Sorry, aber du drehst dir die Sachen auch so, wie sie DIR gerade gefallen.
Du weißt ganz genau, was und wie die Sachen gemeint sind.
LIES BITTE NOCHMALS DEN PARAGRAPHEN GANZ GENAU!
Allein dein Paragraph 10 Absatz 4 hat nur was zu tun mit Fahrten zur Abmeldung, Zulassung oder sonstigem Kram zu tun.
Paragraph 10 Absatz drei beschreibt damit ja auch nur den Umstand zur Nutzung der Saisonzulassung außerhalb der Saison für besondere Fahrten, die in Verbindung mit einer Ankündigung, Versicherung und einem Verwaltungsakt im Zwecke stehen.
Es ist egal, ob ein kfz ganzjährig oder unterjährig angemeldet ist, in die Saison jahresübergreifend oder innerhalb eines Jahres ist.
Das ist völlig egal!
ALLE bedeutet auch ALLE!
So, wie es auch das KBA selbst sagt: ALLE!!!
DEFINITIV ist ein Fahrzeug mit Saisonzulassung NICHT abgemeldet, wenn es sich außerhalb seiner Saison befindet.
Es ist angemeldet mit Beschränkung der Fahrerlaubnis in einem Monatsbereich von/bis.
Punkt!
Der Begriff "ungestempelt" ist in Bezug auf die Saison gemeint, bedeutet aber keine automatische Abmeldung, da die Stempelung nur die Absegnung der Zulassung für eine bestimmten Jahresabschnitt.
Und zum Punkt Kennzeichen...dann müsste ich ja bei jedem Saisonbeginn mir ein neues Kennzeichen erstellen lassen, neue Papiere oder zumindest eine Gebühr für den Zeitraum zahlen, in dem mein Saison-Fahrerzeug abgemeldet ist.
Wenigstens müssten jedes Mal bei Saison Ende die Plaketten entfernt und der Fahrzeugschein entwertet werden und bei Beginn der Saison alles neu ausgestellt und abgerechnet werden...also Schwachsinn!
Der Verwaltungsakt ist eindeutig, stetes Kennzeichen, grundsätzlich besiegelt, Papiere bleiben die gleichen mit den gleichen Nummern der Zulassungsbescheinigungen.
Ergo dauerhaft zugelassen!
Wie ulfste ja bereits auch richtig zitiert hatte, werden bei normalen PKWs nur die vorübergehend angemeldeten nicht mehr zum bestand dazugezählt.
Alle anderen Formen der Zulassung sind somit automatisch Teil der gesamten Flotte in Deutschland.