Beiträge von gambla

    Hallo,

    oh, da solltest Du jetzt vorsichtig sein. Bei meinem 16V ist die Balkenanzeige nicht konstant! Sie schwankt je nach Drehzahl zw. 3 und 6 Balken. Im Leerlauf an der Ampel sind es schon mal nur 3 Balken. Bin nicht sicher, ob es zum 8V da einen Unterschied gibt. Nicht das deine Balkenanzeige defekt ist, vlt. Massefehler. Den Ölstand hast du bestimmt schon mehrfach geprüft. Kommt die Ölpumpe evtl. bei niedriger Drehzahl nicht mit? Ich meine beim 16V sitzt der Öldrucksensor nahe Ölfilter.

    Nur mal nebenbei gefragt und keine Kritik:


    1) Sind 185er nicht arg schmal ? Ich meine ich hätte auf meinen 16" BBS RX 205/40er.

    2) H-Kennzeichen ist sehr wahrscheinlich damit nicht möglich, oder ?


    Grüße

    Hallo Nikita,


    ich kenne mich leider mit dem Golf Motor nicht aus und bin auch bei Opel nicht der Motorenpapst. Aber nach meiner Einschätzung wird es nicht "schlimm" sein. Explodieren wird deshalb nichts. Ich nehme an, daß der Schlauch etwas mit Unterdruck "versorgt". Was genau, wissen hier andere besser. Die Ingenieure werden sich natürlich bei dem Schlauch etwas gedacht haben. Deshalb sollte der besser dran sein.

    Besser aufgehoben bis du natürlich in einem VW-Forum. Da wirst du schon eins finden.

    Ansonstens warte mal hier auf die Motoren-Experten, die hier helfen wollen.


    Grüße

    Ich hatte seit Jahren noch den Typ "BM91226" (OEM Opel: 855023) in meinen Notizen. Darüber habe ich jetzt einen bei ebay UK gefunden und bestellt: Link

    Für 160,- € inkl. Versand von England gehe ich das Risiko ein und hoffe, daß der was taugt. Werde ihn nach Lieferung auch gleich einbauen lassen und mache gleich noch mal eine AU. Werde dann irgendwann berichten. Danke auf jeden Fall an alle.

    Hat denn jemand von Euch einen HJS und die AU bestanden ? Oder kennt jemand ?


    Diese Aussagen schrecken mich schon ab:


    "Wir halten die geforderten AU Abgasgrenzwerte ein und sind auch einsetzbar bei Fahrzeugen mit EOBD Kontrolle."


    später: "Das Einhalten der jeweiligen Abgasnorm kann nicht garantiert werden."


    "Die Zulassung der Katalysatoren muss durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen im Rahmen einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nach § 21 StVZO erfolgen."