Beiträge von Frisco-2.0

    Dann wirst wohl den Wagen mal aufbocken und dir zuerst das Spiel in den Spurstangenköpfen ansehen müssen.

    Ansonsten wirst du wohl ein neues Lenkgetriebe brauchen.

    Aber das ist auch schne getauscht, nur die Hardyscheibe zwischen Lenkstange und Lenkgetriebe ist etwas frickelig.

    Also, aus meiner Erfahrung bringt der sog. Lenkungsdämpfer oft das Problem mit sich, dass es sich so anfühlt, als hätte man Spiel in der Lenkung.

    Seitdem ich ihn rausgeworfen habe, habe ich nicht mehr dieses Gefühl einer ungenauen Lenkung mit Spiel.

    Das tut mir leid, wenn du das als Geschrei empfindest, da hast du was falsch interpretiert.


    Ich bin halt auf das eingegangen, was du angeführt hast und habe es dir erklärt, was der Paragraph aussagt.

    Deswegen habe ich mir extra Zeit genommen und sehr intensiv recherchiert und sogar jemanden befragt, der in der kommunalen Verwaltung arbeitet. Diese Person erkundigt sich sogar eigens danach.


    Habe ja auch nicht gesagt, dass du was durchsetzen willst, sondern es hat sich gelesen, als ob du trotz doch zahlreicher Darstellungen und Erklärungen nicht verstehen konntest oder wolltest, was man dir sagen wollte.


    Sei es auch drum!


    Zurück zum eigentlichen Thema, wenn es Recht ist!?

    Sorry, aber du drehst dir die Sachen auch so, wie sie DIR gerade gefallen.


    Du weißt ganz genau, was und wie die Sachen gemeint sind.


    LIES BITTE NOCHMALS DEN PARAGRAPHEN GANZ GENAU!

    Allein dein Paragraph 10 Absatz 4 hat nur was zu tun mit Fahrten zur Abmeldung, Zulassung oder sonstigem Kram zu tun.


    Paragraph 10 Absatz drei beschreibt damit ja auch nur den Umstand zur Nutzung der Saisonzulassung außerhalb der Saison für besondere Fahrten, die in Verbindung mit einer Ankündigung, Versicherung und einem Verwaltungsakt im Zwecke stehen.


    Es ist egal, ob ein kfz ganzjährig oder unterjährig angemeldet ist, in die Saison jahresübergreifend oder innerhalb eines Jahres ist.

    Das ist völlig egal!

    ALLE bedeutet auch ALLE!

    So, wie es auch das KBA selbst sagt: ALLE!!!


    DEFINITIV ist ein Fahrzeug mit Saisonzulassung NICHT abgemeldet, wenn es sich außerhalb seiner Saison befindet.

    Es ist angemeldet mit Beschränkung der Fahrerlaubnis in einem Monatsbereich von/bis.

    Punkt!

    Der Begriff "ungestempelt" ist in Bezug auf die Saison gemeint, bedeutet aber keine automatische Abmeldung, da die Stempelung nur die Absegnung der Zulassung für eine bestimmten Jahresabschnitt.


    Und zum Punkt Kennzeichen...dann müsste ich ja bei jedem Saisonbeginn mir ein neues Kennzeichen erstellen lassen, neue Papiere oder zumindest eine Gebühr für den Zeitraum zahlen, in dem mein Saison-Fahrerzeug abgemeldet ist.

    Wenigstens müssten jedes Mal bei Saison Ende die Plaketten entfernt und der Fahrzeugschein entwertet werden und bei Beginn der Saison alles neu ausgestellt und abgerechnet werden...also Schwachsinn!


    Der Verwaltungsakt ist eindeutig, stetes Kennzeichen, grundsätzlich besiegelt, Papiere bleiben die gleichen mit den gleichen Nummern der Zulassungsbescheinigungen.

    Ergo dauerhaft zugelassen!


    Wie ulfste ja bereits auch richtig zitiert hatte, werden bei normalen PKWs nur die vorübergehend angemeldeten nicht mehr zum bestand dazugezählt.

    Alle anderen Formen der Zulassung sind somit automatisch Teil der gesamten Flotte in Deutschland.

    Leuchtet denn deine Batterieleuchte bei Zündung ein??

    Entweder könnte deine Lichtmaschine hinüber sein oder du hast einen schleichenden Verbraucher. Daher müsstest du eventuell nochmal die Ruhespannung messen.

    Kann schonmal sein, dass eines der Relais angezogen bleibt und einen Kreis geschaltet lässt.

    Wettringer: Du solltest dir deine zitierte Quelle einmal genauer durchlesen! Ich bitte dich darum, bevor dein Ton noch ungehaltener wird.

    Du kannst jetzt gerne böse oder sauer sein, aber du bist halt nicht in der Lage den Gesetzestext richtig zu lesen und zu deuten.


    Es steht in der FZV keinerlei Hinweis darauf, dass ein Fahrzeug mit Sonderkennzeichen nach Paragraph 9 Absatz 3 außerhalb der Saison als abgemeldet gilt. Lediglich darf dieses Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen, nicht im öffentlichen Raum parken und die Kennzeichen gelten als nicht gültig....jedoch nicht als abgemeldet!!!


    By the way: Ich habe jemanden in der kommunalen Verwaltung, der schon für das Thema sensibilisiert ist und er erkundigt sich kommende Woche genauer bei der Kreisbehörde über diesen Umstand!

    Nach aktuellem Stand und seinem beruflichen Wissen gilt das Fahrzeug außerhalb der Saison NICHT als abgemeldet.

    Hier kam nochmals der Hinweis auf den Verwaltungsakt.


    https://www.kba.de/DE/Statisti…zeuge/fahrzeuge_node.html


    *Hier nochmal ein Auszug vom KBA, dass für die statistische erhebung ALLE zugelassenen Fahrzeuge mit zugeteiltem Kennzeichen relevant sind*


    Und um den Deckel endlich aufs Thema setzen zu können:


    https://www.kba.de/DE/Statisti…Bestand/bestand_node.html


    ERGO SIND AM 01.01. EINES JAHRES FÜR DIE STATISTIK ALLE ANGEMELDETEN/ZUGELASSENEN FAHRZEUGE RELEVANT, AUCH DIESE MUT SAISONKENNZEICHEN.


    🥳🥳🥳🥳🥳

    Wettringer: Tür mir leid, aber jetzt hast du dir echt selbst ein Beinchen gestellt! Sorry! 🤣🤣🤣


    Aussage Allianz: Auch außerhalb der Saison sind alle Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ruhend versichert.

    Kasko und Haftpflichtschäden werden reguliert.

    Die unterjährige Zulassung bedeutet KEINE Abmeldung!!!


    Wenn du "Wettringer" behauptest, dass diese Fahrzeuge mit Saisonzulassung nicht in der Statistik vorkommen dürften, wäre die Behörde dazu verpflichtet laut Verwaltungsakt dir eine schriftliche Bescheinigung über Abmeldung oder Wiederzulassung auszuhändigen.

    Somit sind alle Saisonfahrzeuge mit in der Statistik, da ruhende Zulassung vorliegt!


    Nur eine Abmeldung von Amtswegen hätte Einfluss darauf...und diese findet nur statt, wenn ein Vollzugsbeamter rauskommt und dir die Plaketten abkratzt. 😉

    Das mit der Versicherung ist immer so eine Sache!


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir die Allianz dafür empfehlen oder die ADAC Versicherung, allerdings ist das oft an eine Mitgliedschaft gekoppelt und jährlich ändern sich da auch die Konditionen.


    Bei der Allianz ist auch übrigens nicht unbedingt ein Wertgutachten erforderlich, besser ist es dennoch eines mit einzureichen.

    Hmm, also dann doch nicht komplett...

    Dann hat sich das doch leider schon erledigt. 😅


    Ohne Sitze ist schlecht... Mittelkonsole flach kann ich eh nicht gebrauchen, da ich schon den C13N habe mit G-Kat.

    Aber darauf hätte ich zur Not auch verzichten können.


    Naja, egal...dann muss ich weitersuchen. 😉