ZitatAlles anzeigenOriginal von D-Kadett:
Abschleppen is generell verboten,nur mit Ausnahmegenehmigung der Stadt.Und dann brauch der Zugfahrzeug- Fahrer auch ncoh nen LKW Führerschein.
Nein, das ist SCHLEPPEN ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. Zwischen Abschleppen und Schleppen ist ein kleiner, aber entscheidener Unterschied ![]()
Den lernt man übrigens bei der Fahrschule im Theorieunterricht ?!?
Schleppen: Geplantes fortbewegen eines Fahrzeugs an einen anderen Ort.
Abschleppen: ungeplantes fortbewegen eine Fahrzeugs, welches mit einer PANNE liegen geblieben ist.
Beim Abschleppen ist es richtig: Derjenige, der hinten sitzt, braucht keinen Führerschein, muss aber im groben und ganzen mit der Funktion des Fahrzeugs vertraut sein und natürlich auch diese bedienen können. Also bitte nicht den kleinen 6 jährigen Bruder da hinten rein setzen
Der vordere Fahrzeugführer braucht nur die alte Klasse 3.
Gruß
Chris