Beiträge von nr1ebw

    NEE bitte nicht


    Laßt uns doch einfach mit dem scheiß Fußball in Ruhe. Gibt es auf dieser Welt nichts wichtigeres als überall und ständig mit diesem Mist bombardiert zu werden? Egal wo mal hinkuckt, das einzigste ist Fußball, Fußball, Fußball, Fußball ..... Ob nun in Zeitung/Zeitschriften, Nachrichten, Werbung, Sportsendungen .... zu 99% nur dieser Fußball Mist....


    Bitte verschont dieses Forum davon !!!!!

    Wichtig ist doch wie und wo der Sprit eingestritzt wird. Und da ist die Zentraleinspritzung, die das Benzin an der Drosselklappe einspritzt, klar im Nachteil. 1/4 vom Benzin verdunstet in der Ansaugbrücke und steht der Verbrennung nicht zur Verfügung.


    Eine sequenzielle Einspritzung, welche direkt vor dem Einlaßventil einspritzt, und dazu noch in der richtigen Menge und zur richtigen Zeit, erziehlt viel bessere Leistung bei weniger Verbrauch.

    Du hast es verstanden. Der Grenzwert ist 74dB. Und wenn mit dem c16se 75dB raus kommen würden, dann wären es 1dB zu viel. Grenzwert ist Grenzwert, da kann auch der Prüfer gewillt sein wie er möchte. Wollen und dürfen sind zwei Paar Schuhe.

    Dafür braucht man keine Zeitschriften, die haben doch die große Datenbank und können sehen in welchen Fahrzeugen der c20ne verbaut wurde und in welchem Zeitraum diese Fahrzeuge produziert wurden. Und Datum der Erstzulassung + 10 sollten die Prüfer auch ohne Flash hinkriegen.


    Zeitschriften/Kataloge sind sinnvoll bei Zubehörteilen wie Fahrwerke, Lenkräder, Felgen und Auspuffanlagen.

    Für die zulässigen Fahrgeräuschgrenzwerte ist die Richtlinie 70/157/EWG zuständig, die immer wieder geändert wurde.


    Ab dem 1.Oktober 1989 konnte die Zulassung von Fahrzeugen verweigert werden, die den Grenzwert von 77 dB(A) nicht erfüllten. Der Grenzwert war vorher 80 dB(A).
    Ab 1.Oktober 1996 wurde der Grenzwert auf 74 dB(A) reduziert.


    Das heißt bis Erstzulassung 30.09.1996 durfte das Fahrgeräusch 77 dB(A) betragen, und ab dem 1.10.1996 nur noch 74 dB(A).

    Umbauten die innerhalb von 10 Jahren nach der Erstzulassung möglich gewesen wären, sich H-tauglich.


    Selbst Komplettumbauten, wo das Grundfahrzeug stark verändert wurde, sind H-tauglich, WENN dieser Umbau mind. seit 30 Jahren eingetragen ist. Somit ist der Umbau an sich 30 Jahre alt und darf ein H-Kennzeichen erhalten.

    Ist ja nicht das Problem das es was kostet. Nur muß man die wirklichen Kosten nennen. Viele lesen das hier und denken sich, ach ich spare mir jetzt 500,- und baue dann um. Dann gehen se zum Händler, packen das Geld auf den Tisch und sagen sie wollen die Teile für die freiprogrammierbare kaufen. So der Händler geht ins Lager und kommt mit 2 kleine Kästchen wieder. Der Kunde fragt dann ganz verdutzt ob das alles wäre was man braucht und der Händler lacht ihn aus und sagt, es ist alles was er für seine 500,- kriegt. Der Rest kostet extra.


    Und da spielt es jetzt keine Rolle ob es 500,- sind oder 1500,- Nur sollte man dann so fair sein und die wirklichen Kosten nennen, und keine Augenwischerie betreiben.

    Da kommst du mit deinen 500,- aber nicht hin. Laut deiner Liste sind wir schon bei 580,- (ohne das Bluetooth Modul) und dann kommen noch diverse Stecker, Pins, Kabel, Schrumpfschläuche .... dazu. Dann brauchst noch nen Laptop mit RS232, den fast keiner mehr hat. Software kommt noch dazu und irgend ein anderer Kleinkram. Und dann bist weit über den 500,- drüber die du hier propagiert hast. Also man sollte dann schon realistisch an die Sache ran gehen.