ZitatAlles anzeigenOriginal von Dark Angel
Du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen, es ging nicht um BTM, sondern darum, das du einen ADR Schein (Gefahrgutbeförderungsschein) dafür brauchst, dein Fahrzeug muss zudem für den Transport umgebaut sein und an Front / Heck eine Warntafel angebracht sein. Das musst du neuerdings auch theoretisch machen, wenn du eine 400 ml Dose WD40 vom Baumarkt heimfahren willst, wir müssen den Hinweis extra auf die Rechnungen bei Spraydosen aller Art auf die Rechnung drucken und den Kunden drauf hinweisen.
Demnächst darf man wahrscheinlich sein Deo noch nichtmal selbst heimfahren, sondern muss ne Spedition beauftragen.... oder unangenehm riechen
...und jetzt willst du mir sagen, das man legal ne 5 Kg Flasche mit welchem Gas auch immer spazieren fahren darf, noch dazu wo ich vor 2 Wochen aus guter Quelle erfahren habe, das über ein Verbot von Autogastanks diskutiert wird
Also die Flasche ist in einem Extra Behälter würdest Du dich mal auf der Seite Informieren würdest Du es Wissen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von GreenE30
ich will ja nicht klugscheißen weil ich den besagten beitrag nicht gesehen hab. Aber soweit ich informiert bin darf eine NOS-Einspritzung auch als Lachgaseinspritzung bekannt nur als foggersystem verbaut werden, die quasi immer in betrieb ist und der verbrennung immer beigemischt wird in kleinmengen, also nicht extra zuschaltbar. siehe porsche mit lachgasumbau der auch tüvabgenommen ist!
das NOS-System wie es hier wohl gemeint ist wo per knopfdruck der motor mit lachgasversorgt wird und eine schnelle abkühlung des gemisches und somit zu höheren verdichtungen führt ist nicht erlaubt!!!
so weiß ich das... sollte sich mittlerweile was geändert haben, kann das gerne berichtigt werden. bin dafür absolut offen
greetz green
Das System wird nur über einen Schalter Scharf gemacht ausgelöst wird es mit der Gaspedalstellung.
gruß verleinix