Zitat
Original von Waffel
ammenmärchen hin oder her, der poliztist hätte mir auf jedenfall ohne etwas überredungskunst die plakette abgekratzt.
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Und noch mehr Ammenmärchen.
Märchenstunde heute ??? :schildlol:
Die Polizei darf (einfach so) überhaupt nichts abkratzen!!!
Werden erhebliche Mängel an einem KFZ festgestellt, die in der Summe als verkehrsunsicher eingestuft werden, darf der zuständige Prüfer (DEKRA, TÜV, FSP....) die HU-Plakette entfernen.
Zahlt ein Fahrzeughalter weder Versicherung noch Steuern und kommt einer Aufforderung dazu nicht nach, darf die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung veranlassen.
Ausführendes Organ wäre dann die Polizei oder Politessen. Aber nur auf Anweisung der Zulassungsstelle.
Sollte also ein Polizist damit drohen das Auto vor Ort stilllegen zu wollen, kann ihm jeder freundlichst darauf hinweisen das er seine Befugnissen überschreitet.
Er darf die Weiterfahrt unterbinden und veranlassen daß das Fahrzeug sichergestellt wird. Mehr nicht.