Aber genau so wird es ab Werk verbaut, wie ich gesagt habe.
Der BDM kommt vor den Bremsschlauch. Somit liegt der BDM parallel zum Längsträger. Weit genug weg von jeder Feder und sonstigem beweglichen Teil.
Aber genau so wird es ab Werk verbaut, wie ich gesagt habe.
Der BDM kommt vor den Bremsschlauch. Somit liegt der BDM parallel zum Längsträger. Weit genug weg von jeder Feder und sonstigem beweglichen Teil.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Andy601
den BDM hätte ich dort nicht verbaut. Wieso hast du den nicht gleich in den Bremsschlauch geschraubt und dann nur ein Rohr bis zum RBZ?
Muß ich 100% recht geben. Die BDM gehören vor den Bremsschlauch. Also Bremsleitung - BDM - Bremsschlauch - Achse - Bremsleitung - Bremssattel.
Kann auch einfach nur an dem RAID Schrott liegen.
Kann man auf der Frequenzweiche was erkennen?
Eingänge und Ausgänge, soweit vorhanden, sollten markiert sein.
Entweder wird das Signal zu den normalen Lautsprechern durchgeschliffen, dann ist ein Ausgang für die vorderen Laufsprecher vorhanden.
Oder es wird das Signal abgezweigt, und dann gehen die Kabel innen nur zu den Lasiclautsprechern.
Ich lasse meine übern separaten Verstärker laufen. Der liegt unter dem Beifahrersitz.
Die integrierte Weiche in der Box hab ich rausgeschmissen. Frequenzen werden alle über das Radio getrennt.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Kadett-E Schrauber
.... wenn man 55 fährt kommt man wunderbar durch ....
Gruß Schrauber.
Wenn die wenigstens 50 fahren würden... Nee die krauchen mit 40 durch die Stadt, mit 70 über die Landstraße, teilweise nur 50. In Bereichen, wo ne Geschwindigkeitsbegrenzung zeitlich begrenzt ist (z.B. 30km/h 9-15 ) lesen die nur die 30 und wenn ich se dann um 16:00 mit 50 überhole, werde ich noch vollgemeckert und teilweise absichtlich ausgebremst. Da kriege ich Hakenkreuze in den Augen.
So manchem Autofahren würde ich am liebsten links und rechts eine klatschen, und wenn se fragen warum ich das gemacht habe, dann gibts gleich noch eine hinterher.
Und es wird immer schlimmer. Vor ner Weile, wo die Spritpreise locker 15 Cent/L teurer waren, da sind die gar nicht gefahren. Nur vor sich hin gekrochen. Nur kein Gas geben. Das grenzte schon an Nötigung.
Sowas muß mal intensiv kontrolliert werden. Es gibt genügend die wegen Verkehrsbehinderung durch zu langsames fahren nen Knöllchen verdient haben.
§3(2) StVO
Das ganze Werk ist ein Widerspruch in sich.
Also entweder nur original aus der Fahrzeugbaureihe oder was innerhalb der 10 Jahre möglich gewesen wäre. Eins von beiden geht nur.
So, und wenn nun dieses 7 seitige Schriftstück mit den Worten "...oder hätte erfolgen können" in dem Satz unter 1. beginnt, also den Grundsatz dieser Richtline einleiten soll, und dann im weiteren Verlauf dem widerspricht, dann ist diese ganze Richtlinie quasi fürn arsch.
ZitatAlles anzeigenOriginal von 16SDriver
Offensichtlich noch nicht verstanden...
Seit Oktober 2011 (man lese in der etwas weiter oben eingefügten Richtlinie unter Antrieb) Nur Originalmotor (Werksauslieferungmotor) oder Motor der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Soweit OK? Also ich gehe hin und baue jetzt! einen 13N auf 16S oder 18E um. Das geht, weil a) Motor aus der Fahrzeugbaureihe und es wäre innerhalb der ersten zehn Jahre möglich gewesen, aber trotzdem erst jetzt gemacht. Trotzdem H Fähig.
Ich gehe hin und baue jetzt! einen 18E auf 16V um. Das wird nicht abgenommen, wäre zwar in den ersten zehn Jahren möglich gewesen, da aber jetzt gilt(seit Okt. 2011) nur Originalmotor oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe geht das so nicht.
Dann lese mal selber was in der von dir eingefügten Richtlinie steht.
ZitatAlles anzeigenOriginal von nr1ebw
Oldtimerrichtlinie:
Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß §2 Nr.22 FZV sind
- ....
- Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.
1. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mind. 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
So und wer jetzt aufmerksam gelesen hat, dem ist folgender Wortlaut aufgefallen "...erfolgt sind oder hätten erfolgen können, ....." Das heißt also ich darf JETZT ein originales Fahrzeug umbauen, mit allen Teilen, wenn es damals möglich gewesen wäre.
Und genau so ist es auch.....
Nur weil es damals kaum jemand gemacht hat, sich z.B nen LET in sein Kadett zu bauen, weil die Preise zu der Zeit noch entsprechend waren, heist es noch lange nicht das es nicht erlaubt ist. Die Möglichkeit hat damals schon bestanden, und es wurde auch gemacht. Diverse Tuner hatten einen Umbau auf LET im Programm.
Daß dann der Umbau auf einen fetten K29 oder Garrett nicht H-fähig ist, das stimme ich zu. Aber warten mir mal ab bis die Calibra, Astra F, Vectra ..... 30 werden. Denn in deren Lebensspanne waren solche Umbauten gang und gäbe. Und ich wette es werden sich viele Originalfetischisten nen Strick nehmen :stinker:
Oldtimerrichtlinie:
Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß §2 Nr.22 FZV sind
- ....
- Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.
1. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mind. 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
So und wer jetzt aufmerksam gelesen hat, dem ist folgender Wortlaut aufgefallen "...erfolgt sind oder hätten erfolgen können, ....." Das heißt also ich darf JETZT ein originales Fahrzeug umbauen, mit allen Teilen, wenn es damals möglich gewesen wäre.