Du hast das vollkommen richtig geschrieben:
ZitatAlles anzeigenDer TÜV Prüfer darf natürlich kein Gesetz ändern, er darf allerdings Gutachten zur Erlangung der (Wieder)Zulassung im Rahmen der StVZO erstellen.
Ausnahmen von der StVZo kann der Prüfer zwar machen, aber: Sollte ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle feststellen, daß ein Fahrzeug gegen die StVZo verstösst, werden die entsprechenden Maßregelungen ergriffen. Unabhängig von der Eintragung, die der TÜV Prüfer gemacht hat.
Das Eintragungen zum Teil aus Gefälligkeiten gemacht werden dürfte allgemein bekannt sein. Problem dabei ist nur: Der Prüfer wird für seine Eintragungen nicht zur Rechenschaft gezogen.
Bestes Beispiel für die Konsequenzen aus illegalen Eintragungen sind die Fast and Furios Spoiler, welche generell nicht mehr zulässig sind.
Oder die Geschichte Xenon ohne SWR / LWR.
Das waren Eintragungen, die zwar da waren, aber eben nicht legal...
Zu Behindertenfahrzeugen ist wohl nur soviel zu sagen: Es steht, glaub ich, nirgends geschrieben, wie man Gas gibt. Oder? Zumal solche Umbauten i.d.R. als Ganzes vom Hersteller getüvt worden sind.
Bei einem Sportfahrwerk hingegen wird der Hersteller kaum alle möglichen Rad-Reifenkombinationen begutachten lassen, sondern nur serienmässige Rad Reifen Kombinationen zulassen...
Zu den Scheiben solltest nochmal den Paragraphen genau durchlesen. Das "sämtliche" bezieht sich nur auf den Punkt Sicherheitsglas.
Unten steht: "Scheiben aus
Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein"
Sprich, Front und vordere Seitenscheiben. Die hinteren Scheiben ab B-Säule sind nicht von Bedeutung für den Fahrzeugführer. Wäre es nämlich so, dann dürfte es keine Kastenwagen (Kadett Kombo, T4 Kastenwagen), LKW mit Kofferaufbau etc. geben...
Im Großen und Ganzen gehts mir nur darum, aufzuzeigen, daß es durchaus möglich sein kann, trotz div. Eintragungen Ärger mit der Polizei zu bekommen.