Am Freitag bekomme ich endlich mein 07er Kennzeichen. Wenn nu noch das Wetter am WE einigermaßen ok ist kann mein D endlich mal wieder auf die Straße.
Ich weiß...... Keine Fahrten die nicht dem zugelassenem Zweck entsprechen usw.
Am Freitag bekomme ich endlich mein 07er Kennzeichen. Wenn nu noch das Wetter am WE einigermaßen ok ist kann mein D endlich mal wieder auf die Straße.
Ich weiß...... Keine Fahrten die nicht dem zugelassenem Zweck entsprechen usw.
Moin Moin,
auf direkte Email-Anfrage an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekam ich heute das folgende Schreiben als Antwort:
Mit der 49. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 15. September 1994 (BGBl. I S. 2416) wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Kraftfahrzeu-ge und ihre Anhänger auch ohne Betriebserlaubnis und amtliche Kennzeichen an Veranstal-tungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechni-schen Kulturgutes dienen, teilnehmen können, wenn dabei für die Fahrzeuge rote (07er) Kennzeichen verwendet werden. Die Ausnahmeverordnung selbst schrieb für die Fahrzeuge kein Mindestalter vor. In der Begründung wurde lediglich darauf verwiesen, dass solche Fahr-zeuge in der Regel mindestens 20 Jahre alt sind, jedoch nicht selten ein Alter von 30 oder mehr Jahren erreichen.
Die Definition von Oldtimern als Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes einge-setzt werden, erfolgte mit der 25. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vor-schriften vom 22. Juli 1997 (BGBl. I S. 1889). Gründe, von einem einheitlichen Oldtimerbe-griff abzugehen und unterschiedliche Begrifflichkeiten einzuführen, wurden nicht gesehen und Sonderregelungen für Fahrzeuge nach der 49. Ausnahmeverordnung deshalb auch nicht getroffen.
Dass ein einheitliches Mindestalter von 30 Jahren bereits nach geltendem Recht Vorausset-zung für die Zuteilung roter 07er Kennzeichen ist, wird in einem Urteil des VG Braunschweig vom 5. Februar 2003 (Az.: 6 A 256/01), bestätigt durch Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 8. Mai 2003 (Az.: 12 LA 96/03), ausdrücklich festgehalten.
Nunmehr wurde die bisherige Rechtslage in die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) eingearbeitet. Für bereits zugeteilte 07er Kennzeichen gilt ein Bestandsschutz, das heißt, bleiben sie auch nach Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung gültig. Befristet erteilte Kennzeichen werden, wenn der Ablauf der Befristung nach In-krafttreten der FZV eintritt, unter den in der FZV genannten Voraussetzungen verlän-gert.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
R. Hesse[/B][/U]
Moin, haltet mich jetzt nicht für ganz doof, aber wat is`n Druckverlusttest und wie kann man den durchführen?? Kann man dat überhaupt selber machen??
Ich würde sagen dass sich Dein Lichtschalter verabschiedet hat. Allerdings hab ich dann trotzdem keine Erklärung dafür, dass die Sicherung heile bleibt, wenn du vorher das Licht einschaltest.
Ich würde aber auf jeden Fall erstmal den Lichtschalter tauschen.
Dat Problem is nur, das der Vor-Vorbesitzer den Wagen zum Lacken nicht auseinander gebaut hat. Sprich die farbe is nur Aussen und fehlt in den Türoffnungen, Motorraum etc. Ausserdem hat er seinem lacker gesagt "Lack den einfach nur über. Vorarbeiten hab ich alle schon gemacht". Als mein Lacker Anfang letztes Jahr die Seiten neu lacken sollte musste er erstmal den alten Lack runter machen weil der sich fast überall lose war (wollte letztes Jahr schon die Streifen abreissen und hatte dann nen Sapierblauen Streifen an der Heckklappe).
Ob ich meinen nu demontiere um ihn ganz in der jetzigen Farbe oder in der Originalfarbe lacken zu lassen, is eigentlich im endeffekt egal.
Mir gefällt nunmal das Originale Saphirblau besser.
Aber wie gesagt, das letzte Wort über die Umgestaltung is ja eh noch nicht gesprochen. Diese Saison fährt er auf jeden Fall erstmal noch so und dann sehen wa weiter wat der Geldbeutel sacht.
3-Reihig nicht sooft verbaut im 2,0 i Kadett??
Wir haben in den letzten Jahren ca.30 Stück geschlachtet und alle hatte das 3 - Reihige.
Ganz egal ob Stufenheck,CC,Cabrio oder Caravan.
Ein 2-Reihiges haben wir aus einem 89er vectra 2,0i ausgebaut.
Mein ehemaliger 16V hatte mit 195/45R15 auch als Höchstgeschwindigkeit 238 Km/H stehen.
Er würde dann ja auch weiterhin Blau sein. Die Originalfarbe ist SAPHIRBLAU
Wenn Du schon umrüstest, dann bau doch am besten gleich n C20 NE oder C20XE ein. Für den Umbau auf C20NE hast Du fast den gleichen Aufwand wie für den C18NZ.
Ich persönlich halte nix von dem 18er mit 90 PS. Da gingen die 16er mit 75 PS um einiges besser.
Am besten Du suchst Dir n kompletten E-Kadett 18s oder 20 GSi. Dann hast Du gleich alles was Du brauchst.
Übrigens, wenn der TÜV Dir den 18s mit der kleinen Bremse einträgt sach mir mal bescheid wo Du zum TÜV fährst.