PK Motorsport: Wenn die den 2010 Katalog da haben, kannste mal gucken, ob da meine Bilder mit drin sind ?
Sollten diese beiden hier sein:
Gruß
Chris
PK Motorsport: Wenn die den 2010 Katalog da haben, kannste mal gucken, ob da meine Bilder mit drin sind ?
Sollten diese beiden hier sein:
Gruß
Chris
Da kann ich ja nur hoffen, dass es dir wieder besser geht. Mit so einer Nackensperre lebt es sich einfach nicht so gut und kann zum Beispiel in der Disco auch schnell zu Missverständnissen führen
Gruß
Chris
vielleicht: 1PS = 1KG
Da gibts auch für den Begriff "Leistungsgewicht" gleich wieder eine ganz neue Bedeutung
Gewicht, welches man durch Ausstattung raus nimmt, kann man wohl positioniert natürlich wieder einbauen. Sinnvoll dafür mal eine Achswaage zu befahren und dann entsprechend das Fahrzeug auszugleichen.
Gruß
Chris
Hier is nix ungenutzt !!
Hier is (fast) immer Aktiv...
Aber: manchmal braucht man auch etwas Geduld, der Chat läuft oft nebenbei und es [blink]gibt[/blink] hochs und tiefs..
Gruß
Chris
[blink]EDIT by GewitterHexe : Also ich muss schon sagen Chris du hast eine verdammt schlechte Rechtschreibung! Kopfschüttel :-P[/blink]
Es ist zwar nett gemeint, aber hier dennoch der allgemeine Hinweis:
Mit dem Umbau ohne Lenkradschloß, entfällt erstmal die Zulassung vom Fahrzeug.
§38a StVZO ist da relativ eindeutig:
ZitatAlles anzeigen
§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen.
(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Spannend wird allerdings erst der Anhang, den ich leider (wirklich leider) nur gegen viel Bares Geld kaufen kann und ich auf der kurzen Suche im Internet nicht vollständig gefunden habe.
Der Anhang selber ist folgender:
ZitatAlles anzeigen
§ 38a Abs. 1
Anhänge IV und V der Richtlinie 74/61/EWG des Rates vom 17. Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 38 S. 22), geändert durch die Richtlinie 95/56/EG der Kommission vom 8. November 1995 (ABl. EG Nr. L 286 S 1),
So und diese blöde EG Richtlinie hab ich noch nicht vollständig gefunden, allerdings aus einer Umbauanleitung für einen Start-Knopf beim Smart ist zumindest ein kleiner Teil erstmal sehr eindeutig:
ZitatAlles anzeigen
2.2 "Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung" ein System zur Sicherung gegen unbefugtes
Anlassen des Motors oder die Nutzung einer anderen Hauptantriebsenergiequelle des Fahrzeugs in
Verbindung mit mindestens einer Einrichtung zur
- Blockierung der Lenkanlage,
- Blockierung der Kraftübertragung oder
- Blockierung des Gangschalthebels;
Punkt 1 wurde ausser Betrieb genommen, für Punkt 2 und 3 seh ich mit einer bloßen Wegfahrsperre noch keine wirkliche Übereinkunft.
Problematisch ist hier, dass ich die Erläuterungen zu Punkt 1 und 2 noch nicht gefunden habe, denn Punkt 3 "Blockierung des Gangschalthebels" ist ja in dem Fahrzeug nicht verbaut.
Punkt 1 wurde entfernt, also muss das Fahrzeug zusätzlich zur Wegfahrsperre (die im Übrigen auch der EG Richtlinie entsprechend *muss*) noch die "Blockierung der Kraftübertragung" erfüllen. Hier hab ich nur leider noch keine Dokumente im Netz gefunden in der kurzen Zeit und die Richtlinie für 100 Euro kaufen mag ich nun auch nicht
Du kannst ja den TÜV bitten, dir die Seiten zu faxen und dann mal dein Auto entsprechend zu überprüfen. Sollte da keine Übereinkunft sein, hätte das Fahrzeug a) keinen TÜV bekommen dürfen und b) ist es Zulassungstechnisch eigentlich nicht zugelassen, wäre dann ein fahren ohne Verischerungsschutz.
Nur mal so zur Ergänzung zu der ganzen Umbau Aktion. Es geht nicht um "mein Auto ist aber so auch sicher", es geht doof gesagt nur um Einhaltung von Richtlinien.
...und BTW: Das Lenkradschloß hält ! Durfte mein Kadett schon erfahren, denn der wurde schon versucht zu klauen. Man muss das Lenkradschloß natürlich beim verlassen des Fahrzeugs auch einrasten um die Wirkung zu bekommen. Sollte auch so im Handbuch zum Fahrzeug stehen. Wenn man es nicht einrastet, könnte es bei einer Versicherung sogar als Fahrlässig hingestellt werden, denn das Fahrzeug ist dann nach Herstellerangaben nicht ordnungsgemäß gesichert gewesen. Bei unseren alten Karren aber sicherlich egal.
Gruß
Chris
Gähn, Leichenschänder ääähh... Leichen-Thread-Schänder.
Der Beitrag is über 6 Monate alt !!
Gruß
Chris
a) ich find es prima, dass er wieder einen Versuch startet
b) DMAX hat wohl den Geldregen nicht eingestellt
c) ich werde bei Gelegenheit auch immer mal wieder verfolgen, wie es um das 24h Team Schrick Team steht.
Gruß
Chris
Leistungen aus dem 2.0E CIH sind heute über 200 PS möglich. Das kostet aber richtig Geld.
Kannst dich ja mal bei Gerent-Motorsport umsehen.
6 Zylinder ist sicherlich etwas Kopflastig, aber dennoch fahren damit ja einige rum. LET ist eigentlich kein Problem, da sehr leicht, wie alle (D)OHC Motoren.
Problematisch beim Umbau auf 6 Zylinder: Da muss viel Platz geschaffen werden, denn der Motorraum ist eh schon sehr eng. Also viel an der Karosse herumschnibbeln, was einer H-Zulassung wieder etwas im Weg steht. Dabei ist es ja auch egal ob 24V oder 12V. Der Block braucht hauptsächlich den Platz.
Bei den (D)OHC kann man das etwas eleganter lösen. Hier ist dann eher die Schwierigkeit passende Getriebe zu finden und man muss sich halt einiges einfallen lassen mit der Abgasführung, da diese dann quer durch die Lenkstange, also auf der falschen Seite lang läuft.
Dann bleibt da noch der 2,2 Liter CIH (H kein Thema) und der 2,4 Liter CIH (auch hier denke ich, sollte H kein Problem sein, denn der Block entspricht dem 2.0).
...und dann die brutale Variante: 2.0E Unterbau mit 16V Kopf. Hierzu halt die modernen Umbauten mit den abgesägten 24V Köpfen, statt dem originalen 400er Motor. Bei der Variante könnte man den TÜV Prüfer vielleicht überzeugen, dass der Block ja damals möglich war und Opel in den Endsiebziger mit dem 400er ja schon einen 16V Motor im Programm hatte. Nur halt hier alles etwas "moderner". Natürlich kannst dir auch gleich den 2,4 16V vom 400er einbauen, aber das wird dann noch teurer
Ich würde sagen: Die Qual der Wahl.
Gruß
Chris
Hoko, letztendlich isses egal. Interessant ist halt, dass der OHV nach wie vor gut getunt werden kann. Das kostet zwar etwas Geld, allerdings ist ein Umbau von 1,2 auf (D)OHC auch nicht billig. Gerade in Sachen Getriebe, Achsen, Tunnel. Die Preise sind schon angestiegen, wenn auch nicht fürs Getriebe, da viele ihre (D)OHC wieder zurückrüsten auf CIH eben wegen der H-Zulassung.
Einen gemachten OHV schau ich mir jedenfalls lieber an, als einen der zahllosen (D)OHC oder CIH Umbauten.
Gruß
Chris
Sechszylinder wurde in den 80er schon verbaut. Allerdings bist *du* in der Nachweispflicht, dass solch Umbauten damals schon getätigt und eingetragen wurden (inkl. aller Umbaumaßnahmen etc.). Ebenso wird es mit dem (D)OHC Motoren sein. Abgesehen von den Umbaukosten, musst du auch hier dem TÜV Nachweisen, dass dieser Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung (hier also bis Bj.1988) in dem Fahrzeug mit Eintragung erfolgt ist.
...und selbst wenn du den TÜV das Nachweisen kannst, heisst es nicht, dass dieser der Eintragung auch zustimmt. Seit dem erscheinen der FZV wird übrigens die H-Prüfung alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung nochmals "abgenommen", heisst der Prüfer kann die H-Zulassung unter Umständen anzweifeln und das Gutachten zurückziehen. Die Möglichkeit besteht, gehört habe ich allerdings noch von keinem Fall.
Ich würde auch beim 12er bleiben. Diese kann man übrigens gut tunen. Als Basis der 12s mit 60 PS, dafür gibt es ein Irmscher Kit mit altem Gutachten und einem 40er Weber Vergaser. Dazu hat die Firma Imotec bis heute Sportnockenwellen (umgeschliffen, also auch kein Thema, das ist altes Tuning!) im Angebot. Dazu dann eine Kopfbearbeitung (auch da hat Imotec noch diverse Varianten im Angebot) und ratz fatz haste da einen kleinen Renner. Einen Hubraumzwerg, der sich nicht verstecken muss.
Also warum in einem alten Auto nicht auch alte Technik rein ? Es passt dazu und gibt definitiv keine Probleme mit dem TÜV. Meistens eher im Gegenteil
Gruß
Chris