NOS endlich LEGAL

  • #11

    ich will ja nicht klugscheißen weil ich den besagten beitrag nicht gesehen hab. Aber soweit ich informiert bin darf eine NOS-Einspritzung auch als Lachgaseinspritzung bekannt nur als foggersystem verbaut werden, die quasi immer in betrieb ist und der verbrennung immer beigemischt wird in kleinmengen, also nicht extra zuschaltbar. siehe porsche mit lachgasumbau der auch tüvabgenommen ist!


    das NOS-System wie es hier wohl gemeint ist wo per knopfdruck der motor mit lachgasversorgt wird und eine schnelle abkühlung des gemisches und somit zu höheren verdichtungen führt ist nicht erlaubt!!!


    so weiß ich das... sollte sich mittlerweile was geändert haben, kann das gerne berichtigt werden. bin dafür absolut offen :)


    greetz green

    Unternehmen verstehen sich gut darin, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
    [blink]http://www.greens-area.de.vu[/blink]

  • #12


    Du hast meinen Beitrag nicht richtig gelesen, es ging nicht um BTM, sondern darum, das du einen ADR Schein (Gefahrgutbeförderungsschein) dafür brauchst, dein Fahrzeug muss zudem für den Transport umgebaut sein und an Front / Heck eine Warntafel angebracht sein. Das musst du neuerdings auch theoretisch machen, wenn du eine 400 ml Dose WD40 vom Baumarkt heimfahren willst, wir müssen den Hinweis extra auf die Rechnungen bei Spraydosen aller Art auf die Rechnung drucken und den Kunden drauf hinweisen.
    Demnächst darf man wahrscheinlich sein Deo noch nichtmal selbst heimfahren, sondern muss ne Spedition beauftragen.... oder unangenehm riechen :rolleyes:


    ...und jetzt willst du mir sagen, das man legal ne 5 Kg Flasche mit welchem Gas auch immer spazieren fahren darf, noch dazu wo ich vor 2 Wochen aus guter Quelle erfahren habe, das über ein Verbot von Autogastanks diskutiert wird ?(

  • #14


    deine signatur stammt aus tftf ;) ;D


    aber vollkommen richtig... Die liste was man machen muss... ist soo lang... damit überhaupt länger als 1jahr was davon hat und dann trotzdem den armen motor so in die eier treten? nein danke


    HUBRAUM IST DURCH NICHTS ZU ERSETZEN außer durch noch mehr hubraum ;)

    Spritsparen warum? Benzin gibbet an jeder Tankstelle!

  • #15


    Also die Flasche ist in einem Extra Behälter würdest Du dich mal auf der Seite Informieren würdest Du es Wissen.



    Das System wird nur über einen Schalter Scharf gemacht ausgelöst wird es mit der Gaspedalstellung.


    gruß verleinix

    Jetzt hat er einen Omega B Kombi mit x30xe +Conny Chip

  • #16


    Das ändert nix an der Tatsache, das du sie ohne ADR Schein nicht transportieren darfst. Du könntest sie in einen Tresor packen, der die maximale Sprengkraft der Flasche aushält (es könnte also nix passieren), trotzdem darfst du eine solche Flasche ohne Schein nicht transportieren. Klar, wenn nix passiert und keiner dich anpisst, dann haste Glück, passiert was, dann haste die A....karte.
    Vielleicht mal nen kleinen Ausflug in die Welt des Gefahrguts: Wir haben in der Firma meiner Eltern nen Gigaliner, den darf jeder mit Klasse 2 LKW Führerschein fahren. Den selben LKW mit nem leeren Tankanhänger (darin fahren wir normalerweise Bleichmittel) darf neben mir nur noch 1 Kollege fahren, der Rest der Mannschaft dürfte ihn noch nichtmal nen Meter zur Seite fahren, wenn er irgendwo im Weg steht, weil die keinen ADR Schein haben. Merkt es keiner ist gut, sieht es einer und meldet es, dann ist Polen offen ;)



    Gehe ich mal von aus, das jeder LKW Fahrer bald so nen Schein braucht. Ich müsste die Tage mal die Unterlagen im Büro suchen, seit August haben wir 4 oder 5 Neuerungen bekommen, wo immer wieder was verschärft wurde. Ich persönlich finde es ja auch Schwachsinn, wegen jeder Kleinpackung da so nen Aufriss zu starten, aber unsere Politiker wollen ja auch irgendwie ihre Langeweile besiegen...demnächst bauen wir noch Dixi-Häusschen aus Stahl, die 200G aushalten, in der Abluftöffnung nen 3-fachen Feinstaubfilter sitzen haben und ab einer bestimmten Geruchsbelastung kommt automatisch die Bundeswehr und THW zwecks ABC Abwehr :rollin:
    Aber wir wollen es ja eigentlich garnicht anders ;)

  • #17

    ich glaube es lohnt sich gar nicht darüber zu diskutieren ob jetzt erlaubt oder nicht. es ist: 1. zu teuer, 2. der motor geht kaputt und 3. haben wir alle nicht die eier so ne scheiße draufzumachen, da müssten wir ja die Hosen in die Socken stecken (und dat wolln wir ja net oder).


    Willst du auf den Straßen rocken, dann steck die Hosen in die Socken :ahhhh:


    Gruß


    Christian

  • #18


    Aber warum schreiben die dan auf Ihrer Seite folgendes: Die von uns angebotenen Anlagen sind speziell für europäische, koreanische und japanische Fahrzeuge abgestimmt.
    Unser deutschen Flaschen sind geprüft und mit 10 Jahren TÜV.
    Unser Gas ist geschützt und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.


    verstehe nicht ganz warum das das dann verboten sein Soll obwohl es vom TÜV abgesegnet sein soll. :kratz:


    verleinix

    Jetzt hat er einen Omega B Kombi mit x30xe +Conny Chip

  • #19

    Warum wundert`s mich nicht,daß heute um 18:15 Uhr dieses Thema gestartet wurde... ;)


    Hab heute auch Fernsehen gesehen...Und konnte mir das schon denken....


    Ich will mich dazu jetzt aber auch mal äussern.


    1) Das Gas mit der Speziellen Flasche gibt`s nur bei dem Typ.Das Gas kein reines Lachgas sondern eine "Abart" davon.Zusätzlich wurde das Gas mit einem Brechmittel versetzt.


    2) Das System ist nur für ein Auto momentan zugelassen und das erste in dieser Form mit ABG.Das System hat keinen Knopf um das NOS zu zünden sondern es ist ein System das durchgehend Nos (300 sec.)einspritzt sobald der Schalter umgelegt ist.


    3) Das System kostet ca.3000 Euro eine Gasflaschen Füllung 56 Euro.Die Mehrleistung wird auf 20 PS begrenzt.Der Einbau wird nur von der einen Werkstatt gemacht und wird dann mit Leistungsdiagramm und Tüv an den Halter zurück gegeben.


    4) Manche haben hier geschrieben daß man manche Sachen nur mit ADR Schein befördern darf... WD40 usw. Es kommt bei dem ADR (jetziger GGVSE) Schein auf eine bestimmten Punktzahl einer Gefahrenklasse an und welche Verpackungseinheiten.Wenn das nicht so wäre,bräuchtest du einen ADR Schein wenn du einen Kasten Sprudel Heim fahren willst.Wenn ich aber Stückgut fahre (auch im LKW) musst du zuerst eine bestimmte Punkteanzahl haben,daß du die Gefahren-Tafeln aufmachen musst.
    Ein grobes Beispiel:Du fährst mit einem 40 Tonner 1 Palette Salzsäure in jeh 1 Liter Verpackung.Da brauchste kein ADR Schein.
    Du fährst mit einem 40 Tonner 1 Kanister (selbe Literzahl wie bei der Palette)Salzsäure musst du die Warntafeln aufklappen und benötigst einen ADR/GGVSE Schein.



    Wieder zum Thema.


    GreenE30 das weiß ich nicht.Im Bericht haben Sie nur gesagt,daß es der erste beim Deutschen Tüv gewesen wäre.

  • #20



    Ja was denn nun??? Neben den enormen Rechtschreibfehlern und dem holprigen Deutsch, dass dort geschrieben wird, sind die Aussagen auch alle etwas widersprüchlich.
    Ein professioneller Auftritt sieht eindeutig anders aus...


    Der Transport der einzelnen Gasflasche ist aber wohl als nicht ganz so gefährlich zu bewerten.
    Zum Beispiel laut diesem Link hier: Gasflaschentransport

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