Beiträge von chris_ocl

    So, ich buddel meinen alten Beitrag wieder aus und liefere mal wieder aktuelle Fotos.


    Ist langweilig, da der Wagen ja ohrischinal is und damit sich eigentlich ja eh nix ändert :)


    Egal - Fotos, wieder von dem bekannten Parkhochdeck, wo schon der Irmscher eine Fototour mitmachen musste.












    Gruß
    Chris

    Ja, die Bilder vom Parkdeck sind da bei Conti in Stöcken auf dem P+R Parkplatz neben Autohaus Kahle entstanden. Die anderen Fotos im Gewerbegebiet bei Möbel Hesse an der B6.


    Demnächst hat dann der Rekord sein Foto Shooting. Ich warte nur auf besseres Wetter..


    Gruß
    Chris

    191,xx Euro ist die Steuer.


    Versicherung richtet sich je nach den Rahmenbedingungen. Üblicherweise zwischen 80 und 300 Euro pro Jahr. Teilkasko und / oder Vollkasko bei den meisten Versicherungen nur gegen Classic Data Gutachten. Hält sich dann aber auch im Rahmen.


    Gruß
    Chris


    PS: 5 Monate noch :)

    Interessant nur, dass ich bei allen meinen 91er Modellen (also ab Baujahr August 1990) die Spannungsausgleichsrolle bei den 16er Motoren verbauen musste.


    Die letzte erst vor knapp einem Monat.


    Die Ausgleichsrollen sind bei vielen E-Modellen in den 1.4er und 1.6ern verbaut. Es sind, wie geschrieben, keine vollen Spannrollen, sondern Spannungsausgleichsrollen, die den Zahnriemen auf Spannung halten, wenn sich dieser langsam durch Abnutzung dehnt.


    Gruß
    Chris

    Es gibt / gab einen Metall Unterfahrschutz, also eine "Rutsche". Diese war für Behördenfahrzeuge vorgesehen (also Polizei, Feuerwehr, etc).


    Ich hab den damals bei meinem Kadett verbaut, die Aufnahmen sind in den Rahmenteilen vorhanden.


    Ich meine allerdings, dass es keine mehr zu kaufen gibt bei Opel. Sonst halt mal nachfragen (ggf. bei Classic Parts).


    Gruß
    Chris

    Nein. Das ganze ist auch kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Für die Geschichten mit den Gurten etc, sind die Ausnahmen in der jeweiligen Verordnung auch hinterlegt, sprich es steht, für welche Fahrzeuge das gilt.


    Bei der 07 ist die AUSNAHME Verordnung in die aktuelle FZV eingeflossen. Im Anhang der FZV kann man auch die Bedingungen lesen, wie mit den alten (also vor der FZV) Kennzeichen zu verfahren ist. Hier ist nämlich der Bestandschutz geregelt worden.


    Dennoch ist nun die FZV und die dort geltenen Bestimmungen anzuwenden. Diese sind ja den alten Paragraph §28 ähnlich.


    Eingezogen werden muss gar nix. Es ist alles in der gültigen FZV geregelt. Einfach mal durchlesen das ganze.


    Gruß
    Chris