Ach so...
Na gut, dafür gibts auch nen Link: Check Control
Allerdings, wenn das einbauen willst, dann solltest auf jeden Fall ein bisschen Ahnung von der ganzen Materie haben.
Wie gesagt: Mein Angebot steht. Kommst mal rum, dann schauen wir mal. Sind ja nur 100 km von Berlin, haben ja auch paar Leute aus Berlin bei uns in der Schrauberhalle...
Beiträge von 242
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Na wenn einen ganzen GSi schlachtest, dann hast zwei Möglichkeiten:
- Du baust das komplette Auto auseinander und übernimmst den kompletten Kabelbaum vom GSi, inkl. LCD Tacho, Bordcomputer und CheckControl.
- Du baust Dir das LCD und den BC aus und schneidest die Stecker ab, die dazugehören. Später verbindest Du diese Stecker mit dem Kabelbaum von Deinem Auto und alles funktioniert...
Mußt halt selber wissen, wieviel Aufwand Du betreiben willst...
Wie was angeschlossen wird kannst auf den verlinkten Websites sehen, hier im Forum gibt es auch LCD Einbauanleitungen. Bisschen Ahnung von der Materie solltest aber schon haben.Was mich noch interessiert: Was soll der "ovale" Bordcomputer aus dem GSi sein??? Hast mal nen Bild?
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Du hast das vollkommen richtig geschrieben:
ZitatAlles anzeigenDer TÜV Prüfer darf natürlich kein Gesetz ändern, er darf allerdings Gutachten zur Erlangung der (Wieder)Zulassung im Rahmen der StVZO erstellen.
Ausnahmen von der StVZo kann der Prüfer zwar machen, aber: Sollte ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle feststellen, daß ein Fahrzeug gegen die StVZo verstösst, werden die entsprechenden Maßregelungen ergriffen. Unabhängig von der Eintragung, die der TÜV Prüfer gemacht hat.
Das Eintragungen zum Teil aus Gefälligkeiten gemacht werden dürfte allgemein bekannt sein. Problem dabei ist nur: Der Prüfer wird für seine Eintragungen nicht zur Rechenschaft gezogen.
Bestes Beispiel für die Konsequenzen aus illegalen Eintragungen sind die Fast and Furios Spoiler, welche generell nicht mehr zulässig sind.
Oder die Geschichte Xenon ohne SWR / LWR.
Das waren Eintragungen, die zwar da waren, aber eben nicht legal...Zu Behindertenfahrzeugen ist wohl nur soviel zu sagen: Es steht, glaub ich, nirgends geschrieben, wie man Gas gibt. Oder? Zumal solche Umbauten i.d.R. als Ganzes vom Hersteller getüvt worden sind.
Bei einem Sportfahrwerk hingegen wird der Hersteller kaum alle möglichen Rad-Reifenkombinationen begutachten lassen, sondern nur serienmässige Rad Reifen Kombinationen zulassen...Zu den Scheiben solltest nochmal den Paragraphen genau durchlesen. Das "sämtliche" bezieht sich nur auf den Punkt Sicherheitsglas.
Unten steht: "Scheiben aus
Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein"Sprich, Front und vordere Seitenscheiben. Die hinteren Scheiben ab B-Säule sind nicht von Bedeutung für den Fahrzeugführer. Wäre es nämlich so, dann dürfte es keine Kastenwagen (Kadett Kombo, T4 Kastenwagen), LKW mit Kofferaufbau etc. geben...
Im Großen und Ganzen gehts mir nur darum, aufzuzeigen, daß es durchaus möglich sein kann, trotz div. Eintragungen Ärger mit der Polizei zu bekommen.
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Guckst Du hier: LCD
und hier:Bordcomputer
Oder kommst mal zu mir nach Cottbus, dann können wa das auch machen, mußt Dir aber die Teile besorgen... -
ZitatAlles anzeigen
Genauso Scheinwerfermindestmaß: „Scheinwerferhöhe von 500 mm kann wegen Spezialfahrwerk KW …bla bla… nicht eingehalten werden, da wegen hoher Motorleistung eine Spezialanfertigung verbaut ist; neues Maß hierbei: 390 mm, kann je nach Einstellung auch variieren“
Kostet zwar ein paar Cent mehr die Eintragung, aber es kann keiner was sagenGenau das ist der springende Punkt: Die Strassenverkehrszulassungsordnung ist ein Gesetz. In eben diesem Gesetz steht auch drin: §50, Absatz 3: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht
unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der
niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der
leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."Der TÜV Prüfer ist nicht befugt, ein geltendes Gesetz zu ändern / ausser Kraft zu setzen. Das kann in Deutschland nur der Bundestag / Bundesrat (?).
Insofern verstösst die Scheinwerferhöhe gegen die StVZo, eine Gefährdung des eigenen Lebens, der anderen Verkehrsteilnehmer kann nicht ausgeschlossen werden. Und Zack, das Auto ist weg... Da braucht der Volkspolizist gar keinen Fahrzeugschein sehen. Es ist zu 100% Illegal.
Das gleiche gilt für getönte Front- / Seitenscheiben.
§40, Absatz 1: "Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von
lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas
bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren
Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus
Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein."
Und wieder darf kein TÜV Prüfer gegen geltendes Gesetz verstossen. Eintragungen, die sowas erlauben sind illegal. Es wird schliesslich niemand gezwungen, Auto zu fahren...Zusammenfassend kann gesagt werden: Eine Eintragung ist zwar gut und schön, solange sie aber gegen die StVZo verstösst ist sie wirkungslos.
Einfach mal in einer ruhigen Minute mit einem "fähigen" Polizisten unterhalten und die StVZo durchlesen, das hilft ungemein...PS: Mit diesem Beitrag möchte ich absolut keine Wertung zu den Fahrzeugen im ersten Beitrag abgeben, Ich wollt nur mal zeigen, daß eingetragen und eingetragen 2 Paar Schuhe sind...
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Das vermute ich mal auch...
Allerdings dürfte dem Threadersteller nicht sonderlich geholfen sein, wenn er 60 Euro investiert und trotzdem was falsches angezeigt wird...
Zur Lösung des Problems wäre folgendes Interessant:
- Wo ist das Teil konkret verbaut?
- Getriebe? 4- oder 5-Gang? Automatik?
- evtl. Getriebeübersetzung? -
Turbospeedy:
Woran erkennst Du, daß er einen 10er braucht??? -
Was heißt den: "Kabel gecheckt"??? Hast den Durchgang von hinten nach vorn gemessen? Hast auch mal den Durchgang von Kabel auf Masse gemessen? Hast mal die Voltzahl gemessen, die vorn am Stecker anliegt?
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D-ZUG.TP:
Danke für die Infos. Das die Alltagstauglichkeit und Endgeschwindigkeit unter dem 3.94er leidet ist mir egal. Ich will den 2Liter Ascona als reines FunAuto nutzen.
Da würde ich eine schnelle(re) Beschleunigung vorziehen, zumal die Aerodramatik des Ascona den Wunsch nach hoher Endgeschwindigkeit schon im Keim erstickt.... Insofern interessiert mich schon, ob man die kürzere Übersetzung evtl. in Zahlen messen kann.
Interessant wäre für mich noch die Frage: F16 CR 3,94 und C20XE, gibts da Erfahrungswerte??? -
Ja das ist ja mal ne gute Frage:
Inwiefern unterscheiden sich die F16CR mit 3,55 und 3,94 im Fahrbetrieb? Spiel ja auch mit dem Gedanken, ein 3.94er F16 CR in meinen Ascona (C20NE GT)zu bauen, allerdings wurde mir abgeraten.
Endgeschwindigkeit ist mir extrem egal, aber Anzug darf ruhig bissel mehr sein.
Also, wer weiß was?