Beiträge von 242

    Tja. Dann sach schonmal "Tschüss". (zum Gottfried...)
    Beim LCD Tacho, egal ob runder oder anderer Drehzahlmesser wird die Motorkontrolleuchte über die Platine und damit über den schwarzen Stecker bestromt.
    Das einzigste, was da hinten gesteckt wird ist die Glühbirne, aber die wird eben über den besagten schwarzen Stecker des LCD mit Strom versorgt. Von daher...
    Ich hab in meinem Ascona auch ein LCD mit runden Drehzahlmesser und auch da wird das standardmäßig über die Platine gemacht.
    Jedoch: Rein zufällig könnten die Löcher passen. Aber richtig ist das deswegen net...

    Ach so...
    Na gut, dafür gibts auch nen Link: Check Control
    Allerdings, wenn das einbauen willst, dann solltest auf jeden Fall ein bisschen Ahnung von der ganzen Materie haben.
    Wie gesagt: Mein Angebot steht. Kommst mal rum, dann schauen wir mal. Sind ja nur 100 km von Berlin, haben ja auch paar Leute aus Berlin bei uns in der Schrauberhalle...

    Na wenn einen ganzen GSi schlachtest, dann hast zwei Möglichkeiten:
    - Du baust das komplette Auto auseinander und übernimmst den kompletten Kabelbaum vom GSi, inkl. LCD Tacho, Bordcomputer und CheckControl.
    - Du baust Dir das LCD und den BC aus und schneidest die Stecker ab, die dazugehören. Später verbindest Du diese Stecker mit dem Kabelbaum von Deinem Auto und alles funktioniert...
    Mußt halt selber wissen, wieviel Aufwand Du betreiben willst...
    Wie was angeschlossen wird kannst auf den verlinkten Websites sehen, hier im Forum gibt es auch LCD Einbauanleitungen. Bisschen Ahnung von der Materie solltest aber schon haben.


    Was mich noch interessiert: Was soll der "ovale" Bordcomputer aus dem GSi sein??? Hast mal nen Bild?

    Du hast das vollkommen richtig geschrieben:


    Ausnahmen von der StVZo kann der Prüfer zwar machen, aber: Sollte ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle feststellen, daß ein Fahrzeug gegen die StVZo verstösst, werden die entsprechenden Maßregelungen ergriffen. Unabhängig von der Eintragung, die der TÜV Prüfer gemacht hat.
    Das Eintragungen zum Teil aus Gefälligkeiten gemacht werden dürfte allgemein bekannt sein. Problem dabei ist nur: Der Prüfer wird für seine Eintragungen nicht zur Rechenschaft gezogen.
    Bestes Beispiel für die Konsequenzen aus illegalen Eintragungen sind die Fast and Furios Spoiler, welche generell nicht mehr zulässig sind.
    Oder die Geschichte Xenon ohne SWR / LWR.
    Das waren Eintragungen, die zwar da waren, aber eben nicht legal...


    Zu Behindertenfahrzeugen ist wohl nur soviel zu sagen: Es steht, glaub ich, nirgends geschrieben, wie man Gas gibt. Oder? Zumal solche Umbauten i.d.R. als Ganzes vom Hersteller getüvt worden sind.
    Bei einem Sportfahrwerk hingegen wird der Hersteller kaum alle möglichen Rad-Reifenkombinationen begutachten lassen, sondern nur serienmässige Rad Reifen Kombinationen zulassen...


    Zu den Scheiben solltest nochmal den Paragraphen genau durchlesen. Das "sämtliche" bezieht sich nur auf den Punkt Sicherheitsglas.
    Unten steht: "Scheiben aus
    Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
    klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein"


    Sprich, Front und vordere Seitenscheiben. Die hinteren Scheiben ab B-Säule sind nicht von Bedeutung für den Fahrzeugführer. Wäre es nämlich so, dann dürfte es keine Kastenwagen (Kadett Kombo, T4 Kastenwagen), LKW mit Kofferaufbau etc. geben...


    Im Großen und Ganzen gehts mir nur darum, aufzuzeigen, daß es durchaus möglich sein kann, trotz div. Eintragungen Ärger mit der Polizei zu bekommen.


    Genau das ist der springende Punkt: Die Strassenverkehrszulassungsordnung ist ein Gesetz. In eben diesem Gesetz steht auch drin: §50, Absatz 3: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht
    unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der
    niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der
    leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."


    Der TÜV Prüfer ist nicht befugt, ein geltendes Gesetz zu ändern / ausser Kraft zu setzen. Das kann in Deutschland nur der Bundestag / Bundesrat (?).
    Insofern verstösst die Scheinwerferhöhe gegen die StVZo, eine Gefährdung des eigenen Lebens, der anderen Verkehrsteilnehmer kann nicht ausgeschlossen werden. Und Zack, das Auto ist weg... Da braucht der Volkspolizist gar keinen Fahrzeugschein sehen. Es ist zu 100% Illegal.
    Das gleiche gilt für getönte Front- / Seitenscheiben.
    §40, Absatz 1: "Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von
    lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas
    bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren
    Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus
    Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
    klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein."
    Und wieder darf kein TÜV Prüfer gegen geltendes Gesetz verstossen. Eintragungen, die sowas erlauben sind illegal. Es wird schliesslich niemand gezwungen, Auto zu fahren...


    Zusammenfassend kann gesagt werden: Eine Eintragung ist zwar gut und schön, solange sie aber gegen die StVZo verstösst ist sie wirkungslos.
    Einfach mal in einer ruhigen Minute mit einem "fähigen" Polizisten unterhalten und die StVZo durchlesen, das hilft ungemein...


    PS: Mit diesem Beitrag möchte ich absolut keine Wertung zu den Fahrzeugen im ersten Beitrag abgeben, Ich wollt nur mal zeigen, daß eingetragen und eingetragen 2 Paar Schuhe sind...

    Das vermute ich mal auch...
    Allerdings dürfte dem Threadersteller nicht sonderlich geholfen sein, wenn er 60 Euro investiert und trotzdem was falsches angezeigt wird...
    Zur Lösung des Problems wäre folgendes Interessant:
    - Wo ist das Teil konkret verbaut?
    - Getriebe? 4- oder 5-Gang? Automatik?
    - evtl. Getriebeübersetzung?