Beiträge von nr1ebw


    Wo wir wieder beim Thema Erstzulassung sind. Bei einem Hot Rod, ich stelle mir grad die mind. 50 Jahre alten vor, waren die Vorschriften nur ein Klacks im Vergleich zum heutigen.


    Gar nichts liegt im Ermessen des Prüfers.


    Für jeden Handschlag den der Prüfer macht gibt es eine rechtliche Grundlage. Sollte ein Prüfer von dieser rechtlichen Grundlage abweichen handelt er rechtswidrig. Die Eintragung ist somit ungültig.


    Bis vor ein paar Jahren hat nur niemand den Prüfern so genau auf die Finger gekuckt. Aber jetzt sieht das anders aus. Nun wird rigoros hinterfragt ob alles mit rechten Dingen zugeht.


    Das ist der einzigste Unterschied.


    (eben weil es schwarze Schafe gibt)


    Aber hallo? Wer labert denn son Mist?


    Natürlich kann man Felgen mit Festigkeitsgutachten eintragen. Ein Festigkeitsgutachten ist sogar Mindestvoraussetzung um die eingetragen zu bekommen. Was meinst denn was ein Teilegutachten ist? Ein Festigkeitsgutachten ist, bis auf den fehlenden Verwendungsbereich, das gleiche.


    Ist hier schon wieder 1. April?