Beiträge von chris_ocl


    Der Hersteller des Aero heisst Baur, nicht Bauer :) Auch wenn Baur so gesprochen wird.


    BTW: Baur hat natürlich noch viel mehr Fahrzeuge zum "Aero" gemacht, unter anderem halt auch BMW


    Gruß
    Chris


    Allerdings befürchte ich da wieder eine Eigenheit der Zulassungsstellen, die Bedingungen der FZV bereits ab 1.1.2007 einzuführen.


    Eine neue Beantragung hat ja nix mit einer bestehenden 07 zu tun, welche nur den Bestandsschutz garantiert. Alle neuen Nummern kann die Zulassungsstelle wieder tun was sie will.


    Also besser bei der Zulassungsstelle vorher abklären.


    Gruß
    Chris

    Ich kommentier das einfach mal :)



    hmm.. So ein geschwafel muss eigentlich nicht sein. Wichtiger wäre hier nochmal die Wiederholung aller relevanten Fahrzeugdaten wie:
    - Hubraum
    - Leistung
    - TÜV/AU
    - Abgasnorm
    - Baujahr / Erstzulassung



    Kann weg...



    ok



    => Eigentlich ist der Wagen fast Schrott, man sieht es aber noch nicht so ganz. Ich führe die sichtbaren Mängel aber dennoch mal auf, weiteres bekanntes, aber schwer zu sehende lass ich lieber...



    ok



    Welche Felgen ? Genauere Daten, Bereifung mit angeben, Profilstand mit angeben. Ebenso ob eingetragen oder nicht...



    OK



    Würde ich als Fahrwerk angeben. Wichtig die Tieferlegungsrate. Nicht unbedingt einzeln aufführen. Eher so: "Sportfahrwerk 40mm mit Koni Dämpfer (gelb)"


    Abgesehen davon: Ein standard gelber Koni Dämpfer ist nicht Härteverstellbar, sondern Härtenachstellbar. Diese dient dazu den Härteverschleiß im Laufe der Jahre nachzustellen auf den Auslieferungszustand.



    Was denn nun ?? Momo oder nicht ??



    OK, eingetragen ??



    Endrohrvariante nochmal mit angeben und auf jeden Fall ein Foto davon (Heckansicht)



    eingetragen ?



    OK



    Bei 19400 km ?? Wieviel hat der Motor denn runter ? Ansonsten wäre der Zahnriemen ja fast wieder fällig, da es eigentlich heisst: 60.000 km oder 4 Jahre.
    Wurde die Wasserpumpe und das Themorstat mit gewechselt ? Wenn ja, auf jeden Fall mit rein !



    OK



    Kommentar hierzu kommt gleich :)



    Zuviel geschwafel und eh eher unglaubwürdig. Lass es weg.



    Löblich das hier nochmal zu erwähnen :)



    ???? zweimal eine Hohlraumversiegelung und nun sind die Hohlräume verrostet ???? Hmm... da stimmt was nicht.
    Wenn ich das lesen würde und so ein Fahrzeug suchen würde, würde ich damit die Finger von dem Fahrzeug lassen. Entweder taugt die Versiegelung nix oder es wurde nicht fachmännisch gemacht oder gar gar nicht versiegelt ?
    Dann lass lieber den Satz mit der Hohlraumversiegelung weg und erkläre das einem Käufer dann vor Ort, oder erkläre, warum das Fahrzeug trotz Versiegelung am rosten ist...



    Kann vorkommen, man sieht aber den scheinbar doch schon schlechteren Zustand vom Fahrzeug.



    Was für Hülsen ??? Klingt für mich nach eingelaufenen Kolbenstangen, da der Staubschutz nicht korrekt war. Bei Koni aber verwunderlich, da die Hülsen aus Metall sind, oder sind hinten gar keine Koni ? So oder so: eine teure Angelegenheit, wenn man wieder Koni verbaut.



    OK, normaler Verschleiß




    OK



    Lass den Kram weg. Interessiert eigentlich auch nicht, da du nicht weiss, wie die Behandlung in der Familie gewesen ist (zu jedem Zeitpunkt). Beschränke dich auf die Zeit, die DU das Fahrzeug hattest.


    Meine Meinung zu Ebay Beschreibungen:


    Nimm recht viel Platz (Absätze). Viele Fakten schreiben, keine Romane. Die will niemand lesen. Mach Aussagekräftige Bilder, gerade auch von den Schwachstellen, aber auch von guten Teilen wie Radläufe.


    Der Gesamteindruck vom Fahrzeug muss passen. Schreib auch ruhig noch rein, was dabei ist an Serienausstattung (Radio, DZM, Servo, E-Fenster, was auch immer).


    Gedankt wird es dann wohl mit einer fairen Auktion ohne Probleme im Nachinhein.


    Gruß
    Chris, der seinen Astra auch mit Erfolg verkauft, ohne Geschwafel, sondern nur mit Fakten.

    So, in den PDF Anhängen des Originals kann man etwas nachlesen, das hier die Verwirrung entwirrt.



    Heisst: Die jetzt zu lesenden 10%+4 sind für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1.1.1991 anzuwenden. Davor gelten die 7% Tachoendwert, die man in einer alten StVZO Fassung finden müsste. Die aber im Internet zu finden wird sicher wieder schwer werden, da ja immer alle so "aktuell" sein wollen :)


    Gruß
    Chris


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet…desrecht/stvzo/gesamt.pdf PDF Seite 122 von 331
    Hier die genannte EWG, die aber nur die 10%+4 beinhaltet (logischerweise):
    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…1975L0443-19970725-de.pdf


    Mal ein bischen Offtopic, um die Begrifflickeiten mal etwas zu ordnen:


    Die Straßenverkehrszulassungsordnung ist eine Verordnung und kein Gesetz in diesem Sinne. Sie dient als Durchführungshilfe des Straßenverkehrsgesetz, welches das obere Gesetz des Straßenverkehrs ist.


    Die Begrifflichkeiten Gesetz und Verordnung kann man sich bei Wikipedia mal nachlesen.


    Der TÜV Prüfer darf natürlich kein Gesetz ändern, er darf allerdings Gutachten zur Erlangung der (Wieder)Zulassung im Rahmen der StVZO erstellen. Dazu ist die Prüforganisation ermächtigt. Im Osten ist es die DEKRA (blödes Machtgehabe und Ost-Westspiel). Damit kann natürlich ein Prüfer als technischer Sachverständiger auch Ausnahmen zur StVZO für ein spezielles Fahrzeug erreichen. Diese Ausnahme gilt dann natürlich auch nur für dieses eine spezielle Fahrzeug. Unter Umständen auch nur für das spezielle Fahrzeug und deren speziellen Fahrer. Ich denke da an Behindertengerechte Fahrzeuge, wo die Fahrzeugführer teilweise alles per Hand bedienen müssen. Die Abnahme dieser Fahrzeuge macht ein TÜV (DEKRA) Prüfer und deswegen werden auch keine Verordnungen oder ähnliches neu Erlassen. Gleiches gilt übrigens auch für Prototypenfahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung haben und eigentlich nix eingetragen haben, dennoch aber auf schwarzen Kennzeichen fahren (Schutz vor Werksspionage etc. die Lobby der Wirtschwaft ist gewaltig).



    Witzigerweise darf ich meine hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe aber tönen. Ganz legal mit einem Gutachten (übrigens wieder von einem TÜV erstellt und nicht vom Ministerium). Obwohl doch der Artikel in der StVZO davon spricht, dass sämtliche, also auch diese nach der B-Säule lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen. Es passt da irgendwie nicht ganz zusammen, dass der TÜV eine Ausnahme generiert und dennoch die StVZO dieses eigentlich nicht zulassen dürfte.



    full ACK !!! das hilft wirklich ungemein. Zu der StVZO, dann auch gleich mal die StVO und das StVG. Dazu dann, wenn man noch Zeit hat, die Anhänge und die Querverweise zu den EG-Richtlinien. Das ganze am besten mit einer kommentierten Ausgabe, sodass man auch die derzeit gültige Rechtsprechung zu den jeweiligen Paragraphen mitliest. Das ist nämlich wichtig. Interessant ist in unserem Staat eigentlich nur, wie ein jeweiliger Gesetzestext von den Richtern interpretiert wird und wie danach das Recht gesprochen wird.


    Gruß
    Chris


    Nu bitte wieder OnTopic weiter...


    Da hat der TÜV nicht ganz recht. Die Lichtfarbe in Deutschland ist Weiss und hier hat nationales Recht vor einem EU Recht eindeutig vorrang. Nebelleuchten dürfen auch gelb leuchten, alles andere muss weiss leuchten !


    Egal ob die Glühlampe ein E-Prüfzeichen hat oder nicht ! Die StVZO ist da eindeutig.


    Ausgenommen sind da nur Fahrzeuge, die nicht hier angemeldet sind, aber in deren Heimatland eine andere Lichtfarbe zulässig ist.


    BTW: Die Franzosen haben auch schon seit Jahren keine gelben Lampen mehr. Dort scheint das nationale Recht auch schon auf weiss umgestiegen zu sein.


    Gruß
    Chris

    Ich hab damals an meinem E-Kadett auch die Kombination Serienkatalysator und Endschalldämpfer eingetragen gehabt.


    Die Anlage bestand aus einer Supersprint Gr. N (Wettbewerbsanlage ohne Kennungen) und wurde nach einer Phonmessung mit erhöhtem Standgeräusch eingetragen. Je älter das Fahrzeug, je eher ist soetwas noch möglich, da die Lautstärkebestimmungen zum Zulassungsalter passen müssen und nicht den super neusten Richtlinien.


    Es bedarf oftmals aber etwas Überzeugung zur Eintragung. Bei mir war es die mangelnde Bodenfreiheit, wenn ein Mittelschalldämpfer noch verbaut worden wäre. Hat mich etwas mehr als eine Stunde mit dem TÜV Prüfer gekostet (damals dann 150,- DM die Eintragung). Fahrzeugkopie kann ich geben, allerdings für 1.6 Liter und heute ja höchstens noch als Anschauungsmaterial für die Prüfer zugelassen.


    Gruß
    Chris