Mach dir nix draus. Ich treibe mich auch viel im OHF rum und dennoch bin ich hier im Forum... Glaub mir: Opel is Opel man kann in beiden Foren gut leben..
Gruß
Chris
Mach dir nix draus. Ich treibe mich auch viel im OHF rum und dennoch bin ich hier im Forum... Glaub mir: Opel is Opel man kann in beiden Foren gut leben..
Gruß
Chris
Jepp, ich hab auch ein 07 Kennzeichen und hab genau 2 Wochen dafür gebraucht. Ich brauchte weder einen Wagenpass, noch fragte mich irgendwer nach dem Originalzustand des Fahrzeugs.
Bei den Kennzeichen ist und bleibt es: Jede Zulassungsstelle regelt das anders ! Wer so ein Kennzeichen haben will, fragt bei seiner Stelle nach den Bedingungen. Einzig gleich bleibt die Steuer von gut 191 EUR pro Jahr (egal ob Kat oder nicht oder wieviel Hubraum man so hat).
Sollte hier weiter über 07 Diskutiert werden, nehm ich das aus dem Thread heraus. Da gibt es schon Themen drüber..
Also: Back to topic...
Gruß
Chris
Alternativ zur 16V Bremse, einfach die Innenbelüftete vom alten 1.8er GSI oder vom 1.8er C-Ascona verbauen. Das sind 236er Scheiben innenbelüftet. Im Prinzip also kleine Bremsen mit Belüftung. Bremsen richtig gut und der Rest der Bremsanlage kann bleiben. Also nur Scheiben und Bremssättel neu und gut...
Gruß
Chris
Rekord E isses jedenfalls nicht. Keiner der Boardcomputer endet dort auf "42 431"
Gruß
Chris
Mal ein kleiner Auszug der TÜV Prüfanweisung nach dem 1.1.2002 (is wohl noch gültig)
ZitatAlles anzeigen
2.11
ÄNDERUNGSABNAHMEN BEI
VERSCHLECHTERUNG DES GERÄUSCHVERHALTENS
- Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten
verschlechtert.
- Die „Verschlechterung“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert.
Deshalb wird seit Einführung der neuen Rechtsvorschrift des § 19
StVZO aus logischen und praktischen Gründen von folgender Definition
ausgegangen:
„Eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens tritt ein, wenn
mit der technischen Änderung der in den Fahrzeugpapieren
angegebene Fahr-Geräuschwert nicht mehr eingehalten wird.“
Die BE erlischt jedoch nicht, wenn bei einer durchgeführten technischen
Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt, aber der zum
Zeitpunkt der Erstzulassung für die jeweilige Fahrzeugart geltende
Grenzwert für das Fahrgeräusch nach der Änderung noch eingehalten
wird und darüber ein Nachweis in Form eines „Prüfzeugnisses“
(§ 19.3) vorliegt.
- Für eine Änderungsabnahme muss ein zulässiges Prüfzeugnis
(z. B. Teilegutachten, EG-Typgenehmigung für einen Austauschschalldämpfer)
vorgelegt werden, in dem für das konkrete Fahrzeug
die Einhaltung der anzuwendenden Vorschriften (Fahrgeräuschgrenzwert)
bestätigt sowie die Fahr- sowie Standgeräuschwerte dokumentiert
sind.
Hinweis:
Für das Standgeräusch besteht kein gesetzlicher Grenzwert; es ist lediglich ein Kontrollwert.
Also: entscheidend für ein Erlöschen der BE ist, dass eine Verschlechterung des Fahrgeräuschverhaltens eintritt. Die Standgeräuschmessung ist nur als Hinweis zu deuten, aber nicht gültig zum erlöschen der BE. Es gibt keine Grenzwerte für das Standgeräusch.
Um solch Probleme mit den Grün/Weissen etwas aus dem Weg zu gehen, wäre es also immer sinnvoll bei lauten Auspuffanlagen, dass der Prüfer die Standgeräuschwerte erhöht und damit mehr Spielraum gibt. Wenn nun eine Messung erfolgt, kann man immer auf das erhöhte Standgeräusch hinweisen. Problematisch wird es, wenn es dann zur Fahrgeräuschprüfung geht, da dort mit Sicherheit auch eine höhrer Wert auftreten wird. Etwas "einschüchtern" kann man aber unsere Staatsdiener auf der Strasse aber schon damit.
Viel Glück jedenfalls mit der Sache. Mein Fazit ist schon seit Jahren: Kein Bastuck ! Es ist ja nicht das erste mal, dass man diese Storys liest. Sowas geistert schon seit einigen Jahren durch die Foren....
Gruß
Chris
...und bei den Hecklern fragt man sich, ob Opel jemals andere Motoren als CIH produzierte
Wobei da mittlerweile schon ein Trend auf die alten OHV mit Webervergaser zu sehen ist. Ich finds gut...
Gruß
Chris
Genau, es steht E2 und nicht EURO2 im Fahrzeugbrief/schein. E2 ist keine Abkürzung von EURO2, sondern was eigenes. Wird besteuert wie EURO1 (halt dem standard G-Kat)
Gruß
Chris
E2 ist nicht EURO2 sondern nur EURO1. Ist zwar verwirrend, aber so ist das. Erkennen kann man die Steuereinstufungen am besten an den Schlüsselnummern und nicht an irgendwelchen Bezeichnungen.
Gruß
Chris
Also am Wochenende hat er aus einem Glas oder Flasche getrunken
Gruß
Chris
ZitatAlles anzeigenOriginal von madbyte:
Aber ich brauch nen plan vom verteillergetriebe und da können die mir auch nicht helfen....
Ruf bei Frank Schwettmann an !! Verteilergetriebe sind seine spezialität ! Er baut die 50/50 Getriebe. Was ich gestern erfahren habe: Vor seiner Halle steht ein Astra F 4x4 Also, ruf da einfach mal an (zudem er in Garbsen seine Firma hat, also nahe dran an Nienburg)
Gruß
Chris