Ihr habt es gut! Ich hätte bei meinem D GTE sogar das eingetragene Tuning aus den ersten 10 Jahren zurückrüsten müssen. Noch nicht mal das Radio von 91 darf drin sein. Nun steht er erstmal in der Scheune und wartet auf bessere Zeiten, ist mir so zu teuer im Unterhalt.
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Die Prüfer haben von Ihren Prüforganisationen ganz unmissverständliche Vorgaben, was H-Kennzeichen tauglich ist, und was nicht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Radio innerhalb des 10 Jahres Zeitraum verfügbar war, dann kann es nicht abgelehnt werden.
Der Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern ist seit 2012 nicht geändert worden, insofern dürfte es auch keine Verschärfung der Richtlinien gegeben haben.
Und die Pressestellen der meisten Prüforganisationen sind hier auch sehr eindeutig:
https://www.ascona-info.de/Ascona_H_Kennzeichen.html
Lenso kann H-Kennzeichen tauglich sein, weil das Design in den 10 Jahres Zeitraum passt und Felgen ggfs. als Verschleissteil betrachtet werden. Sollte bei Federn ähnlich sein. Wenn es Federn der Marke X mit Tieferlegung Y schon im 10 Jahres Zeitraum gab, dann kann Feder Z mit der gleichen Tieferlegung aus einem späteren Zeitraum tauglich sein.
Hier wäre ja sonst bei Verschleiss oder Schaden ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges im Istzustand nicht möglich. Das ist ja so nicht gewollt.