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Original von mw1704
Wie dem auch sei, es wird demnächst eine Entscheidung dann seitens des Verkehrsministeriums geben und dort sitzen auch Leute, die in vielen Fällen für die Lobby der Young- und Oldtimerfreunde stehen. Der Verkehrsminister entscheidet ja nicht alles alleine.
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Die Genehmigungs von Verordnungen läuft da doch etwas anders ab:
Die Ministerien erstellen eine neue Verordnung (hier die FZV), die sie gerne geändert haben möchten. Der Bundesrat stimmt dieser Änderung zu oder auch nicht.
Die Entscheidung läuft genau andersherum, als du hier darstellst, nämlich nicht eine Empfehlung des Bundesrates und einer Zustimmung durch die Ministerien, sondern die Empfehlung kommt vom Ministerium.
Verdeutlichen wir das an der FZV:
So heisst es:
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Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, vom Bundesministerium des Inneren und vom Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen zu erlassende
Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
mit Begründung und Vorblatt.
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Das Ministerium hat den Antrag gestellt, die FZV zu erlassen, nicht der Bundesrat. Diese neue Verordnung wurde dem Bundesrat vorgelegt.
Weiter, der Bundesrat beschließt
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Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:
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Im Artikel 80 des GG findet man dann
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(2) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung, Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation, über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes, über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen, sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden.
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So, nun hat der Bundesrat beschlossen der FZV zuzustimmen (unter der Bedinung der Änderungen).
Was können die beantragten Ministerien denn nun noch ändern ?! Nix mehr, denn jede Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesrates mit vorheriger Vorlage und Prüfung. Warum sollte man also eine beschlossene Verordnung wieder vorlegen, wenn man sie doch etwa 4 Jahre vorbereitet hat ?
Nochmal: es handelt sich hierbei nicht um ein Gesetz, welches vom Bundestag verabschiedet werden muss, aber nur mit Zustimmung des Bundesrates. Bei einem Gesetz wird der Bundesrat als Stellungnehmer dazugezogen. Das ganze Gesetz gehabe, kann man sich auf der Seite des Bundesrats einfach mal ansehen. Ist da in einem netten Schaubild.
Hierbei handelt es sich aber um eine Rechtsveordnung und das GG hat dort ziemlich eindeutig gesagt, dass eine Rechtsverordnung von den Ministerien mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden kann. Das Gesetz zu dieser Verordnung ist das Straßenverkehrsgesetz, welches aber nicht angerührt wird bei der Neufassung der StVZO und der FZV.
So und nun warten wir auf die Dinge, die da kommen mögen. Ändern kann man noch etwas, aber ansich ist es zu spät ! Das hätte alles im letzten Jahr mit massivem Druck passieren müssen !
Gruß
Chris