Beiträge von chris_ocl


    ..weil die 07er ein Sammlerkennzeichen (Wechselkennzeichen) ist und das H-Kennzeichen nicht.


    Das ist der einzige Unterschied. Das H-Kennzeichen kann teurer werden, dafür hab ich alle Freiheiten und muss mich nicht an die Fahrregelungen halten. Mit dem Nachteil wieder: alle 2 Jahre TÜV und ohne KAT jedes Jahr AU.


    Gruß
    Chris

    Falsche Rubrik :)


    Ihr baut euch eine Satzung, macht eine Gründungsversammlung (vorher bitte dazu einladen), seit mind. 7 Personen bei der Gründungsversammlung, wählt einen Vorstand, verabschiedet die Satzung, geht mit dem Versammlungsprotokoll und der Satzung zu einem Notar und der gibt das ganze dann dem Amtsgericht zum Eintragen in das Vereinsregister.


    Ganz einfach.. Kost etwas Geld und die Satzung sollte beim Gericht auch "durchkommen", also den geltenden Gesetzen entsprechen.


    Gruß
    Chris

    Die FZV kommt zum 1.1.2007 oder 1.2.2007.


    Eventuell auch später, je nachdem ob die es schaffen die EDV umzustellen.


    Aber: Die 7 Jahre wird dann sicher erst für Fahrzeuge gelten, die NACH der FVZ stillgelegt wurden und nicht für Fahrzeuge, die es jetzt schon sind.


    Gruß
    Chris

    Das war schon immer so, dass ein Fahrzeug nach Verfall des Fahrzeugsbriefs neu abgenommen werden muss.


    Derzeit verfällt der Fahrzeugbrief nach 18 Monaten Stilllegung (soll sich mit der FVZ auf 7 Jahre ändern).


    Üblicherweise werden aber die alten Eintragungen übernommen, halt nur neu "abgenommen" also überprüft. Aber grundlegend ist das Fahrzeug komplett neu zu begutachten und dazu gehören bei Umbauten auch deren Anbaugutachten.


    Gruß
    Chris

    Das ist der "Winterfest". Es gab aber auchmal einen weissen mit einer Sonderausstattung "Snow" oder "Schnee..." (wass weiss ich wie genau, habs vergessen).


    Ich hatte damals so eine 4-türige Limo. Ein Feature war der Innenverstellbare Aussenspiegel.


    Gruß
    Chris

    Ein Auszug der Arbeitsanweisung für Änderungsabnahmen (Stand 31.12.2003):



    Wie man sieht, die Gutachten verfallen auch ab und zu mal. Mich wundert nur, dass FK damals das Gutachten nicht verlängert hat. Das war den Herstellern bekannt und viele haben ihre Gutachten entsprechend verlängern lassen. Das QM wird FK doch locker in der Tasche haben und Massenfertigung ist sowieso angesagt.


    Interessant für den TÜV ist vielleicht das und hier kann man auch versuchen anzusetzen. Der TÜV kennt diese Arbeitsanweisung ! Man kann ihn also bitten da nochmal reinzusehen. Sie ist verbindlich für alle Abnahmestellen.



    So, da das Fahrwerk in dem Kadett sicherlich einmal eingetragen war, ist es mit alten Kopien des Briefs/Scheins sicher kein Problem dieses Nachzuweisen. Das alte Prüfzeugniss müsste also im Rahmen einer Einzelabnahme als Vergleich herangezogen werden. Entscheidend ist, dass das Fahrzeug, sowie das Prüfzeugniss "alt" sind, also nicht wie im Beispiel ein altes Produkt mit altem Prüfzeugniss an ein neues Fahrzeug verbaut wird.


    Beim Kadett E seh ich da eigentlich keine Probleme, zudem das Fahrzeug und das Gutachten sicherlich lange vor dieser "Umstellung" erstanden sind.


    Versuch es damit beim TÜV, wenn nicht soll er es dir genau erklären wo sein Problem ist. Das Fahrwerk war ja eingetragen am Fahrzeug, ein Nachweis sollte sich im alten Brief wieder finden.


    Den BB würde ich übrigens für die Vollabnahme erstmal abbauen (andere Haube) und nur das Fahrwerk und den Rest abnehmen lassen. Den BB dann später seperat. Ergibt ein Problem weniger und die Chancen sind höher.


    Gruß
    Chris


    Quelle: AKE - Arbeitsanweisung § 19 Abs. 3 StVZO - 17.12.2003


    Doch steht sie. Nicht ausgeschrieben als Farbe, aber als Farbnummer ist sie schon in den alten Papieren eingetragen.


    ...und wenn man es genau nimmt, müsste man diese auch eintragen lassen (umtragen der Farbnummer). Es geht dabei hauptsächlich um die Fahndung nach Fahrzeugen, da man mit Typ und Farbe auch Fahrzeuge aus der Datenbank ermitteln kann, zum Beispiel nach Fahrerflucht.


    Gruß
    Chris