Ja, ich will eigentlich hin. Also ich denke, wir sehen uns dann Freitagabend...
Gruß
Chris
Ja, ich will eigentlich hin. Also ich denke, wir sehen uns dann Freitagabend...
Gruß
Chris
lalala, ich weiss jetzt was die mit "Platzgrotten" meinen
http://www.der-opelclub.com/thread.php?threadid=3748
Man gut, mein Rekord zählt da sicher nicht zu, also kann das Wochenende kommen...
... ich wär auch so gefahren
Gruß
Chris
Wie wärs einfach mal mit weniger oder gar keinen Alkohol ??
Dann brauch man da auch nicht drüber nachdenken. Es kommt gar nicht erst soweit.
Die Sache ist klar:
Kein Alkohol am Steuer !
Kein denken darüber, sondern einfach nur handeln und es verinnerlichen. Wenn man erst darüber nachdenken muss, ob man noch ein Bier oder nicht trinken kann, dann ist es eh zu spät. Einfach den Alk lassen oder nicht mehr fahren. Simpel und einfach.
Gruß
Chris, der auch ohne Alkohol glücklich sein kann...
Vorderachse ist kein Problem. Auch große und kleine Achse nicht.
Hinten ist der Caravan anders. Dort sind die Dämpfer schräg verbaut. Somit kann man keine Limo/Coupe Achsen im Caravan fahren (ebenso nicht im City).
Alternative: Die Achse umschweissen (Dämpferaufnahme) oder Dome von der Limo in den Caravan (City) einschweißen, dann kann man die Limo/Coupe Achse nehmen. Zudem soll sich das Fahrverhalten wesentlich verbessern, da die schrägen Dämpfer wohl nicht so spurstabil in Kurven sind.
Gruß
Chris
ZitatAlles anzeigenOriginal von OpelEngel-Anni
was sind denn nu eigentlich platzgrotten
Das ewige Geheimnis. Wahrscheinlich wird man es erst erfahren, wenn man nach 400km Anreise abgewiesen wird mit dem vor Patina strozenden Opel.
Gruß
Chris, der hofft, das sein Rekord keine Grotte ist...
ZitatAlles anzeigenOriginal von GSi_Nattel
Vielleicht noch ein kleiner Ausschweif zu der Plakettenverordnung (ich weis, das Thema hattet ihr auch schon![]()
Die neuen Diesel mit Partikelfilter bekommen eine grüne Plakette. Was kommt bei diesen Fahrzeugen hinten raus? Feinstaub! Was käme raus, wenn man den Filter ausbaut? Grobstaub.
Nein, der Feinstaub ensteht im Motor durch die Direkt-Einspritzung der modernen TDI (jetzt mal die VW Technik als Sinnbild für alle). Auch ohne Partikelfilter kommt hinten ein Feinstaub raus und kein Grobstaub. Der ist bei den alten Vorkammerdieseln zu finden.
ZitatAlles anzeigen
Was will man mit dieser Verordnung angeblich erreichen? Genau, Feinstaub aus den Städten fernhalten. Aber wieso zum Teufel dürfen dann Feinstaubproduzenten rein und der Rest muß draußen bleibenGanz einfach, man kurbelt dadurch den Verkauf von Neufahrzeugen an, wodurch wieder einiges an Mehrwertsteuer in die Staatskasse kommt.
Wie man sieht, nicht alle Vorschriften/ Verordnungen sind so gemeint, wie sie auf den ersten Blick aussehen.
Das ist allerdings war. Der Verkauf der Fahrzeugflotte soll angekurbelt werden. Weniger wegen der Mehrwertsteuer, sondern eher um die Wirtschaft in Gang zu bringen. Hier ziehen die Steuerabgaben der Firmen mehr als die kleine Mehrwertsteuer, die eh nur der Endverbraucher zahlt.
Aber ich muß Green leider recht geben. Vieles von dem geschriebenen lässt sich mit aktuellen Verfahrensordnungen etc. im Internet wiederlegen oder zumindest fragwürdig erscheinen. Du behauptest gerne, ohne jegliche Beweise (zB mal anständige Links oder Gesetzestexte). Für mich ist das leider auch nur ein wisch-wasch Gerede. Ich lerne ja gerne, aber ohne Quellenangaben kommen mir viele der Behauptungen doch einfach aus der Luft gegriffen vor. Eher Stammtischgelabere als ernsthafte Diskussionsgrundlage.
Du musst ja in einer Gigantenfirma beschäftigt sein. In jeder Branche zu Haus (Musik, Autoindustrie, Autotuning und Umbau und was noch alles) mit Milliarden Umsatz (sonst kann man wohl kaum 6-stellige Beträge nach Bayern pumpen). Doch, ich bin beeindruckt.
Ich sehe das auch so: schönen Gruß an den Chef. Ich denke aber eher, das wird ein Vorstandsvorsitzender oder Geschäftsführer sein. So eine gigantische Firma kann eigentlich kein Einzelunternehmen mehr, sondern muss definitiv eine Kapitalgesellschaft sein.
Gruß
Chris
PS: Autogas ist bis 2018 festgelegt
siehe auch:
http://www.energieportal24.de/artikel_1675.htm
http://www.autogas-boerse.de/n…autogas_erdgas_2018.shtml
und vielleicht die wahre Quelle für einige hier:
http://www.autobild.de/forum/a…tigung-bis-2018-13714.htm
Ergebnis: Sie haben 17 von 20 Fragen richtig beantwortet.
War aber einiges geraten,
Also folge: Im Kadett-Chat wird jetzt mit internationalen Chat Abkürzungen gechattet !
(= ich freue mich über meinen Thread)
Gruß
Chris
Es ist wirklich schwer etwas im Internet zu diesem Thema zu finden. Allerdings, wenn man sich die Mühe macht, findet man zumindest ein paar Grundsätzliche Sachen:
Dein Link http://www.ggvse.de taugt leider nicht. Ich sehe doch nicht ein, für eine Überprüfung deiner Aussage auch noch Geld zu berappen.
Aber man findet andere Seiten. Unter anderem einen Fragekatalog mit Prüfungsfragen und Antworten. Dort kann man nachlesen:
ZitatAlles anzeigen
Fragen zum Transport von Gefahrgütern über öffentliche Straßen (GGVSE, ADR-Regeln, GGAV):
1. Transport von Flüssiggas
a) Welche Auflagen müssen erfüllt werden, wenn ein Privatmann z. B. zum Grillen oder zum Camping eine 11 kg Propangasflasche in seinem geschlossenen PKW transportiert?
[...]
Bei Flüssiggas handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 2/2F ADR, UN 1965.
Zu 1 a)
Privatpersonen sind nach der GGVSE, Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Die Höchstmengen gemäß der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 dürfen nicht überschritten werden (bei Flüssiggasflaschen 333 kg) oder die Menge von 450 l je Verpackung darf nicht überstiegen werden.
Bei der privaten Beförderung von Flüssiggasflaschen ist die Schaffung von Lüftungsöffnungen im Fahrzeug nicht gefordert, jedoch zweckmäßig. Als Minimum sollten auf jeden Fall die Frischluftzuführungen geöffnet, das Gebläse eingeschaltet werden.
Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung bleiben bestehen. Beispielsweise dürfen Gasflaschen nur mit Verschlusskappen befördert werden, alle Verpackungen müssen dicht und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt werden, dass die Gefahrgüter in sich und zu den Einrichtungen des Fahrzeuges ihre Lage nicht verändern können.
Damit ist die GGVSE aber auch nicht mehr interessant. Zudem, das sagt einem Wikipedia:
ZitatAlles anzeigen
Der Transport von Flüssiggas wird durch die ADR-Bestimmungen geregelt.
Die ADR (Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)) regelt den Transport und das sogar Europaweit.
Also wenn, dann darf man Gasanlagen nicht befördern, weil einem die ADR einen Strich durch die Rechnung macht. Dann darf ich aber auch keine Gasflaschen, Spraydosen, Campinggasflaschen, etc. befördern (immer schön den ADR Schein für das Haarspray oder das Deo dabei ???). Die ADR 2005 kann man übrigens hier nachlesen. Interessant ist halt der Punkt 1.1.3.
Entscheidend ist, die LPG Anlage muss von einem TÜV abgesegnet sein. Eine Dichtheitsprüfung bestehen (wie die Gasanlagen von Campingfahrzeugen auch) und am Tank eine ADR Nummer vorweisen.
Ich denke auch nicht, dass man heute die Flüssiggasanlagen so massiv bewirbt und auch verbaut (das tut man ja schon seit den 80ern), wenn es eine "Grauzone" darstellt.
Gruß
Chris
Wenn du da bist, fragste mal was der Renault R6 kosten soll ??
(BildNr 36, der hellblaue)
Gruß
Chris
ZitatAlles anzeigenOriginal von GSi_Nattel
Richtig, der Staat hat mal wieder wieder die Preisschraube in die falsche Richtung gedreht.
Das darfst du mir aber mal erklären, wie der Staat kurzfristige Preisänderungen durchführen kann ?
Verstehen kann ich das nicht, die Staatsabgaben sind Prozentabgaben auf den Verkaufspreis.
Erklär es mir bitte, ich versteh die Mathematik nicht. Vielleicht ist sie einfach zu kompliziert oder zu einfach und ich denke zu kompliziert.
Gruß
Chris