Also erstens ist die Kombination aus Sportluftfilter und Sportauspuff (auch kompl. Auspuffanlage) nicht verboten. Wenn die gesetzlichen Geräuschvorschriften eingehalten werden kann das auch eingetragen werden.
Es ist aber Fakt, das es mittlerweile immer schwerer wird das so hinzubekommen, weil die Vorschriften für neue Autos immer strenger werden. Aber hier gleich zu schreien, das ist alles Verboten und nicht machbar... also bitte.
Und zweitens, die Polizei darf ein Auto nicht stilllegen. Die dürfen die Weiterfahrt unterbinden, das heißt aber noch lange nicht daß das Auto stillgelegt ist. Erst wenn die Zulassungsplakette abgekratzt ist (nicht die TÜV-Plakette) dann ist ein Auto stillgelegt. Und stilllegen darf nur die zuständige Verkehrsbehörde.