Nein. Das ganze ist auch kein Gesetz, sondern eine Verordnung. Für die Geschichten mit den Gurten etc, sind die Ausnahmen in der jeweiligen Verordnung auch hinterlegt, sprich es steht, für welche Fahrzeuge das gilt.
Bei der 07 ist die AUSNAHME Verordnung in die aktuelle FZV eingeflossen. Im Anhang der FZV kann man auch die Bedingungen lesen, wie mit den alten (also vor der FZV) Kennzeichen zu verfahren ist. Hier ist nämlich der Bestandschutz geregelt worden.
Dennoch ist nun die FZV und die dort geltenen Bestimmungen anzuwenden. Diese sind ja den alten Paragraph §28 ähnlich.
Eingezogen werden muss gar nix. Es ist alles in der gültigen FZV geregelt. Einfach mal durchlesen das ganze.
Gruß
Chris