Beiträge von chris_ocl

    @Single:


    eine Standgeräuschmessung ist nicht "im Stand blubbern lassen", sondern es wird auf etwa 3/4 Nenndrehzahl gegangen, dort dann etwas stehen lassen und abrupt das Gas fallen gelassen.


    Dabei wird dann in 1m Abstand in 45° vom Endrohr gemessen. Meistens ist die höchste Phonzahl dann zwischen 3000 und 2500 U/min. Diese sollte nicht allzusehr vom eingetragenen abweichen.


    Mal ein paar Werte (immer mit KAT!):
    Motor 1.6nz, Serie, Serienlautstärke 85dB


    a) die alte Supersprint Gr.N: 90 dB
    b) die neue Supersprint Gr.N: 94dB


    Die erste hab ich damals noch mit 2 dB Messtoleranz eingetragen bekommen. Dafür allerdings auch eine Erhöhung im Brief, sodass bei einer Messung durch unsere Grün/Weissen Freunde noch genug Spiel vorhanden gewesen wäre.
    Die 2. Anlage: Keine Chance ! Rund 10dB über Serie war dem Prüfer wirklich zu viel.


    Die Anlagen hört man im "Stand" auch nicht. Die ist leiser als Serie und dennoch unter Messbedingung gut 5-10dB lauter. Unter Last reden wir mal nicht von :)


    Gruß
    Chris

    Je nach Motor und ESD (und funktionierenden Kat), ist so eine Eintragung schon möglich.


    Eine Attrappe wird jedenfalls NIE eingetragen !! Die ist ja dafür gebaut worden, etwas zu vertuschen.


    Ein Ersatzrohr kann man aber je nach Prüfer und Argumentation schon eingetragen bekommen. Hat damals bei meiner Gr.N (komplett ohne Papiere) ca. 1,5 Stunden gedauert bis ich den TÜVer überzeugt hatte.


    Briefkopie kann ich bei Bedarf zur Verfügung stellen.


    Allerdings war das vor gut 10 Jahren, da war der TÜV eh noch besser drauf. Aber probieren kann man es ja.


    Gruß
    Chris

    Alle Opel 4 Loch sind 4 x 100.


    Von welchem Auto stammen denn deine Felgen ? Vielleicht lässt sich dann ergründen warum die nicht passen..


    Gruß
    Chris

    Im Bereich des Sichtfeldes des Fahrers (also hauptsächlich Fahrerseite) darf auch ein Autoscheiben-Fachmann nix mehr machen. Es ist schlichtweg verboten ! Glasreparaturen sind nur ausserhalb des direkten Sichtfeldes vom Gesetzgeber erlaubt.


    Gruß
    Chris

    @rs-opelschmiede:


    Du hast ja wenigstens noch Alufelgen drauf gehabt :)


    Ein ehemaliger Clubkamerad hatte auch so einen Corsa A. Ehemals 1.4i (stand auch hinten drauf) und dann umbau auf 16V. Die Stahlfelgen sind geblieben, die Karrosse immer recht unscheinbar, also keine Tieferlegung oder ähnliches, nur die Reifen mit Geschwindigkeitsindex V waren etwas "seltsam". So ganz Serie war der Motor auch nicht. Ca. 170 PS hatte er. Reichte auch für so manche


    Leider hat es die Karrosse nach gut 6 Jahren geschossen. Die wurde durch die Leistung und ohne passende Verstrebungen einfach irgendwann weich. Gerade im Frontbereich. Nun hat er den Motor in einen unscheinbaren Corsa B 1.2 verbaut. Weiterhin ohne Tieferlegung und mit Stahlfelgen :)


    Im Anhang mal ein Bild (wenn auch sehr dunkel). Das Astra Coupe hinter ihm hat er 2mal nach allen Regeln der Kunst verblasen (auch wenn es ein Turbo war) :)


    Gruß
    Chris

    Da hab ich schon gesucht. Benenne ihn doch bitte mit dem Gesetz oder der Verordnung.


    Bei der Logik ist übrigens auch ein Reservekanister Pflicht und auch eine komplette Werkstatt mit Hebebühne. Ebenso muss man demnach KFZ Meister sein.


    Gruß
    Chris


    Nein, wird es erstmal nicht. Wenn der Wagen durch eine Vollabnahme geht, weil der Brief verfallen oder nie vorhanden war, dann sicher. Ansonsten wird das Fahrzeug nach §21 mit Hilfe von Gutachten begutachtet und ein neuer Motor eingetragen. Weitere Daten bleiben erhalten, da das Fahrzeug nur mit einem neuen Motor noch nicht zu einem neuen Fahrzeug gemacht wird.


    Ein Kadett LS bleibt im gesamten immer ein Kadett LS, auch wenn der Motor von einem GSI stammt. Ausstattung und weiteres wird ja nicht verändert, also bleibt auch das Auto immer noch nach Schlüsselnummer ein Kadett LS. Mit Leistungssteigerung halt.


    Bei mir im Club haben wir einige umgebaute Fahrzeuge und bei KEINEM dieser Fahrzeuge sind die Schlüsselnummern geändert worden.


    Vielleicht gehen die Uhren hier in Niedersachsen auch anders. Mag ja sein, dass die DEKRA bei euch das so macht. Der TÜV hier macht es jedenfalls nicht.


    Gruß
    Chris

    Eigentlich ist mir das neu, dass der TÜV die Schlüsselnummern anpasst. Da hat er auch nix drin zu suchen, es sei denn es wäre eine Vollabnahme.


    Die Versicherungen sehen meist den "besseren" Motor und suchen sich dann passende Fahrzeuge dazu aus. Ist aber oftmals ein Problem der Versicherung und nicht des TÜV. Die HUK Coburg wollte z.B. einem Astra F Carvan nach Umbau von 1.6 -> 2.0 16V den Astra als Irmscher 16V einstufen. Der TÜV hat keine Änderungen an den Schlüsselnummern vorgenommen. Begründung bei der Versicherung: Mehrleistung von 100 % (75 PS -> 150 PS, also 100% Mehrleistung). Hätte er auf einen 2.0 8V umgebaut, würde der Wagen immer noch bei der HUK als 1.6er versichert sein. Jetzt ist das Fahrzeuge bei der LVM als 1.6er (also nach Schlüsselnummer) versichert.


    Frag bei einem Umbau bei der Versicherung an. Die Mehrleistung musst du auf jeden Fall der Versicherung melden. Der TÜV schlüsselt, wie gesagt, selten bis nie um.


    Gruß
    Chris