Die Frage ist, von wann der Tüv Bericht ist.
Der Tüv-Prüfer bescheinigt mit seinem Bericht und Stempel,dass die AU ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Das bedeutet,dass wenn der Tüv-Bericht von diesem Jahr ist,dann ist das mit der AU irrelevant.
Ist der Tüv-bericht vom letzten Jahr,dann braucht man eine gültige AU.
Seit Anfang des Jahres bekommt man bekanntlich auch keine AU Plakette vorne aufs Nummernschild.
Wie oben beschrieben, bescheinigt der Tüv Bericht,dass die AU durchgeführt ist. Den AU Bericht braucht man garnicht mehr,da der Tüvbericht eine gültige AU bescheinigt.Selbst bei der Zulassung einies Fahrzeugs braucht man nur den Tüvbericht (wenn er von diesem Jahr ist! ) Bei Fahrzeugen mit Tüv vom letzten Jahr,braucht man die AU Bescheinigung.
Es ist sogar so,dass wenn ein Auto bis August 2010 Tüv und bis November2010 AU hat,dass man diesmal gar keine AU braucht. Da kann man sich dieses Mal die AU sparen, der Tüvbericht reicht dann aus und man muß dann erst wieder im August 2012 AU und Tüv machen lassen.
Anders sieht es aus,wenn die AU vor dem Tüv fällig ist. Eine AU ist im übertragenen Sinne nur 2 Monate gültig, nicht wie früher 2Jahre. Das bedeutet, man läßt die AU im Juli durchführen und fährt erst im Oktober zum Tüv,dann ist die AU ungültig und man muß nochmals eine AU durchführen lassen. Bei dieser 2 Monatsfrist geht es auch nur um den Monat selbst, also nicht für zweimal 30Tage, sondern nur die Monate. Wer also am 31.Mai eine AU machen läßt, der muß bis zum 30 Juni beim Tüv sein, weil ab dem 1.Juli sind die zwei Monate rum und man braucht ne neue AU.
