Beiträge von nr1ebw

    Die Frage ist ja erst mal ob alle Teile die auf dem Kostenvoranschlag drauf stehen überhaupt benötigt werden, zB neue Kolben ca 400,- dann die Gewinde reparieren mit 100,- Ventilsitze fräsen 120,- (warum) Schwungrad schleifen 80,- ???? (wozu) und dann die Hydros für 320,- haaa sind die vergoldet?

    NEE bitte nicht


    Laßt uns doch einfach mit dem scheiß Fußball in Ruhe. Gibt es auf dieser Welt nichts wichtigeres als überall und ständig mit diesem Mist bombardiert zu werden? Egal wo mal hinkuckt, das einzigste ist Fußball, Fußball, Fußball, Fußball ..... Ob nun in Zeitung/Zeitschriften, Nachrichten, Werbung, Sportsendungen .... zu 99% nur dieser Fußball Mist....


    Bitte verschont dieses Forum davon !!!!!

    Wichtig ist doch wie und wo der Sprit eingestritzt wird. Und da ist die Zentraleinspritzung, die das Benzin an der Drosselklappe einspritzt, klar im Nachteil. 1/4 vom Benzin verdunstet in der Ansaugbrücke und steht der Verbrennung nicht zur Verfügung.


    Eine sequenzielle Einspritzung, welche direkt vor dem Einlaßventil einspritzt, und dazu noch in der richtigen Menge und zur richtigen Zeit, erziehlt viel bessere Leistung bei weniger Verbrauch.

    Du hast es verstanden. Der Grenzwert ist 74dB. Und wenn mit dem c16se 75dB raus kommen würden, dann wären es 1dB zu viel. Grenzwert ist Grenzwert, da kann auch der Prüfer gewillt sein wie er möchte. Wollen und dürfen sind zwei Paar Schuhe.

    Dafür braucht man keine Zeitschriften, die haben doch die große Datenbank und können sehen in welchen Fahrzeugen der c20ne verbaut wurde und in welchem Zeitraum diese Fahrzeuge produziert wurden. Und Datum der Erstzulassung + 10 sollten die Prüfer auch ohne Flash hinkriegen.


    Zeitschriften/Kataloge sind sinnvoll bei Zubehörteilen wie Fahrwerke, Lenkräder, Felgen und Auspuffanlagen.

    Für die zulässigen Fahrgeräuschgrenzwerte ist die Richtlinie 70/157/EWG zuständig, die immer wieder geändert wurde.


    Ab dem 1.Oktober 1989 konnte die Zulassung von Fahrzeugen verweigert werden, die den Grenzwert von 77 dB(A) nicht erfüllten. Der Grenzwert war vorher 80 dB(A).
    Ab 1.Oktober 1996 wurde der Grenzwert auf 74 dB(A) reduziert.


    Das heißt bis Erstzulassung 30.09.1996 durfte das Fahrgeräusch 77 dB(A) betragen, und ab dem 1.10.1996 nur noch 74 dB(A).