ZitatAlles anzeigenOriginal von marlie
... Muss die ganze Felge 30° vor und 50° nach der Reifenmitte abgedeckt sein ...
... JA ...
ZitatAlles anzeigenOriginal von marlie
... Muss die ganze Felge 30° vor und 50° nach der Reifenmitte abgedeckt sein ...
... JA ...
Fahrender Müllhaufen ......
Wir hatten so einen Fall schon mit einem Golf 5. Dort ist die FIN vorne rechts auf der Kotflügelaufnahme. Der Golf hatte einen Frontschaden rechts. Dadurch mußte der gesamte Träger ersetzt werden ... und schwupps war die FIN weg. Wurde auch alles von einer Fachwerkstatt gemacht.
Aber FIN nachschlagen darf nur TÜV/DEKRA mit Genehmigung der Zulassungsstelle. Diese stellt eine Schlaggenehmigung aus. Und nur mit der Schalggenehmigung darf TÜV/DEKRA die FIN neu einschlagen. Dies wird dann auch in den Fahrzeugpapieren festgehalten.
*FIN neu eingeschlagen, mit TP28 begrenzt, mit Genehm. von Zulassungsstelle XYZ vom 23.01.2013* ... so in der Art.
ZitatAlles anzeigenOriginal von kadettler
....obwohl ich diese umschlagen/-stemplen muss in die neuen Bodengruppen! ...
Kläre das vorher mit dem TÜV/DEKRA und der Zulassungsstelle !!!
Einfach die alte FIN raustrennen und dann hingehen und sagen bitte neu einschlagen ist nicht. Die werden dich auslachen und vom Hof jagen.
Du mußt denen dann nachweisen das die FIN zu der Karosse gehört. Und wenn du die schon rausgetrennt hast wird dies sehr schwer für dich.
Also kläre das bitte vorher.
ZitatAlles anzeigenOriginal von corsa-heizer
Ich will dich ja in deiner Euphorie nicht bremsen, aber von DEINEM 1. GSI ist auch jetzt nicht mehr viel übrig.
Aber top Arbeit, weiter so.
Türlich, das wichtigste ..... die Fahrgestellnummer ![]()
Ich finds eher traurig ....
Lesen bildet. Kuck in meinen Beitrag vom 14.12.
:ahhhh:
Wäre ja sinnvoll die bei allen nachträglich anzubringen. Schaden wirds nicht.
Wenn meiner nicht schon neu lackiert wäre hätte ich mir die Versteifungsbleiche nachträglich drauf gemacht.
Oldtimerzulasungen werden für die kommenden Oldtimer uninteressant.
Die werden jetzt alle ein Kat haben und auch mind. Euro2 und damit in den Steuern weit unter dem Pauschalsatz für die H-Zulassung liegen.
Der Versicherung ist es egal ob H-Kennzeichen oder nicht. Viele bieten ab einem bestimmten Baujahr eine Young- oder Oldtimerversicherung an. Einfach nachfragen.
Ist BJ '88 und die Querlenkeraufnahmen sind definitiv original.