Beiträge von Frisco-2.0

    Das mit der Pflicht stimmt, jedoch muss der Prüfer das nicht hinnehmen, sofern diese Zusatzausstattung vorhanden war.


    Habe das auch schon unterschiedlich erlebt im Zusammenhang mit Nebelscheinwerfern. Die einen sagen, dass Ausbau von Leuchteinheit und Schalter genügen, wenn diese defekt sind und andere sagen wiederum, das System muss wieder instandgesetzt werden, bei einem Defekt.

    Du brauchst das passende Schaltgestänge vom Vergaser-Modell, weil es bei dem außenliegend ist.

    Du brauchst Getriebe, Schwungscheibe, Anlasser, Kupplung und Zubehör, Pedalerie, Kupplungszug, Tacho vom Schaltgetriebe (W=1125), musst den Kontakt im Kabelbaum auf P oder N brücken...und die Aufnahme vom Anlasser musst du umbauen, weil die beim Schalter etwas anders ist. Das finde ich aber etwas aufwändig.

    Und irgendwas war da noch mit den passenden Bohrungen in der Schwungscheibe, weil es da auch x-verschiedene gibt.


    Ach, ja...brauchst keinen anderen Kugler, so wie beim C16NZ, weil der 1300er keine Kühlung vom Automatikgetriebeöl hat.


    Getriebe ist übrigens ein F10 oder auch F13.


    Wenn du aus meiner Nähe bist, dann hätte ich Interesse am Automatikgetriebe, sofern es einwandfrei funktioniert.

    Allein schon die Frechheit, dass alle zwei Eintragungen ein neuer Brief her muss.

    Habe aber mittlerweile die Info, dass dieser gar nicht berechnet werden darf, was aber viele Zulassungsstellen noch immer machen.

    Wenn das so ist, dann frage ich mich, wofür dann damals die BRD die Papiere umgestellt hat? Habe auch eben recherchiert und kein "Fahrzeugschein" gleicht dem deutschen "EU-Fahrzeugschein". Sowas beknacktes...wieder eine Verschlimmbesserung deutscher Manier. Die alten Papiere waren eh viel übersichtlicher...


    Egal, zurück zum Thema!