Was willst du denn hören ?
Der TÜV hat genau richtig geantwortet: Nur zugelassene Beleuchtungseinrichtungen darfst du am Fahrzeug verwenden.
War schon immer so und wird auch immer so sein.
Alles andere musst du versuchen mit einem TÜVer zu einer Ausnahme in die Fahrzeugpapiere zu bekommen oder es einfach anbauen und hoffen, dass dir damit keiner ein Ticket verpasst.
Ich hatte am Kadett auch eine Neonröhre vorne unterhalb des Grills. Diese war auch im Fahrzeug einschaltbar. Dennoch hat sie nie jemand gesehen, es sei denn, der Wagen stand auf einem Treffen und es war dunkel. Die Standlichtkappen wurden auch passend am Freitagabend am Fahrzeug angebracht und am Sonntagmorgen wieder entfernt.
Für soetwas wie eine Unterbodenbeleuchtung gibt es Möglichkeiten der Eintragung. Welche, da musst du mal selber nachdenken...
Farbiges Standlicht wirst du so nie genehmigt bekommen, es sei denn, du kannst normales weisses Standlicht vorweisen. Dann brauchst du dir aber auch um das farbige keine Gedanken machen, denn das wird keiner sehen. Weisses Standlicht hingegen ist wieder vorgeschrieben, darfst du also nicht einfach so austauschen.
Über Sinn und Unsinn von diesen Farbdingern reden wir lieber nicht 
Gruß
Chris