Wenn für eine Karosse BJ 1984 kein Kat erforderlich war, und nach einem Motorumbau das Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis benötigt, dann bleibt weiterhin die Erstzulassung 1984 der ausschlaggebende Punkt für alle Grenzwerte.
Alles andere wäre wirklich Schwachsinn.
Wenn das Fahrzeug zur EZ keinen Kat brauchte, so muß es heute auch keinen Kat haben.
Wie soll ein Fahrzeug von 1984 die heutigen Crashtestanforderungen erfüllen? ... geht nicht ...
Waren zum Zeitpunkt der EZ keine Gurte Pflicht, so sind sie weiterhin nicht Pflicht - Gurtverankerungspunkte sind nicht vorhanden
Waren damals keine BKV eingebaut und auch nicht Pflicht, so sind sie heute auch nicht Pflicht.
Vor 1990 war die LWR nicht Pflicht und ist bei EZ vor 1990 weiterhin nicht Pflicht.
Genau so die NSL ab 1991.
Also erst mal bischen überlegen und dann schreiben. Und man muß nicht immer alles glauben was so erzählt wird. Und falls mir jemand was anderes darlegen möchte, dann bitte mit einem Zitat aus einer verläßlichen und offiziellen Quelle.