Beiträge von Dark Angel

    Der andere hat beschleunigt, weil die 70er Zone zu Ende war. Damit hätte er rechnen müssen und einkalkulieren, das sein Überholweg dadurch länger wird.
    Sowas passiert halt schonmal, gerade mit Motorradfahrern habe ich das in letzter Zeit öfter erlebt... 50er Zone zu Ende, ich beschleunige und der beschwert sich hinter mir, weil ich aufeinmal weg bin und er wieder rein muss :rolleyes:
    Also doch vielleicht mal ein bisschen nachdenken und in solchen Situationen dahinter bleiben ;)

    Sicher steht die Stützlast auf dem Typschild, aber wenn man sich diverse Kupplungen mal ansieht, dann wird man merken, das die Schilder auch nicht immer direkt von hinten lesbar sind. Bei einigen muss man schon unter´s Auto.
    Mal ganz abgesehen von neueren Kupplungen, da steht nur ne KBA Nummer drauf und ein Typschild sucht man vergebens ;)


    Wobei Punkt 2 dieses Links ihm selbst wieder den schwarzen Peter zuschiebt ;)
    Zumal man eh nur dann überholen sollte, wenn genug Platz da ist.... und der Gegenverkehr ist hier sicher nicht vom Himmel gefallen....

    Das Stützlastschild will der TüV schon sehen, sonst könnte ja ein Unwissender nen Hänger mit 100 Kg Stützlast anhängen, obwohl der Kadett regulär nur 50 Kg haben darf, bei verstärkten Federn hinten auch 60 Kg.


    Was du bei der Kupplung noch beachten solltest, das sie nicht zu alt ist. Die Kugelköpfe nutzen sich nämlich mit der Zeit auch ab und wenn der TüV nachmisst, kann es schon mal sein, das du die AHK nochmal tauschen musst.
    Ob es sich lohnt eine neue zu kaufen, ist noch die zweite Frage. Alte Kupplungen muss man noch eintragen lassen, die neuen haben eine ABE. Wenn man bedenkt, das eine neue nur noch rund 100€ kostet, dann lohnt es sich schon fast nicht mehr ne gebrauchte für 30€ zu kaufen und dem TüV dann auch nochmal 30€ zum eintragen hinzulegen ;)


    Ne Regel das man am Schild direkt beschleunigen soll gibt es so zwar nicht, dennoch darf man auch nicht rumschleichen. Wenn 100 erlaubt sind, dann müsste man mind. 90 fahren, darunter kann man wegen Verkehrsbehinderung angezeigt werden. Man darf nur 5% schneller fahren als erlaubt, genauso aber auch nur 5% langsamer.


    Darauf hab ich oben garnicht richtig geachtet... Ein Kumpel hatte mal solche Scheinwerfer, da war der Blendschutz mit drin, auf den Bildern fehlt er ja. Wäre mal interessant zu wissen, ob es da 2 verschiedene Versionen gibt, oder das Bild einen unfertigen Scheinwerfer zeigt.
    Lichtausbeute bei ihm war am Anfang mit dem normalen Kadett Scheinwerfer vergleichbar, mit Xenon konnte er es nicht mehr wirklich testen, weil ihm ein R19 in die quere kam :(



    Wer hier die Halbwahrheiten verbreiten müsste nochmal geklärt werden, Fakt ist, das die FZV am 01.03.07 in Kraft getreten ist und nicht rückwirkend angewand werden darf. Auto´s die bis einschliesslich 28.02.07 abgemeldet wurden, werden noch so behandelt wie zu StVZO Zeiten. Kann man auch in der FZV nachlesen, dazu dann mal Google bemühen.
    Ich habe täglich mit solchen Sachen zu tun, deshalb kann ich sicher sagen, das es in NRW, Hessen, RLP, Saarland, Ba-Wü und Bayern auch so gehandhabt wird, wie ich oben geschrieben habe. Einzigst die "neuen" östlichen Bundesländer scheinen mal wieder ein wenig aus der Reihe zu tanzen und die FZV noch nicht ganz so ernst zu nehmen...


    Ich würde fast sagen, damit liegst du ganz gut in der Toleranz. Kommt noch drauf an, was du zur Referenzmessung benutzt hast, aber die 10 Km/h wirst du nicht so leicht unterbieten. Ich hab hier letztens zwar auch was von nur 5 Km/h Abweichung bei 200 Km/h gelesen, das ist aber selbst laut Opel unmöglich. So genau können die Kadett Tacho´s garnicht anzeigen, selbst das LCD nicht. Manche Leute wären froh, wenn die Tacho´s in den aktuellen Modellen so genau wären ;)

    Was heißt hier verboten? Die Scheinwerfer haben lediglich keine deutsche Zulassung. Die zu erlangen ist nur eine Frage des Geldes ;) 21er Abnahme mit lichttechnischem Gutachten und ihr habt legal Klarglas...