Willst denn nicht endlich mal fahren? :kratz:
Beiträge von nr1ebw
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Die Kante mußt du dir Wohl oder Übel selber anfertigen oder von einem Karosseriebauer machen lassen.
Kannst dir auch gleich die Kante an den hinteren Seitenscheiben ankucken, unter dem Fenstergummi.

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Original von OnkelBob
also wenn ich mal ehrlich sein darf... :wink:...trabbi-motörchen in gölfe einbauen... :rollin:...jo, lustich...aber
um das nachvollziehen zu können bin ich wohl schon zu alt für...Vieleicht auch zu Jung.
Was glaubt ihr denn wer die Kompaktklasse erfunden hat? Ich rede hier von Audi 50, Polo I, Golf 1.
Richtig, die DDR !!!
Der Urvater der Kompaktklasse wurde in der DDR entwickelt, hieß damals Trabant P603



Die Fertigstellung des Projekts war für etwa 1967 avisiert worden.
Der Audi 50 wurde von 1974 an produziert

Genau so der Golf I (ab 1974)

und der Polo I (ab 1975)

Ganze 7 Jahre nach Vorstellung des Trabant P603.
Derwegen finde ich die Vereinigung von Trabimotor in der Golf Karosse nur als gerechtfertigt
Und noch was, Trabi schreibt man mit einem b
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Original von asc-freak
...Die hinten an der Kante U Förmig über die Ganze Autobreite läuft....Altes Blech raus, neues Blech rein.
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Ja bei dir.
Geh mal davon aus das alle anderen Kadett die Kadettfederbeine drin haben.
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Das stimmt wohl. Die sind ja auch für ein viel größeres Kampfgewicht ausgelegt. Da haben sie mit dem Kadett leichtes Spiel. Nur das gebastel mit den Bremsscheiben wäre nichts für mich.
Dann lieber ATE 57/25 Bremssättel aus dem Vectra B. Und mit seriemäßigen 288er Bremsscheiben. Paßt ohne zu basteln.
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Die heißen im Volkssport einfach Girling.
Sind 0815 Omega Sättel. 1000fach verbaut.
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Original von GSi
..., warte immer noch auf den U-Schutz....Ich empfehle Unterboden-Wachs zu benutzen.
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Original von Waffel
ammenmärchen hin oder her, der poliztist hätte mir auf jedenfall ohne etwas überredungskunst die plakette abgekratzt.Und noch mehr Ammenmärchen.
Märchenstunde heute ??? :schildlol:
Die Polizei darf (einfach so) überhaupt nichts abkratzen!!!
Werden erhebliche Mängel an einem KFZ festgestellt, die in der Summe als verkehrsunsicher eingestuft werden, darf der zuständige Prüfer (DEKRA, TÜV, FSP....) die HU-Plakette entfernen.
Zahlt ein Fahrzeughalter weder Versicherung noch Steuern und kommt einer Aufforderung dazu nicht nach, darf die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung veranlassen.
Ausführendes Organ wäre dann die Polizei oder Politessen. Aber nur auf Anweisung der Zulassungsstelle.
Sollte also ein Polizist damit drohen das Auto vor Ort stilllegen zu wollen, kann ihm jeder freundlichst darauf hinweisen das er seine Befugnissen überschreitet.
Er darf die Weiterfahrt unterbinden und veranlassen daß das Fahrzeug sichergestellt wird. Mehr nicht.
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Stillgelegt wird da gar nichts. Immer diese Ammenmärchen.
Es darf nur stillgelegt werden wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Was hat denn 2 cm Lichthöhe damit zu tun?