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    Dann solltest mal im Jahr 1995 anrufen. Im D&W Katalog von 1995 findet sich doch glatt auf Anhieb ne 17 Zoll Felge. Frechheit sowas...


    Und das war jetzt nur mal spontan geblättert. Ich könnte ja mal diverse Flash aus dem Zeitraum durchblättern, dann wirst mit Deiner "Kenntnis" vom Glauben abfallen...



    Ansonsten habe ich geschrieben:

    Keinesfalls die Felgen als Verschleissteil definiert. Verstehendes Lesen, so wichtig. Insbesondere, wenn man auf einem hohen Ross des Wissens zu glauben sitzt.



    Ich wiederhole mich ja ungern, aber das Design entspricht den H-Richtlinien. Insofern ist unter dem Blickwinkel des Verschleisses oder aber auf Grund von Beschädigungen die Lenso im BBS Design tatsächlich wohl H-Kennzeichen konform.

    Zumindest scheint das bundesweit relativ einheitlich gehändelt zu werden, da es ja einige H-Kennzeichen Autos mit Lenso gibt.


    Wenn man die Logik der "Nicht H-Kennzeichen Tauglichkeit" in diesem Fall bis zu Ende bedenkt, dann dürfte jeder neue Reifen oder Kotflügel nicht H-Kennzeichen konform sein. Das ist ja so nicht gewollt.

    Wenn Du nachweisen kannst, dass jemand in den 10 Jahren nach Erstzulassung Deines Kadett 16 Zoll auf dem Kadett gefahren ist, dann sollte das ohne Probleme H-Kennzeichen tauglich sein.

    Und ich geh mal ganz stark davon aus, dass ein Nachweis machbar ist. Alte Flash, D&W Katalog, da sollten sich ausreichend Kadett mit 16 Zoll finden lassen.

    Die Prüfer haben von Ihren Prüforganisationen ganz unmissverständliche Vorgaben, was H-Kennzeichen tauglich ist, und was nicht. Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Radio innerhalb des 10 Jahres Zeitraum verfügbar war, dann kann es nicht abgelehnt werden.


    Der Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern ist seit 2012 nicht geändert worden, insofern dürfte es auch keine Verschärfung der Richtlinien gegeben haben.

    Und die Pressestellen der meisten Prüforganisationen sind hier auch sehr eindeutig:

    https://www.ascona-info.de/Ascona_H_Kennzeichen.html


    Lenso kann H-Kennzeichen tauglich sein, weil das Design in den 10 Jahres Zeitraum passt und Felgen ggfs. als Verschleissteil betrachtet werden. Sollte bei Federn ähnlich sein. Wenn es Federn der Marke X mit Tieferlegung Y schon im 10 Jahres Zeitraum gab, dann kann Feder Z mit der gleichen Tieferlegung aus einem späteren Zeitraum tauglich sein.

    Hier wäre ja sonst bei Verschleiss oder Schaden ein Weiterbetrieb des Fahrzeuges im Istzustand nicht möglich. Das ist ja so nicht gewollt.

    Hallo!

    Ich suche mal explizit den Polstercode des Cabrio Edition. Es geht nicht um das Kadett Cabrio, welches bis einschliesslich Modelljahr 1991 gebaut wurde, sondern um das nachfolgende Cabrio Edition Modell.


    Möglicherweise wurde hier der Polstercode neu benannt. Insofern wäre ein Bild des Typenschilds ganz spannend.

    Es betrifft ausschliesslich die Cabriomodelle ab Modelljahr 1992, welche als 1.6i die GSi Stoßstangen haben, oder als 2.0i keine GSi Ausführung sind (d.h. ohne Motorhaube mit Lufteinlässen, ohne Digitaltacho, ohne Check Control Anzeige, ohne GSi Seitenbeschriftung).

    Und es geht nur um die normale Editon Variante. Nicht Sportive, Fun, Elegance oder Special Edition.


    Vielen Dank.

    Das sind beides die gleichen Nummern.


    Die Eingrenzung im EPC dient der Zuordnung von Teilen ab/bis Fahrgestellnummer.


    Deine Auflistung bedeutet letztlich nur, dass die Teile bei Kadett E verbaut wurden, welche

    ab Fahrgestellnummer FE100001 bis Fahrgestellnummer JE299999,

    ab Fahrgestellnummer F2500001 - (G2747238) - bis Fahrgestellnummer K2500077

    ab Fahrgestellnummer F5000001 bis Fahrgestellnummer K5025260

    gebaut wurden.

    Fortlaufend nach produzierten Fahrzeug. Ich hatte es oben bereits beschrieben: