Beiträge von chris_ocl


    Nur um das klarzustellen:


    Die 07er Nummern gibt es immer noch und hurra, sie sind aus der Ausnahmeverordnung in die echte Verordnung (FZV) aufgenommen worden. Damit sogar eher legal, als vorher.


    Die Bedingungen haben sich nur "verschlechtert", denn heute muss ein Fahrzeug 30 Jahre alt sein und das H-Gutachten nach §23 StVZO bestehen.
    Bei dem Zuge hat sich das übrigens wieder verbessert: Das Gutachten dürfen jetzt alle Organisationen abnehmen (also GTÜ, TÜV, DEKRA, KÜS, usw.), sofern der Prüfer dafür einen Lehrgang absolviert hat.


    Was nicht mehr geht: Fahrzeuge unter 30 Jahre oder ohne H-Gutachten auf ein 07 zu nehmen.
    Da man für das H-Gutachten aber auch ein rel. unverfremdetes, bzw. unverbasteltes Auto haben muss, sind auch hier die Hürden für einige Fahrzeughalter gestiegen. Der Trend zum Rückrüsten kann man im OHF gut verfolgen, wo plötzlich wieder CIH Motoren im kommen sind :)


    Gruß
    Chris

    Die Leistung ist der Zulassungsstelle egal. Die wird sowie in den Schein eingetragen, sowie noch weitere Daten wie Fahrgestellnummer, Leergewicht, Hubraum, ...


    Das ist nur bei der Versicherung und darüber reden wir nicht, denn Versicherungen machen IMMER ihr eigenes Zeug !


    Gruß
    Chris

    Da das Kennzeichen als Sammlerkennzeichen auf mehrere Auto geschrieben ist, ist das Grundkennzeichen der Person, die es beantragt zugesprochen.


    Beispiel: ich verkaufe meinen Rekord (07) und hole mir einen alten BMW (30 Jahre alt, H-Gutachten vorhanden). Dann behalte ich das Kennzeichen, aber das Auto wäre gewechselt. Ich kann mir natürlich auch nur den BMW kaufen und den Rekord behalten, dann hätte ich zwei Autos (ein Kennzeichen Paar !) und dürfte immer Wahlweise eines der Autos bewegen.


    Jedes Fahrzeug bekommt hier in Hannover zwar seinen eigenen Fahrzeugschein, aber auf beiden Fahrzeugscheinen steht die gleiche Nummer. In anderen Landkreise gibt es Fahrzeughefte, wo ein Fahrzeug eingetragen wird, bzw. gestrichen wird. Ähnlich dem Heft der 06er Nummer. In Hannover hat jedes Auto seinen eigenen Schein.


    Gruß
    Chris

    Das 07 Kennzeichen ist ein Sammlerkennzeichen. Eine Nummer, viele Fahrzeuge (genau definiert ist es nicht, aber im Bereich 5-10 Autos pro Nummer).


    Das H-Kennzeichen ist eine reguläre Zulassung: Eine Nummer - Ein Auto.


    Gruß
    Chris

    Um es mal einfach zu sagen: Der Beitrag eben ist völliger unsinn.


    Einzig: H = 30 Jahre ist korrekt (und das seit 2007 auch für 07 Neuanmeldungen)


    Einen "Youngtimer" gibt es nicht. Zumindest nicht im deutschen Recht und das zählt für die StVZO, FZV, StVO.
    In keinem dieser Werke ist ein Youngtimer definiert und war es auch vorher nicht.


    Bis 2007 gab es eine Ausnahmeverordnung für die 07 Kennzeichen. Auch dort war nie der Begriff Youngtimer vorgekommen, sondern schon immer Oldtimer. Innerhalb der Ausnahmeverordnung für 07 Kennzeichen, wuden von Fahrzeugen ab 20 Jahren Alter gesprochen. Allerdings mit dem Begriff Oldtimer. Das ganze war 1994. 1997 wurde das H-Kennzeichen in die StVZO eingebracht. Dazu wurde der Begriff "Oldtimer" definiert. Das Dilemma war, die Ausnahmeverordnung redete auch von Oldtimer. Es gibt einige Urteile, wo ein 07 Kennzeichen nicht anerkannt wurde, da das Fahrzeug keine 30 Jahre alt war.


    Weiter: Da die Ausnahmeverordnung nicht sehr sauber geschrieben wurde und eben nur eine Ausnahme war, hat jede Zulassungsstelle ihren eigenen Mist verzapft. Da wurden Fahrzeuge mit 20 Jahren nicht genommen, da wurden Fahrzeuge jünger als 20 genommen, wenn es nachweislich seltene Fahrzeuge waren (Bayern hatte da so einen tollen Katalog mit 5 Punkten, so war ein 1997er Lotus Omega im Besitz einer 07 Nummer). Andere haben Großserien nicht anerkannt, egal ob das Fahrzeug einen Sammelwerten Zustand hatte oder nicht und so weiter und so fort.


    Mit der FZV hat sich das ganze etwas gebessert. Für Neuanmeldungen ist das auch einfach: 30 Jahre und ein positives Gutachten vom TÜV nach §23 StVZO. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Kadett, Golf, Taunus oder einen 300er SL handelt. Einzig und allein ist das Gutachten und das Alter entscheidend.


    Nun ist da aber ein Bestandschutz in der FZV aufgeführt und genau hier macht wieder jeder, was er will und für Richtig hält. Es gibt keine klare Linie. Fakt ist: Alle Fahrzeuge, die ein 07 Kennzeichen vor dem 1.3.2007 hatten, dürfen dieses behalten (bzw. der Besitzer darf so weiter fahren). Über einen Verkauf oder ähnliches steht da aber nix in der Regelung. Problematisch ist, der Fahrzeugbesitzer (bzw. der Besitzer der 07 Nummer) hat diese Nummer, nicht das Fahrzeug als solches. Anders als bei einer normalen Zulassung ist die 07 (und auch 06) auf eine Person registriert und nicht auf ein Fahrzeug. Die 07 gilt auch bis heute als "nicht zugelassenes Fahrzeug" und damit auch das Problem, dass die 07 Nummer (wie auch 06 und 04) nicht im Ausland anerkannt werden (müssen, einige Länder erkennen das 07 als Zulassung an).


    So, ich hoffe damit sind viele Unklarheiten beseitigt. Wer heute ein 07 Kennzeichen "übernehmen" will, muss sich mit seiner Zulassungsstelle unterhalten. Wer ein neues Fahrzeug darauf anmelden will: siehe FZV.


    ... und damit das ganze auch Spaß macht: Die Versicherung zu finden, die bei 07 mitspielt, ist das nächste Problem. Gerade wenn Fahrzeuge modifiziert sind (auch wenn ein H-Gutachten existiert).


    Gruß
    Chris