ZitatAlles anzeigenOriginal von D-Kadett:
Abschleppen is generell verboten,nur mit Ausnahmegenehmigung der Stadt.Und dann brauch der Zugfahrzeug- Fahrer auch ncoh nen LKW Führerschein.
Nein, das ist SCHLEPPEN ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zwischen Abschleppen und Schleppen ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied
Den lernt man übrigens bei der Fahrschule im Theorieunterricht ?!?
Schleppen: Geplantes fortbewegen eines Fahrzeugs an einen anderen Ort.
Abschleppen: ungeplantes fortbewegen eine Fahrzeugs, welches mit einer PANNE liegen geblieben ist.
Beim Abschleppen ist es richtig: Derjenige, der hinten sitzt, braucht keinen Führerschein, muss aber im groben und ganzen mit der Funktion des Fahrzeugs vertraut sein und natürlich auch diese bedienen können. Also bitte nicht den kleinen 6 jährigen Bruder da hinten rein setzen
Der vordere Fahrzeugführer braucht nur die alte Klasse 3.
Gruß
Chris