ZitatAlles anzeigenOriginal von 16SDriver
Offensichtlich noch nicht verstanden...
Seit Oktober 2011 (man lese in der etwas weiter oben eingefügten Richtlinie unter Antrieb) Nur Originalmotor (Werksauslieferungmotor) oder Motor der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Soweit OK? Also ich gehe hin und baue jetzt! einen 13N auf 16S oder 18E um. Das geht, weil a) Motor aus der Fahrzeugbaureihe und es wäre innerhalb der ersten zehn Jahre möglich gewesen, aber trotzdem erst jetzt gemacht. Trotzdem H Fähig.
Ich gehe hin und baue jetzt! einen 18E auf 16V um. Das wird nicht abgenommen, wäre zwar in den ersten zehn Jahren möglich gewesen, da aber jetzt gilt(seit Okt. 2011) nur Originalmotor oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe geht das so nicht.
Dann lese mal selber was in der von dir eingefügten Richtlinie steht.
ZitatAlles anzeigenOriginal von nr1ebw
Oldtimerrichtlinie:
Kriterien für die Einstufung als Oldtimer gemäß §2 Nr.22 FZV sind
- ....
- Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein.
1. Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mind. 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
So und wer jetzt aufmerksam gelesen hat, dem ist folgender Wortlaut aufgefallen "...erfolgt sind oder hätten erfolgen können, ....." Das heißt also ich darf JETZT ein originales Fahrzeug umbauen, mit allen Teilen, wenn es damals möglich gewesen wäre.

