    Und da z.b. der Fußgängerschutz usw. immmer wichtiger geworden ist, kann es ja nich sein, das man jemandem so ohne jegliche vorabtests einfach mal ne GFK Haube, ne GFK Stoßi und vielleicht noch nen Satz GFK Kotflügel einträgt und dieses dann bei nem Unfall alle zu einer Art Splittergranate werden :)
    Auch sonen Punkt sind dieses Universalheckspoiler...


    Z.b. der Ebaykäse hat meist nur nen Materialgutachten (sonen Zettel kann sich ja quasi jeder selbst ausstellen) und wenn der Prüfer sich das dann anschaut und die Teile schon beim hinschaun halb auseinanderfallen.....ja dann trägt der das auch nich ein.


    Ist doch genau wie die Geschichte mit den offenen Lufis oder den Gruppe A Anlagen usw.
    Wenn zuviel illegal rumgebastelt wird, dann muss da eben eingegriffen werden und die Bestimmungen müssen verschärft werden....so einafch ist das.


    Jemand der alles gewissenhaft macht, sich vorab informiert und darauf achtet wie und was er verbaut, vernünftig mit dem Prüfer reden kann usw. Der bekommt seine Sachen auch legal eingetragen.

    in den neuen Bundesländern darf NUR die Dekra EInzelabnahmen machen. Der TÜV (nord, süd) GTÜ und was es da noch so alles gibt, nicht.
    Schon bisschen merkwürdig alles.


    Die Einzelabnahme bei uns (neue Bundesländer) kommt nur in Frage wenn du kein Teilegutachten hast.


    Nochmal als Überblick:


    ABE = Eintragungsfrei (kann aber muss nich eingetragen werden, Gültigkeit unter bestimmten Auflagen, ABE muss mitgeführt werden)


    Teilegutachten (Teilabnahmen)= gemäß § 19 Abs. 3 StVZO: Eintragung in Fahrzeugschein notwendig und abnahme bei Dekra, TÜV etc. (egal wo), Auflagen beachten


    Einzelabnahme = Begutachtungen gemäß § 21 i.V.m. § 19 (2) StVZO:
    NUR bei der Dekra (osten), Festigkeitsgutachten, Materialgutachten , Vergleichsgutachten etc. muss vorhanden sein, ggf. Kopie einer Eintragung bei einem anderem Fahrzeug.
    Das ganze ist aber nicht mehr so einfach wie früher, wie schon oben beschrieben wird vieles mit Material oder Festigkeitsgutachten generell nicht mehr eingetragen.


    Wenn man viele Dinge einzutragen hat, ist es am besten eine Kombieintragung nach §21 machen zu lassen.