Also ich bin im Januar noch auf AU Schulung gewesen,da ich bei uns im Betrieb die Verantwortliche Person für die AU bin.
Da ist ganz klar die Info.
AU nur 2Monate gültig. Nichts 4 Wochen oder 5Wochen oder sonst was. So wie ich oben beschrieben habe nur der Monat in dem die AU gemacht wurde und der darauf folgende Monat. Wenn in dieser Zeit die HU nicht durch geführt wird, ist die AU ungültig.
Der Tüv Prüfer muß in den Tüv Bericht reinschreiben, in welchem Monat die AU durchgeführt wurde und in welchem Betrieb. Jede Werkstatt oder Prüfstelle, die die Berechtigung zur durchführung der AU hat, hat eine Prüfnummer, die mit einer Prägezange auf der AU Bescheinigung eingeprägt wird.
@Big: Wenn der Tüv noch von 2009 ist,dann ist alles im grünen Bereich, wenn er von 2010 ist,dann muß eine AU schon darin stehen und dann ist alles im grünen Bereich.
Da Dein Auto aaber abgemeldet ist,kann das auch wieder anderes ausgelegt werden.
Kann auch sein,dass der Tüv Prüfer Dir jetzt nochmal eine AU verkauft,damit alles zusammen ist.
Eigentlich ist da immer noch alles durcheinander, wie immer bei neuen Richtlinien. Es gibt auch Gerüchte,dass die AU BEscheinigung mit der Prägung nur auf Din A4 Blättern zulässig ist. Viele haben aber nur so ne schmale Bescheinigung, so wie ein Kassenzettel.
Du wirst es wohl oder übel bei der Prüfstelle, wo Du Tüv bekommen möchtest nachfragen und dann wirst Du sehen,ob Du ncoh 40€ für ne AU blechen muß, oder nicht.