Beiträge von 242

    Du hast das vollkommen richtig geschrieben:


    Ausnahmen von der StVZo kann der Prüfer zwar machen, aber: Sollte ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle feststellen, daß ein Fahrzeug gegen die StVZo verstösst, werden die entsprechenden Maßregelungen ergriffen. Unabhängig von der Eintragung, die der TÜV Prüfer gemacht hat.
    Das Eintragungen zum Teil aus Gefälligkeiten gemacht werden dürfte allgemein bekannt sein. Problem dabei ist nur: Der Prüfer wird für seine Eintragungen nicht zur Rechenschaft gezogen.
    Bestes Beispiel für die Konsequenzen aus illegalen Eintragungen sind die Fast and Furios Spoiler, welche generell nicht mehr zulässig sind.
    Oder die Geschichte Xenon ohne SWR / LWR.
    Das waren Eintragungen, die zwar da waren, aber eben nicht legal...


    Zu Behindertenfahrzeugen ist wohl nur soviel zu sagen: Es steht, glaub ich, nirgends geschrieben, wie man Gas gibt. Oder? Zumal solche Umbauten i.d.R. als Ganzes vom Hersteller getüvt worden sind.
    Bei einem Sportfahrwerk hingegen wird der Hersteller kaum alle möglichen Rad-Reifenkombinationen begutachten lassen, sondern nur serienmässige Rad Reifen Kombinationen zulassen...


    Zu den Scheiben solltest nochmal den Paragraphen genau durchlesen. Das "sämtliche" bezieht sich nur auf den Punkt Sicherheitsglas.
    Unten steht: "Scheiben aus
    Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
    klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein"


    Sprich, Front und vordere Seitenscheiben. Die hinteren Scheiben ab B-Säule sind nicht von Bedeutung für den Fahrzeugführer. Wäre es nämlich so, dann dürfte es keine Kastenwagen (Kadett Kombo, T4 Kastenwagen), LKW mit Kofferaufbau etc. geben...


    Im Großen und Ganzen gehts mir nur darum, aufzuzeigen, daß es durchaus möglich sein kann, trotz div. Eintragungen Ärger mit der Polizei zu bekommen.


    Genau das ist der springende Punkt: Die Strassenverkehrszulassungsordnung ist ein Gesetz. In eben diesem Gesetz steht auch drin: §50, Absatz 3: "Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht
    unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der
    niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der
    leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."


    Der TÜV Prüfer ist nicht befugt, ein geltendes Gesetz zu ändern / ausser Kraft zu setzen. Das kann in Deutschland nur der Bundestag / Bundesrat (?).
    Insofern verstösst die Scheinwerferhöhe gegen die StVZo, eine Gefährdung des eigenen Lebens, der anderen Verkehrsteilnehmer kann nicht ausgeschlossen werden. Und Zack, das Auto ist weg... Da braucht der Volkspolizist gar keinen Fahrzeugschein sehen. Es ist zu 100% Illegal.
    Das gleiche gilt für getönte Front- / Seitenscheiben.
    §40, Absatz 1: "Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von
    lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas
    bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren
    Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus
    Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen
    klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein."
    Und wieder darf kein TÜV Prüfer gegen geltendes Gesetz verstossen. Eintragungen, die sowas erlauben sind illegal. Es wird schliesslich niemand gezwungen, Auto zu fahren...


    Zusammenfassend kann gesagt werden: Eine Eintragung ist zwar gut und schön, solange sie aber gegen die StVZo verstösst ist sie wirkungslos.
    Einfach mal in einer ruhigen Minute mit einem "fähigen" Polizisten unterhalten und die StVZo durchlesen, das hilft ungemein...


    PS: Mit diesem Beitrag möchte ich absolut keine Wertung zu den Fahrzeugen im ersten Beitrag abgeben, Ich wollt nur mal zeigen, daß eingetragen und eingetragen 2 Paar Schuhe sind...

    Das vermute ich mal auch...
    Allerdings dürfte dem Threadersteller nicht sonderlich geholfen sein, wenn er 60 Euro investiert und trotzdem was falsches angezeigt wird...
    Zur Lösung des Problems wäre folgendes Interessant:
    - Wo ist das Teil konkret verbaut?
    - Getriebe? 4- oder 5-Gang? Automatik?
    - evtl. Getriebeübersetzung?

    Was heißt den: "Kabel gecheckt"??? Hast den Durchgang von hinten nach vorn gemessen? Hast auch mal den Durchgang von Kabel auf Masse gemessen? Hast mal die Voltzahl gemessen, die vorn am Stecker anliegt?

    D-ZUG.TP:
    Danke für die Infos. Das die Alltagstauglichkeit und Endgeschwindigkeit unter dem 3.94er leidet ist mir egal. Ich will den 2Liter Ascona als reines FunAuto nutzen.
    Da würde ich eine schnelle(re) Beschleunigung vorziehen, zumal die Aerodramatik des Ascona den Wunsch nach hoher Endgeschwindigkeit schon im Keim erstickt.... Insofern interessiert mich schon, ob man die kürzere Übersetzung evtl. in Zahlen messen kann.
    Interessant wäre für mich noch die Frage: F16 CR 3,94 und C20XE, gibts da Erfahrungswerte???

    Ja das ist ja mal ne gute Frage:
    Inwiefern unterscheiden sich die F16CR mit 3,55 und 3,94 im Fahrbetrieb? Spiel ja auch mit dem Gedanken, ein 3.94er F16 CR in meinen Ascona (C20NE GT)zu bauen, allerdings wurde mir abgeraten.
    Endgeschwindigkeit ist mir extrem egal, aber Anzug darf ruhig bissel mehr sein.
    Also, wer weiß was?

    F 16 CRGetriebe aus einem 18E / C18NE Kadett GSi oder Ascona GT.
    Das hat ne Achsübersetzung von 3.94 (C20NE F16CR mit 3.55)
    Brauchst eins? Ich könnte eins besorgen...