Richtig, c20ne und c20let bekommt man auf D3 (Abgasschlüssel 30).
Einen c20xe nur auf Euro 2 (Abgasschlüssel 25). Die Euro 2 (Abgasschlüssel 26) schaft er nicht weil er die Geräuschgrenzwerte nicht einhält.
Richtig, c20ne und c20let bekommt man auf D3 (Abgasschlüssel 30).
Einen c20xe nur auf Euro 2 (Abgasschlüssel 25). Die Euro 2 (Abgasschlüssel 26) schaft er nicht weil er die Geräuschgrenzwerte nicht einhält.
Geb ich dir recht, hab mich vertan.
Wie zu Anfang geschrieben, bis 09/96 Euro 2 (AS 25), ab 10/96 D3 (AS 30).
ZitatAlles anzeigenOriginal von kadett-gsi-driver
... Bis 10/96 geht g-kat.
ZitatAlles anzeigenOriginal von kadett-gsi-driver
Willst mich verarschen? So nochmal für dich....
Mach mal halblang hier, ich habe dich zitiert, das hast du selber geschrieben.
Und noch was, wenn du von nichts ne Ahnung hast einfach mal Klappe halten !!!!
Ein PKW muß ab 10/96 die D3 (Abgasschlüssel 30) nachweisen. Punkt.
Was du glaubst zu wissen ist leider falsch. Ich weis nicht von wem du dein Wissen hast aber es kann nicht sein das ich mich von dir beleidigen lassen muß nur weil du denkst du bist hier der Größte und Alleswisser.
Ob du mir jetzt glaubst oder nicht ist mir egal. Aber verbreite dein Nichtwissen nicht an andere hier, die es noch glauben könnten.
Ich habe fertig.
PS: ich kann hier alle Abgasschlüsselnummern veröffentlichen mit den dazugehörigen Richtlinien und Gültigkeiten.
edit: Abgasschlüssel korrigiert. Stichtag 30.09.1996 für Euro 2 Abgasschlüssel 25, danach D3
ZitatAlles anzeigenOriginal von kadett-gsi-driver
... Bis 10/96 geht g-kat.
Weist du was G-Kat heißt?
Was haben denn alle Benziner seit 10/96 verbaut?
Richtig, einen G-Kat ...geregelter Kat. Heißt auf deutsch: Katalysator mit geregelter Lambdasteuerung (Lambdasonde + Steuergerät)
ZitatAlles anzeigenOriginal von kadett-gsi-driver
... Ab 10/1996 erstzulassung brauchst du euro 2 ...
Nicht ganz richtig.
Bis 09/96 geht Euro2 (Abgasschlüssel 25). Ab 10/96 brauch man D3 (Abgasschlüssel 30).
Schöööön, Daumen hoch ![]()
:brumm:
Ich hab auch einen, liegt bei mir unter dem Bett. ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal von chrissel85
habe nochmal nachgesehen, ist definitiv nach § 19.2.
Das Lenkrad hat schon ne abe aber die gill nur in verbindung mit der serien bereifung, da dies nicht der fall ist, ist meine be für das auto im moment des einbaus erloschen. 19.2 ist eine abnahme zur wiedererlangung der betriebserlaubnis für das auto.
§19(2) StVZO bedeutet einfach nur daß die Betriebserlaubnis erlischt wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Um die BE wiederzuerlangen muß ein Gutachten zu Erlangung einer Betriebserlaubnis nach §21 StVZO erstellt werden.
§19(3) StVZO sagt aus daß die BE nicht erlischt wenn für die geänderten Teile eine ABE, ein Teilegutachten oder andere Gutachten im Sinne des §19(3) vorliegen und eine Änderungsabnahme unverzüglich durchgeführt wird.
Der Schlauch wird ca 1 cm gedehnt.
Gestern war Sonntag? Hättest mich ja abholen können
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Heute wieder 100 km draufgepackt.